Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn

Sooo ihr lieben, kleine Frage.

Ich war schonmal im BV bei einem anderen AG, lasse mich aber gerne mal verunsichern, obwohl ich eigentlich weiß wie es läuft.

Bin auch bei einer SS- Beratung gewesen, die mir nochmal bestätigt hat, dass mir das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate vor Bekanntgabe der SS im BV zusteht. Nachtzulagen, Feiertagszulagen mit einberechnet.

So, nun hat sich mein AG nicht dran gehalten und ich habe es zur Absprache gebracht. Nun heißt es, da ich ja aber im BV bin, würde mir nur mein vertraglich festgelegtes Bruttoentgelt zustehen. Kein Durchschnitt der letzten 3 Monate davor und erstrecht nicht der Durchschnitt der Zulagen durch Feiertage, Nachtschichten usw.

Da bin ich anders informiert und weiß auch, dass das nicht stimmt. Mein AG blieb nun bei der Meinung und meinte, dass er am Montag trotzdem Mal die Personalabteilung anrufen wird und mich dann zurück ruft.

Nun könnte ich warten, würde aber schon gerne einen Schritt voraus sein. Ich werde zwar gleich nochmal bei der Beratungsstelle anrufen, hoffe aber hier auf ein wenig Tipps.

Ich befürchte nämlich jetzt schon, dass der Rückruf so ausgehen wird, dass mein AG sich Recht behält und mir kein Durchschnitt zustehen wird. Begründung (auch gerade am Telefon): wenn ich nicht im.
BV wäre, würde ich ja lediglich nur Frühschichten machen dürfen und dann würden die Zulagen ja auch wegfallen. Da ich keine machen würde.
Ja, richtig. Ich bin aber im Beschäftigungsverbot und da läuft das etwas anders und der Durchschnitt wird berechnet.

Also, wenn mein AG sich weiterhin weigern wird, was sollte ich am besten am Telefon dann erwähnen und vor allem, wie sollte ich vorgehen?

Liebe Grüße

1

Die Begründung ala du würdest nur frühschichten machen kann er sich weich machen und in die Haare schmieren. Ist nämlich nicht korrekt. Dir dürfen durch die ss keine Nachteile entstehen, sprich etwa weil du keine Schichten mehr machen kannst.

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/1120

2

Dann leg deinem AG das Mutterschutzgesetz vor! Darin steht das nämlich, wenn er es immer noch verneint wird dir nichts übrig bleiben, als zum Anwalt zu gehen.

3

Ich sollte den Abschnitt abfotografieren und hab ich getan. Dann hieß es: Ja Sie kriegen ihr normales Entgelt, ohne Zulagen und kein doppeltes. Mutterschutzlohn ist ja auch noch nicht nötig, sie sind ja noch nicht 6 Wochen vor der Geburt.

Verstehe nicht, wie er darauf gekommen ist, aber gut. Vor allem hat Mutterschutzlohn nichts mit Mutterschaftsgeld zu tun, müsste man das nicht wissen als AG??

Also ich hab das Gefühl veräppelt zu werden.

8

Natürlich sollte er sich als AG damit auskennen und wenn nicht, du hast ihm schließlich alles zum Nachsehen gegeben.

Ich teile dein Gefühl, dass er dich veräppelt.

Du solltest da es ja um viel Geld geht zum Anwalt. Meist wirkt ein Schreiben von diesem schon Wunder.

4

Ich hab damals auch nur mein reines Gehalt bekommen ohne spät, nacht oder sonstige Zulagen. So kenne ich es auch bisher nur. Habe noch nie was anderes gehört.

6

Da musst du dich Mal laut dem Mutterschutzgesetz informieren, dann wurdest du nämlich ordentlich über den Tisch gezogen auf gut deutsch. :-D

Ich weiß nicht ob die Regelung früher nicht herrschte und später erst eingetreten ist, aber Fakt ist, dass es sie "nun" gibt.

7

Das ist auch schon 8 Jahre fast her, is auch jetzt egal, ich kann nur das sagen, wie es mir ergangen ist.

weitere Kommentare laden
5

Wenn ihn nicht Mal der Auszug überzeugt, würde ich mich vielleicht selbst an die Personalabteilung bzw. an euer Steuerbüro, das ja für die Abrechnung zuständig ist.

Sollte das auch nichts bringen, wird nur der Anwalt bleiben.

Vielleicht die Krankenkasse mit einschalten? Schlussendlich sind die es ja die deinem Arbeitgeber während des BV die Kosten erstattet?!

Was machen würde ich aber auch auf jeden Fall, ist schließlich für die Berechnung des Elterngeldes auch wichtig.
Alles Gute 🍀

9

An die Personalabteilung kommen wir da leider als AN nicht selbständig. :/ Sonst wäre das meine Anlaufstelle gewesen.

Ja, ich glaube ich renne da jetzt überall Mal hinterher, find's schade dass AG einen immer alles so schwer machen.

11

😕 ja da hast du recht. Unnötig definitiv

12

Manche AGs versuchen es halt mit allen Mitteln.

Manche sprechen sogar Kündigungen aus!

Mein alter AG hatte die Dreistigkeit, das Geld von der KK (kam Ende des Monats) teilweise bis zum 15. Zinsen ansetzen zu lassen, bevor es mir (eigentlich "zwischen dem 1. und dem 10.") ausgezahlt wurde. Zusätzlich wusste er angeblich nicht, dass die Mutterschutzzeit bei früherer Geburt nachgeholt werden und meinte frech, ich müsse in der Woche "zwischen" MuSchu und EZ arbeiten kommen🤬

Geh notfalls zum Anwalt, so ein Schreiben bewirkt oft Wunder🙄

13

Hallo,

Bin auch in BV, in der letzten Schwangerschaft auch. Gleicher AG, da lief alles bestens.
Jetzt neuer Teamleiter und neue Sachbearbeiterin im Peronalteam. Es ist nicht einen Monat ordentlich gelaufen.

Ansprechpartner ist die KK die können Druck mschen. Rein praktisch, bin ich auch erst mit Anwalt weiter gekommen. Kümmere Dich zeitnah darum, das Entgelt der letzten 12 Monate vor Entbindung ist ja Berechnungsgrundlage für das Elterngeld. Zieht also noch was nach sich.
Dokumentiere zudem alles. Telefonate nur im Notfall, würde da tatsächlich E-Mail bevorzugen.

Viel Erfolg!