Zeitpunkt 2. Kind Rechnung Elterngeld

Hallo ihr Lieben,
Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen, da meine Freundinnen und ich da nicht durchblicken...
Es geht um das Thema, wann man das zweite Kind plant, so dass man weiterhin Elterngeld bekommt.
Ich habe am 09.08.20 mein erstes Kind entbunden und bin für 2 Jahre in Elternzeit also habe ich Elterngeldplus beantragt und erhalte bis zum 22. Monat Geld. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet.
Wenn man vom finanziellen Aspekt ausgeht, wann müsste ich quasi wieder schwanger werden damit mein Einkommen von vorher noch berechnet wird oder zumindest zum größten Teil noch berechnet wird. Bzw wie würde es aussehen wenn ich wieder schwanger würde wenn mein Kind ungefähr 12-14 Monate alt wäre...?
Ich blicke da echt nicht durch. Wie ich verstanden habe müsste man ja wirklich entweder ziemlich schnell sein oder erstmal länger warten und wieder arbeiten gehen... hätte nur gerne keinen großen Abstand zwischen den Kindern. Vielen Dank im Voraus.

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Ich kann dir von ganzen Herzen die Hotline deiner Elterngeldstelle empfehlen. Die sind total kompetent und hilfsbereit. 🤗

Da bekommt man dann eine gut fundierte Antwort ohne Rätsel raten oder ich habe mal gehört 😉

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Das habe ich bereits, war aber nicht so hilfreich und eher abfertigend.

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Das zweite Kind muss binnen 14 Monaten auf der Welt sein. Also musst du spätestens 4 Monate nach der Entbindung wieder schwanger sein. Alle Monate jenseits der 14 Monate gehen mit 0 € in die Elterngeldberechnung mit ein. Sprich jeder Monat verringert dein neues Elterngeld.

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So stimmt das leider nicht ganz.
Für das zweite Kind werden dir 14 Monate in denen du Elterngeld erhalten hast rauß gerechnet. Dazu kommt aber noch, dass die Zeit im Mutterschutz vor der Geburt auch noch aus der Neuberechnung fürs 2. Kind rauß genommen wird. Dabei wird immer in ganzen Monaten gezählt.

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Hallo, ich habe gerade deinen Beitrag gelesen. Bedeutet das, dass dann nochmal 2 Monate raus gerechnet werden durch die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt?

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Ganz einfach:

Dein 2. Kind muss kommen, wenn dein erstes 16 Monate alt ist.

Denn: es zählen immer die 12 Monate vorm Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes. Die ersten 14 Elterngeldmonate deines ersten Kindes werde ausgeklammert. Zusätzlich ja auch der Mutterschutz des 2. Kindes. Macht insgesamt 16 Monate.

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Ich habe es so verstanden, dass 12 Monate vor Geburt OHNE Ersatzleistungen (Mutterschutzhelm, Elterngeld) zählen. Insofern ganz praktisch, dass du das Elterngeld auf fast zwei Jahre streckst, da dein zweites Kind demnach 24 Monate nach dem ersten geboren werden kann. Und dann das Arbeitsjahr in Vollzeit noch zählt.