BESCHÄFTIGUNGSVERBOT IN DER SCHWANGERSCHAFT

Wer hat bereits Efahrung mit Beschäftstigungsverbot in der Schwangerschaft ? Bei mir wird eventuell ein Beschäftigungsverbot stattfinden. Wie funktioniert es ? Wer zahlt dann mein Lohn weiter ? Die Krankenkasse oder mein Arbeitgeber?
danke
#blume#gaehn#heul#liebdrueck#danke#schwanger#klee#sonne#stern

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Hallo. Bei mir wurde ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt. Der Frauenarzt stellt dir einfach einen Zettel aus, auf dem steht, ab wann das Beschäftigungsverbot gilt. Diesen Zettel gibst du bei deinem Chef ab. Wenn du ein festes Gehalt bekommst, zahlt der Arbeitgeber dein Gehalt bis zum Mutterschutz in voller Höhe weiter. Ansonsten wird der Durchschnitt der letzten drei Monatsgehälter bevor die Schwangerschaft eintrat, berechnet und gezahlt. Im Mutterschutz bezahlt die Krankenkasse bis zu 13,00 Euro pro Tag (je nach Verdienst) und dein Arbeitgeber bezahlt den Rest. Ich hoffe das ich dir ein bisschen weiterhelfen konnte. Ansonsten musst du im Mutterschutzgesetz nachschauen, da ist alles genau aufgeführt.

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Vielen dank erstmal.
Also der Arbeitgeber kriegt sein Geld nicht irgend wie von der Krankenkasse zurück?
Ich frage nämlich genau nach, weil ich befürchte, dass sich mein Arbeitgeber gegen dieses Beschäftigungsverbot vorgehen wird. Weisst Du, ob sie damit was erreichen kann ??
Sie wird sicherlich nicht einsehen, dass ich mein Lohn monatelang weiter bekomme, obwohl ich nicht arbeite.
Sie versucht nämlich mich grad noch zu kündigen ...... macht dabei viel Stress auf der Arbeit, Mobbing kann man sagen
Deshalb bekomme ich Beschäftigungsverbot vom Gynäkologen.
Weswegen hattest du ein Beschäftigungsverbot? falls ich fragen darf ?
Und was machst du beruflich ?
Ich bin RA-Fachangestellte

nochmal danke
#heul#danke

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Guten Morgen,

ich hab auch ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen... Zwillingsschwangerschaft und körperliche Tätigkeit (Kisten heben, ständig strecken und bücken).

Der Arbeitgeber muß Dir lt. Gesetz Deinen Lohn weiterzahlen. Wenn er bzw. bei Dir sie gegen ein BV vorgehen will, liegt die Beweislast bei ihr. Das ist im §11 des MuSchG geregelt. Der Lohn ist vom AG weiterzuzahlen. Allerdings kann der AG beim FA nachfragen, weshalb Du ein individuelles BV bekommen hast.
Les doch mal bei www.ra-kotz.de/stress nach. Für mich ist es noch zu früh am Morgen um da genau durchzusteigen. #gaehn Aber Du als RA-Fachangestellte solltest das ja eher kapieren. Da gehts auch um ein BV wegen Mobbing.

Gekündigt darf Dir lt. §9 MuSchG auch nicht werden. Das sollte Deine Chefin als RA aber wissen!

LG
Bea + #baby#baby (26+3)

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Ich habe ein absolutes Beschäftigungsverbot erhalten. Habe das Original an den Chef und eine Kopie an die KK geschickt. Bekomme mein Gehalt weiter voll von meinem Cehf bezahlt, aber er bekommts von der KK zurückerstattet.

Alles Liebe Judith

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#herzlich

Dankeschön
Das wollte ich wissen

Schöne Gr.