Wechsel der Hebamme möglich?

Hallo zusammen,

Ist es möglich die Hebamme für die Nachsorge zu wechseln wenn man nicht zufrieden ist bzw. die Chemie nicht stimmt? Es gibt einen Vertrag aber da steht weder etwas von einer Kündigungsfrist noch Zahlung bei „NichtInanspruchnahme“ der Leistung drin? Kann die Hebamme ein Honorar für den Verdienstausfall verlangen wenn man z. B 3 Wochen vor ET schriftlich mitteilt das man keine weiteren Termine zur Nachsorge wünscht.

Viele Grüße ☺️

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Hey du,

auf jeden Fall 👍🏻 Wenn die Chemie nicht stimmt, dann muss man sich zu nichts zwingen, vor allem nicht in dieser unglaublich sensiblen Zeit im Wochenbett.
Ich würde an deiner Stelle erstmal ihr Bescheid geben und dann deiner Krankenkasse (bei der sie sich wahrscheinlich schon angemeldet hat).

Ich wünsche dir alles Gute 🍀

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Danke für deine Rückmeldung. ☺️

Es gab ein telefonisches Gespräch. Hier habe ich meine Bedenken und mein Empfinden mitgeteilt. Und ganz sachlich erklärt warum ich keine weiteren Termine in Anspruch nehmen möchte. Man hat sich einvernehmlich geeignet, dass man es bei den vergangenen Terminen belässt. Das Gespräch verlief auch gut und sie hat sich für die ehrlichen Worte bedankt. Ein paar Tage später erhalte ich eine Forderung von 300€ bzgl. Verdienstausfall.

Jetzt bin ich ehrlich gesagt verwundert da in dem Behandlungsvertrag nichts davon stand und auch telefonisch nie die Rede davon war. 😳

Was soll ich jetzt tun? Bin hochschwanger und sowas kann ich jetzt echt nicht gebrauchen.

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Omg 😣
Das ist ja mal krass, du Arme!
Ich habe es gerade versucht zu googeln aber leider ohne Erfolg.
Ich würde an deiner Stelle nicht bezahlen und erstmal abklären, ob das tatsächlich rechtens ist. Ruf deine Krankenkasse an und erkläre die Situation, vielleicht können sie helfen.
Ansonsten, ich frage mal die Hebamme von meinem Geburtsvorbereitungskurs, sie ist super nett und schon fast 40 Jahre im Beruf, vielleicht hat sie auch einen Tipp.

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Hey,

Steht im Behandlungsvertrag auch nichts bezüglich "Nichteinhaltung", "Vertragsauflösung" oder "vorzeitige Auflösung / Ende"
Sowas ist gerne mal kompliziert verpackt.

Was ich von meiner Hebamme weiß: das so genannte "Erstgespräch" kann nur einmal mit der KK abgerechnet werden, daher müsstest du das wohl privat zahlen wenn du eins mit einer anderen Hebamme möchtest.
Ich würde auch schnellstmöglich bei der Krankenkasse nachfragen welche Leistungen die Dame schon eingereicht oder abgerechnet hat. Lass dir eine Übersicht schicken und gegebenenfalls von der KK prüfen was genau sie wirklich jetzt schon abrechnen darf und was nicht.

Alles Gute dir!

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einreichen kann die Hebamme ja nur die Leistungen, welche von der Schwangeren unterschrieben wurden. In der Schwangerschaft gibt es, bis auf das Vorgespräch mit Basisdatenerhebung, keine Einschränkung der Leistung.
D.h. ein Wechsel ist immer möglich. Das juckt die KK nicht.