Krankgeschrieben ins Beschäftigungsverbot?

Hallo!
Ich bin seit 3 Wochen wegen starker Übelkeit in der Schwangerschaft krank geschrieben.
Mein Vorgesetzter will mich auf Grund der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot schicken (arbeite im Krankenhaus).
Nun habe ich gelesen, dass ich erst wieder gesund sein muss, um ins Beschäftigungsverbot geschickt werden zu können. Stimmt das?

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Ich war auch erst krankgeschrieben, dass BV zählte ab dem Tag, wo ich wieder gesund war.

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Huhu😀

Das wäre mir neu. Meine Frauenärztin hat mich Anfang der Schwangerschaft krank geschrieben, bis man alles sehen konnte. Und dann direkt in Beschäftigungsverbot geschickt, die hatten sich sogar noch überschritten.
Aber bei mir hat die Frauenärztin das Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Ganz liebe Grüße Mandy 30+3😀

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Ja, das ist vollkommen korrekt, da du für ein BV grundsätzlich arbeitsfähig sein musst und die AU vorrangig ist.

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Ist an sich egal, da du ja noch weit entfernt von Krankengeld bist.

Der AG muss gucken, ab wann er Ersatzbezüge für dich erhält. Dir kann das komplett egal sein. Du bleibst einfach zu Hause und die AU läuft aus.

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Hi, ich war auch erst lange krankgeschrieben und bin dann direkt ins BV geschickt worden. Ich glaub ein Tag hatte sich sogar überschnitten.

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Ich war auch erst krank geschrieben. Mein AG meinte er kann mich ab dem Zeitpunkt wo ich nicht mehr krank geschrieben bin erst in BV schicken kann. Krankschreibung geht vor BV. Ging aber alles völlig problemlos.

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Das ist eine reine bürokratische Sache. Dein AG wird das BV auf das Datum setzten, wo die AU ausläuft. Dann darfst du dir eben keine weitere AU mehr geben lassen. Dein AG kann das Dokument aber auch schon im Vorfeld ausstellen mit dem Eintrittsdatum in das BV

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Ein betriebliches Beschäftigungsverbot hat mit den Beschwerden/Erkrankungen in der SS nichts zu tun. Hier geht es darum, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz für die Mutter durch den Arbeitgeber nicht gewährleistet werden kann. Dann ist der AG verpflichtet nach § 13 MuSchG ein betriebl. Beschäftigungsverbot auszusprechen. Da dies mit der Krankschreibung nichts zu tun hat, können sich diese Zeiträume auch überschneiden.

Das, was du gelesen hast, würde dann passen, wenn dein FA ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen würde. Das geht nicht gleichzeitig mit AU.

LG, Luzi

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Also ich war auch krankgeschrieben wurde dennoch auch zu der Zeit vom Betrieb ins beschäftigungsverbot geschickt.