Tragen FFP-Masken während der Schwangerschaft

Hallo,

ich glaube das Thema könnte für die eine oder andere Frau sehr interessant sein.

Meine Hausärztin hat mir von Tragen der FFP-Masken abgeraten und soll lieber die OP Maske tragen.

Ich habe jetzt nur den Auszug für Baden Württemberg raus gesucht. Gilt aber auch für andere Bundesländer außer fur die in Bayern 🤣

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/mutterschutz.aspx

Liebe Grüße

Annett1986

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Das ist mal wieder etwas das wohl von Arzt zu Arzt sehr unterschiedlich gesehen wird 🙈
Meine Frauenärztin hat mir das Tragen von Ffp2-Masken empfohlen, da sie meint das wäre die effektivste Art mich jetzt so kurz vor der Geburt noch zu schützen.
Ich trage diese, wenn ich Arzt oder Krankenhaustermine habe oder eben mal einkaufen gehe. Also nicht so lange und habe es bisher sehr gut vertragen, auch wenn ich mich jetzt in der 38.SSW sowieso schon ziemlich kurzatmig fühle 😅

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Genauso mach ich es auch.
Bin morgen auch in der 37. Ssw

Meine Ärztin sieht darin gar kein Problem.

Ich fühle mich dadurch einfach mehr geschützt.

Beim Vorgespräch im Krankenhaus habe ich sie auch getragen. Der Oberarzt hat nichts gesagt, vielleicht hätte er ja auch einen darauf hingewiesen, wenn es nicht gut wäre.

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Mit welcher Begründung hat sie denn abgeraten?
Mich stören die Masken eigentlich nicht egal ob die Eine oder die Andere.

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Meine Gynäkologin trägt selber FFP 3 Masken ... WEIL sie schwanger ist!
für den Arztbesuch oder Gang in den Supermarkt unbedenklich, 8 Stunden damit arbeiten wäre mir auch zu viel

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Ja wahrscheinlich. Das Mutterschutzgesetzt sieht das anders. Hier ein Auszug vom Bundesministerium.

LG

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Das ist der Auszug:

Die Schwangerschaft bringt es zudem mit sich, dass die Organsysteme der Schwan-
geren, insbesondere im letzten Drittel der Schwangerschaft, bis an die Grenzen der
Belastbarkeit in Anspruch genommen sind. Damit ist grundsätzlich von einem er-
höhten Risiko für schwangere Frauen auszugehen.
Das derzeit hohe Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg führt in vielen Berei-
chen, in denen Frauen beschäftigt sind, zu einer weiter erhöhten Gefährdung. Daher
sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ausreichende Schutzmaßnahmen
festzulegen, um eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere ausschließen
zu können. Die Schutzmaßnahmen müssen auch im Arbeitsalltag jederzeit eingehal-
ten werden können.
Hierbei ist Folgendes zu berücksichtigen:

Für Schwangere, die einem vermehrten oder häufig wechselnden Personenkontakt
ausgesetzt sind, besteht derzeit in der Regel ein erhöhtes Infektionsrisiko. Schwan-
gere dürfen daher generell nur mit personenfernen Tätigkeiten und unter Einhal-
tung der Mindestabstände (mindestens 1,5 m zu allen anderen Beschäftigten / Per-
sonen / Patienten) beschäftigt werden.
Dicht anliegende Atemschutzmasken (FFP2 und FFP3) schützen die Trägerin vor
einer möglichen Infektion.

