Elterngeld!!!

Also ich wollte mal fragen wie das so ist mit dem Elterngeld!!!!

Ich bin bis Anfang der SS in die Schule gegangen um einen besseren Abschluss zu machen, und dann bessere Chancen für eine Ausbildung zu haben!

Also das heißt ich bin nicht Arbeiten gewesen. Mein Freund hat seine Ausbildung auch erst dieses Jahr beendet, und ist nun ausgelernt!

Jetzt meine Frage! Wie ist das mit dem Elterngeld, mein Freund geht ja weiter Arbeiten, auf was wird das Elterngeld angerechnet...und muss er dann zuhause bleiben???

Ich hoffe Ihr könnt mir da helfen, habe echt gar keine Ahnung#gruebel#gruebel#gruebel#augen#augen#augen

Es wird auch sehr wahrscheinlich so sein das mein Freund sich zum nächsten Jahr neue Arbeit suchen muss!!! Wir bekommen kein ALG II und auch kein Wohngeld oder etwas dergleichen, haben nur sein Einkommen für den ganzen Monat!!!

LG Nicole 25 SSW

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Hallo!
Ich hab mir gestern das Sonderheft der Zeitschrift "Leben und Erziehen" gekauft(2,90 Euro).
Da steht alles über das neue Elterngeld drin ,mit Rechenbeispielen und auch sonst Tipps ,was einem so zusteht und wie man Steuern sparen kann.
LG,silbermond

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du hast et im jahr 2007!! dann bekommst du max. 67% von deinem gehalt oder wenn du geringverdiener bist BIS 100% wenn du arbeitslos oder schüler bist bekommst du glaube ich 300€.
wenn du willst mail doch über meine VK dann kann ich dir auch meine handynummer geben dann kannst mich anrufen weil über das tel ist es verständlicher wie über das forum!

tipp: beantrage dir das erstausstattungsgeld!!!! gibt bis 1050€

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Wir haben leider kein Handy und Haustelefon!!! Kann nur hier schreiben!!!

Wo bekomme ich das erstausstattungsgeld, habe gehört das man es nur bis zur 20 Woche beantragen kann.

Habe das gerade gelesen:

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)

Der nachfolgende Text enthält die Vorschriften zum Elterngeld.

§ 1 Berechtigte

(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.



punkt drei! Macht mir echt sorgen, mein Frund wird weiter arbeiten gehen!
Das ist doch alles zum Ko....!#heul
Sorry!!!

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Wann und wo beantragt man das Erstausstattungsgeld???

Auf welches Gehalt wird es gerechnet oder geht es bei verheirateten auf gesamt?

LG

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Wenn ich das heute morgen richtig verstanden habe, dann wärst Du arbeitssuchend und Dir würde ein Elterngeld von 300€ zustehen, wenn das Kind im nächsten Jahr geboren wird.
Aber Google doch mal ein wenig nach Elterngeld 2007 und nimm Dir eine offizielle Seite, die von der Regierung ist, da sollten alle Einzelheiten eigentlich drin stehen.

LG
Twig

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Hallo,

du bekommst für 12 Monate 300 EUR/Monat Elterngeld.

Ihr könnt für dich und das Kind ALGII beantragen.

Dein Freund muss nicht zu Hause bleiben. Bleibt er zu Hause, bekommt er für die Monate 67 % von seinem Einkommen (Durchschnitt der letzten 12 Monate).

Wenn dein Freund arbeitslos wird, erhält er ALG. Ergänzend erhaltet ihr dann sicher ALG II. Für die Monate, die dein Freund Erziehungszeit nimmt, wird alles über 300 EUR Elterngeld auf das ergänzende ALG II angerechnet.

http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76672.html

LG Marion

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Hier finden sich Infos zum Elterngeld:

http://www.elterngeld.net

Für individuelle Beratung würde ich zur nächsten pro familia-Stelle gehen, die beraten einen auch in solchen Sachen recht kompetent.