Muss man zum Vetretungsarzt?

Hallo ihr Lieben,

ich hab mal eine Frage. Mein Arzt ist erst nächste Woche aus dem Urlaub wieder da.

Ich habe daher zwei Vertretungsärzte genannt bekommen. Nun kenne ich keinen von beiden, war aber mit einen "Notfall-Frauenarzt" bei dem ich mal am Wochenende war, sehr zufrieden. Nur zählt dieser ja nicht zu den Vertretungsärzten.

Kann ich zu diesem trotzdem hin oder muss ich zu einer der beiden Vertretungen gehen?

Danke schonmal und Lg
Nina 10+3

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Also ich denke mal schon das du zu Ihm dafst....dir ist ja nichts vorgeschrieben zu welchem du gehen musst oder nur darfst.

Die Vertretung weiß zwar das er Vertretung hat aber ich denke mal das, du zu jedem Arzt gehen darfst den du möchtest, Du musst dich dabei wohlfühlen.

LG Nicole 24SsW
Alles Gute

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Hallo

wenn der dich jetzt nimmt und du ihm sagst das es vertretungsweise ist weil du zu den anderen nicht gehen magst und ihn ja kennst ist es kein Problem. Musst es nur dazu sagen, da der Arzt das beim abrechnen der Krankenkasse schreiben muss (ich war Vertretung für ..... und fertig). Ist also kein problem.

Gruß Sabrina

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hallo,

aus eigener erfahrung dazu folgende anmerkung:

wenn dein arzt im urlaub ist, und einen (oder mehrere) vertretungsärzte genannt hat, solltest du zu einem von diesen gehen. andernfalls kann es ein, dass du erneut 10,- €
praxisgebühr zahlen musst.

mein fall:
hatte eine fä, doch die war im urlaub. da ich mir sicher war, schwanger zu sein, lies ich mir vom hausarzt ne überweisung schreiben. ich bin allerdings einfach zu einer anderen ärztin gegangen, da die sprechstundenhilfe meiner fä mich nicht an die zweite ärztin in der praxis (gemeinschaftspraxis) verwiesen hat. ich kriegte lediglich zu hören, dass sie frühestens in zwei wochen einen termin bei meiner fä hätte.
da ich jedoch wegen rauchen genaueres wissen wollte, bin ich also zu einer "neuen" fä gegangen.
diese hat meine ss festgestellt, mich kurz informiert, und ich war beruhigt und froh. ich sagte ihr gleich, dass ich sobald meine fä wieder da ist, die ss von ihr betreuen lassen möchte, da man sich halt jahrelang kennt.

nun der hammer:
zwei wochen später bei meiner fä und die sprechstundenhilfe sagt, jetzt bekomme ich noch 10 € oder ne überweisung.
ich bin fast aus allen wolken gefallen.
um es kurz zu machen: dort wurde mir die vu verwehrt, da ich nicht bereit war. erneut 10 € zu zahlen. wichtig hierbei ist: für die vu fällt gar keine praxisgebühr an! trotzdem wurde sie mir werweigert.

ich bot an, die 10 € nachzureichen, denn ich hatte tatsächlich kein geld dabei. auch das wurde verweigert (nachdem ich bereits 5-6 jahre dort patientin bin). man verweigerte mir sogar eine kurze rücksprache mit meiner ärztin, da diese direkt nach ihrem urlaub für so etwas nicht die zeit hat.

nach einigen diskussionen bat ich um rückruf meiner ärztin und versicherte sofort, dass man mich als patientin nun das letzte mal in dieser praxis gesehen hat. und das nach 5-6 jahren!!!!!

ende vom lied: meine fä rief zurück, plädierte für verständnis, man hätte erhebliche probleme mit dem "eintreiben" der praxisgebühr. weiterhin war ich ja nun bestimmt ein jahr nicht mehr da, und da könne man schließlich nicht wissen, ob ich meine 10 € zahle.

ich habe nun eine völlig neue fä, habe erneut 10 € gezahlt und dort den fall geschildert. für mich war nach derlei theater das arzt-patientinnen-verhältnis eindeutig gestört, und meine neue fä konnte dies sehr gut nachvollziehen.

darum, immer zum v-arzt, oder genau beim arzt nachfragen, wie man sich verhalten muss/ soll.

lg jenny 10+2