Welche Daten dem Arbeitgeber mitteilen?

Hallo ihr lieben
Bin in der 19 ssw und habe meinem AG vor 2 Wochen verkündet, dass ich schwanger bin. Habe keine riskante Tätigkeit.
Jetzt habe ich auch den errechneten Termin aus dem Mutterpass eingereicht und den Rest von der Seite geschwärzt.
Jetzt möchte der AG umbedingt wissen, wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Darf er dieses Datum einfordern?
Habe gesagt, dass die Schwangerschaft erst spät festgestellt wurde da ich wusste, dass es Ärger gibt, wenn ich sage, dass ich es schon länger weiß.
Aber in meinem Umfeld waren extrem viele Stille Geburten, sodass ich eig bis zur 20ten Woche warten wollte, bis ich was sage.
Jedenfalls macht mich dieser Terror im Moment ziemlich fertig, weil so auf diesem Datum rumgepocht wird.
Angeblich wird dieses Datum benötigt.

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Du hast hier ja schon oft die korrekte Antwort erhalten, dass diese Info den AG nichts angeht.

Auf die Anfrage des AG würde ich folgendermaßen reagieren (ruhig und sachlich, nicht in zickigem Ton 😉):
„Mir ist nicht bekannt, dass der AG ein Recht darauf hat, dass Datum der Feststellung der Schwangerschaft zu erfahren. Sollte dies anders sein, weisen Sie mir dies bitte mit der entsprechenden Passage des MuSchuGesetzes nach. In dem Fall komme ich meiner Pflicht selbstverständlich nach.“
Und fertig. Dann ist nämlich der AG im Zugzwang und kann nichts mehr machen, da er keine rechtliche Grundlage hat.

Wie viele andere auch würde ich übrigens nie meinen Mutterpass beim AG vorzeigen, auch nicht kopiert und geschwärzt.
Also fürs nächste Mal: Bescheinigung beim FA holen, das Geld dafür (bei mir 10€) vom AG erstatten lassen. Auf der Bescheinigung steht ja in der Regel das Ausstellungsdatum. Aber dann holst du dir diese halt erst, wenn du möchtest, und nicht direkt beim ersten FA Besuch 😉

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Das ist eine super Antwort, vielen Dank!, 🙃 zuhause bin ich auch immer sehr schlagfertig, aber wenn 2 Chefs gleichzeitig auf einen einreden wird man doch ganz klein 😭

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Kenne ich auch nur zu gut 🙈
Aber das kriegst du jetzt bestimmt super hin! Viel Erfolg 😊

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Ich weiß nicht genau, ob die das Datum
wissen müssen/einfordern können.
Habe in meiner letzten SS vom Arzt so einen Zettel bekommender den Arbeitgeber. Da stand drauf in welcher Woche ich bin, wann der ET ist und wann der MuSchu beginnt und halt das Datum, als der Zettel ausgestellt wurde.
Ich bin aktuell in Elternzeit und mein AG möchte wieder so eine Bestätigung der SS. Bin aber auch schon in der 17.SSW und in der 19. hab ich den nächsten Termin, da werde ich den Zettel holen (hab es letztes mal vergessen).

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Ich glaube nicht, dass er das Recht hat dies zu erfahren, wenn du das nicht möchtest.
Es gibt eigentlich für den AG auch eine Bescheinigung vom FA, auf der der errechnete ET steht und in welcher Woche man sich gerade befindet. Eben eine Bescheinigung der SS.
Diese kostet 5€, die der AG erstatten muss(das steht da auch drauf). Das ist das Dokument, dass er bekommen kann.
So erhält er keine Daten, die ihn nichts angehen und es ist ein offizielles Dokument auch zur Errechnung des Mutterschutzbeginns. Kann sein, dass das da auch drauf steht, das weiß ich gerade nicht mehr.
Du brauchst dafür nichts aus deinem Mutterpass kopieren.

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Vielleicht noch ein Zusatz:
Du sagst, dass du riskant arbeitest. Vielleicht will er das deshalb wissen. Aber warum man wann herausfindet, dass man schwanger ist, ist ja sehr persönlich. Ebenso der Grund wann man es sagt.
Ich habe bis zur 11. Woche gewartet, um halbwegs sicherzugehen, das alles gut verläuft, aber habe dann Bescheid gesagt, weil ich ebenfalls Arbeiten hatte, die ich dann weder ausführen durfte noch wollte.
Klar habe ich diese auch in den Wochen davor ausgeführt, aber das war ja dann in meiner Verantwortung. Ich weiß ja, dass ich schon früher hätte Bescheid sagen können, um sie eben nicht mehr auszuführen.

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Keine riskante Tätigkeit hat sie geschrieben :-)

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nein das datum wann es festgestellt wurde kann ihm egal sein! Er braucht nur die bestätigung dass es so ist und den errechneten Geburtstermin wegen den 6 und 8 Wochen wo du dann Zuhause bist! 😊

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Nein darf er nicht. Du bist nicht verpflichtet ihm deine Schwangerschaft überhaupt mitzuteilen und wenn du sie mitteilst, muss er nur wissen wann ET ist und später dann ob du den Mutterschutz vorher in Anspruch nimmst, dafür gibt es ein extra Formular vom Gynäkologen. Lass dich da bitte nicht unter Druck setzen.

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Das stimmt so nicht ganz. Man ist als schwangere verpflichtet seinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen. Steht so im muschug.
Lediglich wann die Schwangerschaft festgestellt wurde hat ihn nichts anzugehen. Auf dem Attest vom gyn an den ag steht das ja auch nicht drauf.

Liebe Grüße :)

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In Pargraph 5 Abs. 1 steht lediglich, dass man es mitteilen soll - es gibt kein muss! Defacto kann man dann aber auch nicht vom MuSchG Gebrauch machen, wenn der AG nicht informiert ist.

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Ich würde sagen, dass geht ihn gar nichts an. Was er verlangen kann ist die Bescheinigung vom Arzt. Ich glaub aber nicht, dass da draufsteht wann die Schwangerschaft festgestellt wurde.

Und du darfst das bei der Arbeit so spät erzählen wie du willst! Ich hatte es meinem Teamleiter damals etwas früher gesagt als geplant, der hat mich dann genötigt es Allen schnellstmöglich zu erzählen.....bis ich bei meinem Personalchef ankam und der meinte wem ich das wann erzähle sei ganz allein meine Entscheidung.

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Er hat definitiv nicht das Recht das Datum zu erfahren

Lediglich den ET und Beginn des Mutterschutzes. Dafür gibt es extra eine Bescheinigung die man beim Frauenarzt holen kann.

Der Mutterpass ist nur für dich.

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Nein, das Datum der Feststellung geht den AG nichts an, wozu sollte er das auch benötigen?

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Auf der AG Bescheinigung der FA stand genau das drauf: errechnete Geburtstermin, Beginn des MuSchu, wann SS festgestellt. Und dass der AG die 10€ für die Bescheinigung erstatten muss. Mutterpass habe ich nicht vorgelegt.

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Ach ja, wann SS festgestellt war die SSW in der die Bescheinigung ausgestellt wurde. Also man muss nicht fürchten angepampt zu werden dass man x Wochen nichts gesagt hat.