Schwangere Frauen dürfen gemäß § 11 Abs. 5 Nr. 7
MuSchG keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie eine Schutzausrüstung tragen
müssen, wenn das Tragen für sie für eine Belastung darstellt. Dicht anliegende Atem-
schutzmasken sind daher für schwangere Frauen nur bedingt geeignet, da sie auf-
grund des Atemwiderstands in der Tragezeit zeitlich (maximal in der Summe 30
Minuten pro Tag) sehr begrenzt sind.
Auch für medizinischen Mund-Nasenschutz (OP Masken) wird von den Herstellern
ein Atemwiderstand angegeben. Daher ist das Tragen auch dieser Masken für
Schwangere nur gelegentlich und nur für kurze Zeit möglich, da dies ansonsten für
sie eine Belastung darstellt. Dies trifft spätestens dann zu, wenn die maximale Trage-
zeit für FFP2- und FFP 3-Masken von 30 Minuten in der Summe pro Tag deutlich
überschritten wird.
Eine Schwangere kann daher nicht in Arbeitsbereichen / an Arbeitsplätzen be-
schäftigt werden, an denen das Tragen einer Schutzmaske / eines Mund-Nasen-
schutzes über die oben genannten zeitlichen Begrenzungen hinausgeht. Da Commu-
nity Masken (Mund-Nasenschutz aus textilem Material – DIY Masken) keinen definier-
ten Atemwiderstand haben, ist zu beachten, dass diese unter Umständen sogar noch
seltener getragen werden können.

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Ich finde das schon irgendwie sehr nachdenklich. Eine Schwangere soll maximal 30 Minuten am Tag so ein Ding tragen, wodurch sie im Grunde nicht Arbeiten gehen darf wenn es dort von Nöten ist. Aber bei der Entbindung, die ja auch mal gut über 12 Stunden dauern kann, muss sie getragen werden. Ich Blick nicht mehr durch.

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Dass die FFP2 Masken schädlich sein sollen, ist doch gar nicht bewiesen. Warum werden dann ständig solche Beiträge verfasst? Um damit schwangere Frauen zu verunsichern? Zudem geht es auf den Websites ja außerdem darum, die Masken länger zu tragen, d.h. auf Arbeit z.B. und nicht um das kurze Tragen beim Einkaufen o.ä.

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Das hat mit verunsichern nichts zu tun. Das ist ein Schreiben was bei uns das Bundesministerium Baden Württemberg raus gegeben hat.... Wieso soll da was gefalscht sein. Das kann jeder einsehen!

Als ich bei Google "Masken Pflicht Schwangere Frauen Baden-Württemberg" ein gab kam das Schreiben....

Es gibt ganz klare Vorgaben über das Tragen einer FFP2 Maske.

Angaben dazu finden sich in der DGUV Regel 112 – 190 zur Benutzung von Atemschutzgeräten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Diese gestalten sich wie folgt:

Für FFP2-Masken mit Ausatemventil wird eine maximale Tragedauer von zwei Stunden bei mittelschwerer körperlicher Arbeit empfohlen. Anschließend soll die Maske für mindestens eine halbe Stunde abgelegt werden. Daraus ergäben sich in einer Arbeitsschicht also drei Einsätze.
Für FFP2-Masken ohne Ausatemventil wird eine maximale Tragedauer von 75 Minuten bei mittelschwerer körperlicher Arbeit empfohlen, auf die eine halbstündige Pause zum Durchatmen folgen soll. So würden fünf Einsätze pro Arbeitsschicht möglich sein.

Die Unternehmen spielen das alles einfach nur runter und keiner wehrt sich dagegen. 🤷‍♀️

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Hallo, ich bin auch aus BW und habe gestern auch diese Empfehlung vom RP gelesen.
Will die Tage mal mit unserem Betriebsarzt darüber sprechen, was er für eine Empfehlung hat. Grundsätzlich geht es m.E. nach hierbei um das ununterbrochene Tragen der Masken, wie z.b. im Einzelhandel, Friseur etc. Ich selbst arbeite im Büro, habe ein Einzelbüro und habe "das Maskenproblem" eigentlich nur bei Besprechungen. da trage ich sie dann schon mal 1 - 2 h am Stück. Wie gesagt ich will unseren Betriebsarzt mal um Rat fragen. Denke der ist in jedem Betrieb der richtige Ansprechpartner wenn man sich in solchen Fragen unsicher ist.