Schwanger und ALG 1 , Mutterschaftsgeld

Hallo ihr Lieben,

Weiß jemand wie sich das mit alg 1 in der Schwangerschaft verhält?
Ich möchte weiter Bewerbungen schreiben, habe auch überlegt schonmal Bewerbungen dann für eine Ausbildung nächstes Jahr zu schreiben in der Zeit.

Ich bekomme noch bis zum 21.11.2021 ALG 1, der voraussichtliche ET ist der 03.12.21. Am Montag habe ich den ersten FA termin, da wird sich dann zeigen wann ca ET ist.

Nun zu meiner Frage, bekomme ich Mutterschaftsgeld? Oder kann ich gleich elterngeld beantragen? Soweit ich weiß kann man das nicht gleichzeitig beziehen.

Und zum andern wie genau muss ich denn dann vorgehen beim Amt? Muss ich nach dem Termin anrufen, schwangerschaft bekannt geben? Oder gibt es da einen extra Wisch dafür beim FA?


Vielleicht hat ja einer von euch Erfahrungen damit.
LG :)

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Hallo :)

Ich arbeite bei der Agentur für Arbeit. Bin zwar noch in der Ausbildung, aber einiges weiß ich auch. :)

Wenn Sie zu Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitslosengeld  beziehen, dann erhalten Sie Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Das Mutterschaftsgeld ist dann so hoch wie das Arbeitslosengeld , das Sie vor der Mutterschutzfrist bekommen haben.

Wenn Sie noch mehr Fragen haben, können Sie mir auch gerne privat schreiben. :)

Liebe Grüße

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Zum Thema bekanntgeben, einmal anrufen und bescheid sagen.

Mitteilungpflicht :)

Die Kollegen in der Hotline werden Ihnen dann sagen, ob Sie auch eine Bescheinigung wollen. :)

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Okay, vielen Lieben Dank! Das ist das erste Mal, dass ich was vom Amt beziehe, deswegen hab ich ehrlich gesagt gar keine Ahnung von den Abläufen 😅

Dann werde ich da am Montag anrufen und bescheid sagen.

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Hallo,

Zum Mutterschutzgeld wurde ja schon alles gesagt.
Bezüglich Elterngeld: es werden die 12 Monate Bemessungszeitraum in dem du ALG 1 beziehst mit 0 Euro Einkommen theoretisch gewertet.
Theoretisch heißt, dass auf Grund der Coronalage man einen Antrag auf Ausklammerung der ALG 1 Monate (ich glaub von März 2020 an) stellen kann. 😊

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Danke für deine Antwort.

Davor hatte ich Elternzeit. Mein kleiner ist knapp 1,5 Jahre alt, deswegen denke ich, bekomme ich einfach die "standardmäßigen" 375€.
Wird das Elterngeld dann nach dem mutterschutz gezahlt? Also ab 8 Wochen nach der Geburt? Bzw 12, man weiß ja nie, wann die zwerge sich auf den Weg machen

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Soweit ich weiß direkt nach dem Mutterschutzgeld.

Wird schon etwas mehr ausfallen das Elterngeld. Ist bei mir nämlich auch so.
Ich kam aus der Elternzeit (meine kleine ist 1 Jahr 8 Monate) und bin dann leider ins ALG1 gefallen.

Elternzeit bzw Elterngeldmonate werden ausgeklammert und die restlichen Monate als ich ALG1 bezog, stell ich Antrag auf Ausklammerung. Quasi ca. genauso viel Elterngeld wie bei meiner Tochter, wenn der Antrag genehmigt wird.

Ich lebe in MV und fand den Antrag auf Ausklammerung online, wie auch den Elterngeldantrag 😊

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