Wie lange darf ich meinen Job ausübende ?

Ich bin noch in den ersten Wochen aber weiß nicht ob ich meinen Job weiter ausüben darf ich trage täglich schwer und nicht in angemehmen Positionen
Stehe mehrmals täglich auf Jochen teitern (bis 1OG ) Handwerk halt
Ja untypisch als Frau aber mein Beruf und die Frage darf der Arbeitgeber mich ins Büro verdonnern ? Und ab wann sollte ich da Bescheid geben ? Würde eigentlich gerne etwas warten falls noch was schief geht in der Schwangerschaft ?

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Du kannst solange arbeiten bis der Betriebsarzt dich Mutterschutzfrei stellt und dein Chef muss eine Gefährdungsbeurteilung für dich schreiben
Ich selber bin Fleischermeisterin und ich habe selber irgendwann gesagt das es nicht mehr geht aber ich kriege selber auch nur Geld wenn ich arbeite da das auf Selbstständigkeitsbasis läuft

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Der Betriebsarzt stellt kein "Mutterschutzfrei" aus, Mutterschutz ist gesetzlich geregelt (sechs Wochen vor und acht bzw zwölf Wochen nach der Geburt). Der Betriebsarzt kann ein Beschäftigungsverbot verhängen, wenn der Arbeitsplatz nicht für Schwangere geeignet ist.

Was genau Schwangere dürfen bzw nicht dürfen steht im Mutterschutzgesetz, z.B. heben/tragen von Lasten, langes Stehen, Arbeitszeiten, Gefahrstoffe, Akkordarbeit...ist alles sehr gut im Mutterschutzgesetz nachzulesen.

Allerdings kann der Arbeitgeber nur einen geeigneten Arbeitsplatz einrichten, wenn er von der Schwangerschaft weiß. Wann man es dem AG sagen will, muss die Schwangere selbst entscheiden (mit dem Wissen im Hinterkopf, dass das Baby evtl gefährdet ist).

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und als Ergänzung: Wenn der AG Dich in Deinem Job nicht mutterschutzkonform beschäftigen kann, dann darf er dich zB auch im Büro beschäftigen.

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Du kannst solange arbeiten wie du möchtest :)
Sobald du deinem AG Bescheid gibst muss er mit dir eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Und schauen wie er deinen Arbeitsplatz Mutterschaftsgerecht gestalten kann . Dazu kann er auch ,wenn es nicht anders geht dich ins Büro versetzen. Er muss halt drauf achten , das er dich nicht gefährdet.
Wann du es bekannt gibst ,musst du für dich entscheiden. Solange hast du aber keinen Schutz.
Ich wünsche dir alles Liebe und Herzlichen Glückwunsch

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Dein AG darf dich ins Büro versetzen, wenn eine mutterschutzgerechte Arbeitsweise auf deinem Arbeitsplatz nicht möglich ist.

Bescheid sagen solltest du, wenn dein Baby geschützt werden soll.

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Danke! Wichtigste Frage war wie weit ich dann in für mich fremde Berufe umgesetzt werden darf wenn ich meinen Job nicht mehr ausüben darf was definitiv nach der mutterschutzregelung der Fall ist
❤️ Einen sonnigen Tag

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Du solltest wirklich nicht schwer heben, ich glaube nichts über 5kg (steht im MuSchuG), das kann sonst gefährlich werden. Und das Sturzrisiko mit der Leiter solltest du bitte auch bedenken.
Sag es deinem AG lieber schnell, damit er darauf reagieren kann.
Alles Gute