Mutterschutz im Verkehrswesen!!!

Hallo mädels,

ich habe da mal eine frage:
ich arbeite am flughafen...und wir haben auch schichtdienst.
frühdienste fangen um 04:00 uhr an und die spätdienste gehen bis 22:30 uhr.
so habe letzte woche den arbeitgeber darüber informiert...und da wir momentan super knapp besetzt sind, habe ich gesagt ich mache diesen monat die dienste noch so wie sie sind....aber ab nächsten monat bitte ändern.
Komme heute zur arbeit und siehe da, es hat sich nichts geändert.
habe daher ein bisschen rumgegoogelt...und es ist wohl so...das in verkehrsbetrieben der Mutterschutz eine Ausnahme hat...
D..h. ich darf bis 22 uhr arbeiten auch an sonn-und feiertagen!
Ich darf nur nicht mehr um 4 uhr arbeiten! also erst ab 6 uhr!

bin soooo wütend, denn die mädels aus den anderen Abteilungen (auch im Schichtdienst) durften bis 20 uhr nur arbeiten!

Das ist doch nicht Fair, oder wie seht ihr das???#schmoll

die wullischnulli

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google doch noch mal nach dem "Mutterschutzgesetz", denn das was Du geschrieben hast, verstehe ich nicht so ganz #kratz.

LG
awapuhi

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Im MUSCHU darf man laut gesetz nur von 06:00 bis abends um 20:00 uhr arbeiten.

Ausnahmen in Schichtbetrieben und im verkehrswesen!

Kennt sich jemand damit aus????

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Hi,

verstehe ich jetzt nicht so ganz. Denn im Mutterschutzgesetz ist es so geregelt, dass du ab spätestens der 17. Woche nicht mehr in der zeit von 20-6 Uhr arbeiten darfst.
Ich arbeite auch im Schichtdienst, allerdings im Internat und seit der 17. Woche kann ich noch nicht mal mehr meinen Spätdienst machen bis 22 Uhr. Ich muss um 20 Uhr das Haus verlassen haben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in den Verkehrsbetrieben eine andere Regelung gibt.

Liebe Gruß

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Also das erst AB der 17.Woche ist mir komplett neu!
sobald du den Arbeitgeber informiert hast...das du ein Beschäftigungsverbot von 20 uhr bist 6 uhr morgens!
das ist richtig.
aber erst ab der 17. woche ist echt etwas komisch.

hast du dich mal bei eurem betriebsrat informiert???

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Das mit den Verkehrsbetrieben ist doch nur dann relevant, wenn Du tatsächlich in der Personenbeförderung oder im Güterverkehr tätig bist, sprich Pilotin, Busfahrerin oder LKW-Fahrerin, sonst hätte ja jede Fahrkartenverkäuferin der städtischen Verkehrsbetriebe ein Beschäftigungsverbot. Ich glaube für Dich trifft nur das Schichtdienstverbot zu, welches Du unter www.gesetze-im-internet.de nachlesen kannst.

LG
awapuhi 34. SSW

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