MuPa.. AG? BV?

Hallöchen,
vielleicht kenn der ein oder andere sich damit aus.

Am 16.03.20 hat mir mein Frauenarzt einen Bestätigungszettel für meinen AG geschrieben.
Habe diesen dann umgehend meinem AG gegeben, weil sie damals zu mir sagten das sie dies brauchen um mich ins BV zuschicken.
Paar Tage später erhielt ich einen Anruf von meinem AG das dies ja nur eine Bestätigung sei und sie mich damit nicht ins BV schicken können, denn sie bräuchten meinen MuPa, die 1. Seite als Kopie und damit können sie mich dann ins BV schicken.
Nun sollte ich von meinem AG bis Ende März meinen Urlaub noch nehmen und ab 1.4.20 bin ich dann im BV. Meinen MuPa würde ich erst um Ostern rum bekommen.

Was ist hier nun falsch oder richtig? Kann mir da einer helfen, also vllt kennt sich einer damit aus?
Weil meinen MuPa muss ich meinem AG ja nicht vorzeigen, v.a. keine Kopie der 1. Seite daraus.

LG

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Dein Arbeitgeber darf weder verlangen das du deinen Urlaub nimmst, noch das er deinen Mutterpass zu Gesicht bekommt☺️
Es reicht eine Bestätigung über die Schwangerschaft und den ET.

Da steht drin:

Bei Frau ....habe ich am ....2020 eine Schwangerschaft festgestellt.
Der voraussichtliche ET ist am....

Unterschrift/Stempel!

Das ist ein Dokument welches 5€ kostet und dein Arbeitgeber die Kosten hierfür tragen muss!

Lg

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Und genau diesen Bestätigungszettel, da stand die Feststellung der Schwangerschaft drauf und der ET, habe ich am 16.3 abgegeben und dann sollte ich noch bis Ende März Urlaub nehmen, weil dieser Zettel ebend nicht ausreicht und nix über die Schwangerschaft aussagt.

Was kann ich jetzt tun? Soll ich in der Geschäftsstelle mal anrufen und nachfragen?

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Sag deinem AG, dass die Bestätigung ausreichend ist und du KEINEN Urlaub nimmst.

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Du hast es genau richtig erkannt. Dein FA hat kein Recht auf Einsicht des MuPa. Ich würde ihn höflich fragen auf welche gesetzliche Grundlage er sich beruft.

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Hallo , also ich wurde bei beiden Kindern ins bv vom Arbeitgeber geschickt. Sie brauchten beide Male die Seite . Es geht dabei nur um den et . Wenn du nicht möchtest das dein ag rein schaut , kopiere die Seite doch einfach alleine :) .
Liebe Grüße

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Auch dein AG brauchte diese Seite nicht.

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Ich hab ja schon einen Bestätigungszettel mit Festellung der Schwangerschaft und ET am 16.3 abgegeben.

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DeR Mutterpass geht den AG rein garnichts an!

Die Bestätigung vom FA reicht völlig, ich würde auch nach der gesetzlichen Grundlage fragen, auch bezüglich des Urlaubs (den musst du nämlich nicht nehmen) und durchklingen lassen, dass du Informationen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen wirst...

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Dein AG hat kein Recht darauf, Einblick in deinen Mutterpass oder eine Kopie daraus zu bekommen. Mein AG hat mir sogar extra gesagt, dass sie die Bestätigung vom FA brauchen, weil sie aus Datenschutzgründen nichts aus meinem Mutterpass kopieren dürfen.

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Mein Arbeitgeber hat 2015 und 2020 auch nur den Zettel vom FA bekommen,da stand alles drauf. Welche Woche ich bin und wann der ET ist. Damit konnten sie mich auch problemlos ins BV schicken. Auf der ersten Seite vom Mutterpass steht ja auch nicht viel mehr drauf.

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Und genau diesen Zettel wo das alles draufsteht, hatte ich auch am 16.3 abgegeben und plötzlich reichte dieser nicht mehr für ein BV aus, sondern Urlaub nehmen und Mutterpass 1. Seite nachreichen.

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Ein BV zum 1. eines Monats ist schwachsinnig, allgemein nimmt sich dein AG viele Dreistigkeiten raus. Den Bestätigungszettel muss er im Übrigen bezahlen.

Für ein BV ist der MuPa unwichtig.

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Hallo. Also ich habe such nur eine kleine Bestätigung von dem FA bekommen und hab es meiner Chefin gegeben. Die hat mich dann sofort wieder nach Hause geschickt da ich nicht mehr arbeiten durfte und da war ich bei 6+6.
aber was mich noch interessiert wenn wir hier schon über BV sprechen, wie sieht es mit dem Gehalt aus ich kenne mich da gar nicht aus? Ist meine erste SSW. Des bekomm ich doch jetzt weiterhin oder ? Weil ich habe nichts unterschrieben oder habe auch keine Unterlagen eingereicht 🤦‍♀️🤷‍♂️

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Gehalt wird dir ganz normal weiter von deinem Arbeitgeber überwiesen (in voller Höhe)