Antrag Elternzeit - Arbeitszeit im Vorfeld festlegen

Hallo ihr Lieben, ich hoffe das hier ist das richtige Forum - wüsste sonst nicht in welchem ich fragen kann/soll.

Ich habe meine letzten 4 Arbeitswochen vor mir und möchte nun spätestens nächste Woche meinen Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber einreichen. An sich nehme ich 3 Jahre Elternzeit, mit der Option nach 12 Monaten auf 450 Euro Basis und nach 18 Monaten auf Teilzeit zu Arbeiten. Bezüglich der genauen Arbeitszeiten möchte ich mich jetzt aber noch nicht festlegen, da wir erstmal unser Kind kennenlernen möchten. Laut der Schwangerschaftsberatung (dort hatten wir einen Telefontermin) müssen die genauen Rahmenbedingungen spätestens 7 Wochen vor erneutem Arbeitsbeginn geklärt werden.

Soll ich das nun in den Antrag Elternzeit dazu nehmen oder dort nur den Wunsch äußern dass ich eben auf 450 Euro Basis + danach Teilzeit arbeiten möchte und die Rahmenbedingungen dann spätestens 2 Monate vor Antritt geklärt werden?

1

Hallöle! Ich habe es ganz ähnlich gemacht beim ersten Kind. Allerdings hatte man mir gesagt, dass der Arbeitgeber mich während meiner Elternzeit nicht beschäftigen muss. Also die Elternzeit muss er akzeptieren, aber um während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, bin ich auf das Wollen des Arbeitgebers angewiesen. Bei uns in der Firma war das kein Problem, da genug Arbeit da ist.
Gerade in kleineren Betrieben kann ich mir allerdings vorstellen, dass der AG evtl. nicht möchte, das man auf Teilzeit zwischendurch arbeitet, weil er evtl. Schon jemanden in Vollzeit als Ersatz eingestellt hat.
Dann bliebe nur die vorzeitige Beendigung der Elternzeit und das arbeiten entsprechend dem aktuellen Vertragsbedingungen.
Aber vielleicht hat sich das ja geändert oder ich habe es damals schon falsch verstanden.

2

Achso, ergänzend dazu: ich habe nur die Elternzeit eingereicht, meinem Chef aber schon mitgeteilt, dass ich gerne nach einem Jahr in Teilzeit arbeiten würde. Den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit habe ich dann 4 Monate vor Arbeitsstart eingereicht.

3

Vielen Dank :)

Ich arbeite in einem großen Logistikunternehmen, da gibt es immer genug zu tun. Soweit ich die Beraterin verstanden habe, ist der AG verpflichtet dazu die Rahmenbedingungen die man als Mutter stellt gerade innerhalb der Elternzeit zu akzeptieren (vor allem auch wegen Stillen etc.) und ggf. ein Gegenangebot zu machen.

Habe mich im Internet inzwischen eingelesen, dort steht dass man 7 Wochen vor Arbeitsbeginn die Rahmenbedingungen festlegen muss. Habe mein Schreiben nun so formuliert das daraus schon hervorgeht, dass ich innerhalb der Elternzeit wieder arbeiten möchte und die Rahmenbedingungen fristgerecht festgelegt werden.

Mein Chef ist da recht lässig, wenn ich etwas falsch formuliert habe wird er mir schon auf die Sprünge helfen.

weitere Kommentare laden
9

Du musst und kannst deine Elternzeit erst 7 Wochen vor Beginn, also IdR eine Woche NACH der Geburt verbindlich anmelden (nicht beantragen!), da du ja den genauen Geburtstermin benötigst. Alles vorher ist unverbindlich.

Du kannst (musst aber nicht) deinen Arbeitswunsch unverbindlich in die Elternzeit-Anmeldung mit aufnehmen, dann aber mit dem Zusatz, dass du einen verbindlichen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit fristgerecht 7 Wochen vorher stellen wirst.
Du kannst diesen Antrag z.b. auch erst nach mehreren Monaten Elternzeit stellen, halt nur mit der 7-Wochen-Frist.

10

Hallo 👋🏻

Die elternzeit kannst du nur bekommen, wenn das Kind schon geboren ist. Daher hast du eine Woche nach Geburt des Kindes Zeit den AG zu informieren (wg 8 Wochen Mutterschutz, danach elternzeit). Alles vorher macht keinen Sinn.
In dem Schreiben kannst du die teilzeit schon beantragen und zwar ganz genau ab wann und bis wann, welche Tage und welche Zeiten. Man soll sich lt. Gesetz dann innerhalb von 4 Wochen mit dem AG einigen. Wenn man sich nicht einigen kann, kann der AG deinen Antrag aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich und begründet ablehnen. Wenn er nicht rechtzeitig ablehnt, gilt dein Antrag als angenommen.

Hier der link zum Gesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html

Sollte er das ablehnen (dringende betriebliche Gründe finden Sie immer, wenn sie wollen) kannst du ohne die Zustimmung des AG deine elternzeit NICHT vorzeitig beenden (hatte vorhin hier jemand geschrieben).

11

Ach so:
Falls ihr euch nicht einigt, hast du halt trotzdem einen Anspruch, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie im gesetz beschrieben (mindestens 15 Stunden usw.). Und das wiederum kann nur mit dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden

12

Zu deinem Nachtrag habe ich eine Frage. Hast du zufällig den Abschnitt dazu, in dem der Anspruch auf die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit rechtlich bindend ist (außer natürlich es gibt Betriebl. Gründe die dagegen sprechen).

Genau den Passus hatte ich nämlich anders verstanden, quasi das man keinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung hat wenn man sich noch in Elternzeit befindet.

Aber nur wenn es dir nicht zu viel Arbeit macht 😊

weiteren Kommentar laden