In elternzeit wieder schwanger

Guten Abend meine lieben,
Ich hätte da mal eine Frage.
Ich befinde mich momentan noch in elternzeit. Diese endet Mitte Mai. Nun habe ich gestern postiv getestet. Nächste Woche habe ich dann FA Termin. Ich weiß auch nicht wie weit ich bin.
Meine Chefin ist dies bezüglich eigentlich sehr offen und würde mich mit sicherheit sofort wieder berufsverbot aussprechen. Nun meine Frage. Wie läuft das jetz ab? Muss ich jetz nich irgendwas anderes machen außer mit meiner Chefin zu sprechen? Sie meldet es ja dann wieder der Krankenversicherung und alles geht seinen Gang, oder? Und dann mit dem elterngeld? Gilt das dann auch wieder 1 Jahr rückwirkend vor der Geburt zwecks Gehalt, weil da krieg ich ja weniger wenn ich schon das elterngeld vom jetzigen angebe🤔
Ich hoffe ihr versteht was ich meine 🙈
Lg

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Hallo meine liebe,

Erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft.
Ich wurde auch wieder während der elternzeit meines ersten sohnes schwanger.
Mit meinem Arbeitgeber habe ich vereinbart, dass ich meine elternzeit, die eigentlich im November 2020 ausgelaufen wäre bis zum mutterschutzbeginn ende März verlängere. Diese wird dann vom neuen mutterschutz unterbrochen und es beginnt quasi danach die neue.
Elterngeld bekomme ich vermutlich nur den mindestsatz. Da ich zwei jahre elternzeit hatte habe ich für die neue Elterngeld Berechnung quasi kein Einkommen in den vergangenen 12 Monaten (die Verlängerte Auszahlung bei Elterngeld plus zählt wohl als 0 Einkommen).
Liebe Grüße

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Huhu 🤗
Erst einmal Herzlichen Glückwunsch!

Also: volles Elterngeld, wie vor dem ersten Kind, bekommt man nur, wenn der ET des zweiten Kindes maximal 15 Monate nach dem des Ersten liegt. (Im Angestellten-Verhältnis- Selbständigkeit wäre noch mal etwas anderes).
Sind im Mai ein oder zwei Jahre Elternzeit für dich vorüber? Bzw wie viele Monate werden deine Kinder auseinander liegen?

Dem AG meldest du natürlich die erneute Schwangerschaft. Der Krankenkasse wird es zum erneuten Mutterschutz mitgeteilt, also 6 Wochen vor ET. Kommt jetzt alles auf den Altersabstand an. 😅
Ich habe z.b. bei meinem AG die Elternzeit des 1. gekündigt bzw die restliche Zeit "aufgehoben", um erneut in Mutterschutz gehen und damit meinen alten Vollzeit-Vertrag wieder aufleben lassen.

Viele Grüße!

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„ Ich habe z.b. bei meinem AG die Elternzeit des 1. gekündigt bzw die restliche Zeit "aufgehoben", um erneut in Mutterschutz gehen und damit meinen alten Vollzeit-Vertrag wieder aufleben lassen.“

Die restliche Zeit „aufheben“ geht aber nur mit Zustimmung des AGs. Rein rechtlich hat mein keinen Anspruch auf die „verlorene“ Elternzeit. 😊

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Zum Mutterschutz hin geht es ohne Zustimmung.
Nur wenn die ez vor dem Muschu beendet wird 😊

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Also so weit mit bekannt ist und ich hab diesbezüglich mit der Elterngeld Stelle telefoniert bekommst du wenn baby Nummer 2 vor dem 2. Geburtstag des ersten zur welt kommt und du bis zum mutterschutz des 2. Babys nicht arbeiten gehst wieder das gleiche elterngeld wie bei Nummer 1 weil die Bezüge von vor der 1. Ss zur Berechnung genommen werden. Ich bleibe deshalb das 2. Jahr elternzeit erstmal auch noch zuhause da wir ab Mai das 2. Kind planen und ich gerne gleich vom elterngeld sein möchte. Soweit ich informiert bin bekommst du auch noch einen Geschwister Zuschlag für baby 2 bis dein erstes Kind 3 Jahre alt ist.

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Supi ich telefoniere dann auch mal mit der Elterngeldstelle sobald ich den ET habe😲🥰 danke

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Genau so würde ich es auch machen. Die sind da eigentlich ganz nett und geben einem genau die Auskunft die dann auch stimmt. Im Netz bekommt man ja immer viele unterschiedliche Antworten und Meinungen

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