Kennt sich jemand aus - Als Deutsche in Schweiz gebären ?

Vielleicht kann mir jemand helfen und folgende Fragen beantworten:
Wie ist das wenn ich zu Besuch in der Schweiz bin und dort die Wehen einsetzen, mein baby also dort zur Welt kommen würde.

1. Hätte das Baby dann automatisch die schweizer Staatsbürgerschaft

2. Wie ist das mit der Kostenübernahme, müßte ich alles aus eigener Tasche zahlen ?

3. Wo bekomme ich dann eine Geburtsurkunde her ?

Vielen Dank - ich weiß jetzt nicht, ob ich an alle wichtigen Fragen gedacht habe, ich hoffe aber mal. Falls Euch noch was einfällt.
Bin dankbar über jede Antwort.

Alles Liebe, Lene+Krumel (SSW 36+4) #ei

1

Gruezi,

Nein, Dein Baby hätte nicht automatisch die schweizer Staatsbürgerschaft, diese bekommt es nur, wenn eines der Elternteile Schweizer Staatsbürger ist.

In der Schweiz bekommst Du die Arztrechnungen zugestellt und musst sie selbst bezahlen, dann wird diese aber von der Krankenkasse zurückerstattet ... !
Du solltest Dir also vor einer Reise die Kostenübernahmezusicherung Deiner - sofern Du gesetzliche versichert bist - Krankenkasse einholen. Solltest Du privat versichert sein, dann solltest Du die KK auch informieren.

Die Geburtsurkunde bekommst Du ganz normal an Deinem deutschen Wohnort beim Standesamt.
Hier in der Schweiz gibt es nur eine Bescheinigung, das Dein Kind hier auf die Welt gekommen ist.
Alles andere ist Sache der deutschen Behörden, denn Du willst ja vermutlich nicht in der Schweiz bleiben.

Grüsse
Kirsten

2

Genau das gleiche habe ich mich auch gefragt. Ich lebe die Hälfte es Jahres in der Schweiz, mein Hauptwohnsitz ist aber in Deutschland. In bin privat versichert. Meine Versicherung würde aber nicht einfach so für die Kosten einer Geburt in der Schweiz aufkommen, besonders nicht, wenn die Sache geplant ist. Am Besten informierst Du Dich diesbzgl. einmal genau bei der Versicherung.

3

Hallo Lene,

ich habe vor fast 3 Jahren in der Schweiz entbunden und versuch mal, deine Fragen zu beantworten:

1. das Kind hat nicht automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft wenn beide Eltern nicht Schweizer sind.

2. bei der Kostenübernahme kommt es darauf an, ob die gesetzlich oder privat versichert bist. Ich war damals gesetzlich versichert (AOK). Ich habe mir von der KK zwei Kostenübernahmescheine geholt. Den E 111 für Auslandskrankenbesuche bei Urlaub (d.h. wenn Zweck der Reise nicht die ärztliche Behandlung ist) und den E112 Leistungsberechtigungsschein. Du musst dir die Bescheinigungen vor dem Urlaub holen. Dabei übernimmt die KK nur die Leistungen, die auch in Deutschland kostenlos sind. Bei mir hat sich das Krankenhaus dann mit der AOK in Verbindung gesetzt und alles weitere abgeklärt. Die AOK hat selbst meinen geplanten KS wegen BEL übernommen.
ich musste keinen Pfennig selbst übernehmen. Erkundige dich bei deiner KK. Bei der PKV weiss ich nicht wie das geregelt ist.

3. Das Krankenhaus meldet die Geburt dem zuständigen Zivilstandskreis (vergl. Landkreis, Kommune je nachdem wer für Geburt zuständig ist). vod denen habe ich ca. 4 Wochen später den Geburtsschein erhalten. Das geht wahrscheinlich auch schneller, bei uns lag Weihnachten und Neujahr dazwischen. (wenn du vorher ausreisen willst, solltest du dir vom KH eine Bescheinigung geben lassen , dass das Kind deins ist! wurde bei mir an der Grenze anerkannt.
In Deutschland musste ich nach Berlin zum Standesamt I , welches dafür zuständig ist, für Auslandsgeburten eine deutsche Geburtsurkunde auszustellen. Das hat bei uns Ewigkeiten gedauert. ich glaube, so ca. 3 Monate nach der Geburt hatte ich dann endlich unsere "echte" Geburtsurkunde. Erkundige dich am besten vorher, was du alles einreichen musst und ob du dort persönlich erscheinen musst.

Es war schon ein bisschen Rennerei wegen der formalen Dinge (z.B. musste ich meinen Sohn dann auch noch bei Einwohnermeldeamt anmelden), aber ich würde es jederzeit wieder machen (da mein Freund in der Schweiz arbeitet und die Betreuung im KH wirklich erste Sahne war!)

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen, und hab dir keine Angst gemacht, in die Schweiz zu reisen. Es war schon ein bisschen Aufwand, aber mit Geduld und Lockerheit ein Klacks.

LG, Daniela:-)

4

Nahctrag:

hab noch was vergessen:

den Antrag auf Erziehungsgeld und Kindergeld konnte ich mit dem Schweizer Geburtsschein stellen. Ich habe dann einfach die dt. geburtsurkunde nachgereicht.

Daniela

5

für die schnellen und sehr hilfreichen Antworten !!!

Dann weiß ich was ich weiter zu tun hab.

Danke schön !!!
Lene+Krumel #ei

6

hi,

ich würde dir noch raten vorher eine reisekrankenversicherung abzuschliessen. die kostet nicht viel und dann musst du in der schweiz nicht die rechnungen vorlegen sondern das übernimmt dann die reisekrankenversicherung. die holen sich das dann von deiner KK wieder und wenn es eine differenz gibt tragen die sie.

grüße

slygirl