Freistellung für Arzttermine

Hallo ihr Lieben. Ich habe meiner Chefin heut von meiner Schwangerschaft erzählt. Eigentlich wollte ich bis nach dem ersten Termin bei meiner FÄ am 03.12. warten.

Meine Chefin sagte mir, dass ich bitte einen Termin bei der Betriebsärztin vereinbaren möge. Diese sagte mir, dass es am meisten Sinn macht, meinen Termin bei der FÄ abzuwarten und mich dann ggf. nochmal zu melden. Sie geht davon aus, dass ich von meiner FÄ Beschäftigungsverbot bekomme. (Warum sie mich nicht bis dato freistellt, erschließt sich nicht - wenn sie doch von BV ausgeht...)

Nun zu meiner Problematik: bis der Termin ist, soll ich regulär arbeiten gehen. An sich kein Problem, nur wurde der Termin meiner Erstuntersuchung auf nachmittags verschoben - da habe ich regulär Dienst.

Im MuSchG steht, dass ich für ärztliche Termine bezüglich meiner SS freigestellt werden muss. Gilt das auch schon für diese Erstuntersuchung? Denn da wird ja, sofern alles iO ist, die SS erst bestätigt.

Weiterhin: was bedeutet ‚Freistellung‘? Gilt es als AZ? Oder bleibt es unbezahlt?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe. 😊

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Hey erstmal Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft

Was machst du beruflich ?? Wenn ich fragen darf??
Erstmal müsste ja deine Chefin mit dir eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und schauen ob sie deinen Arbeitsplatz Mutterschaftsgerecht gestalten kann. Kann sie dies muss sie dich ins BV schicken.

Dein FA hat damit nix zu tun außer dein oder das Leben deines Kindes ist in Gefahr .

Lg und alles gute

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Ich arbeite in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. (Geistig und seelisch beeinträchtigte Kinder und Jugendliche.) Warum die Betriebsärztin vom BV ausgeht, weiß ich nicht. Sie hat das nicht begründet - nur eben so gesagt.

Von einer Gefährdungsbeurteilung hab ich gehört. Mir war jedoch nicht klar, dass das mit meiner EL laufen muss. Ich dachte, dass das bei der Betriebsärztin gemacht wird. Wieder was dazugelernt. 🙉🙊🙈

Also muss mich meine EL am Dienstag zur Wahrnehmung des Termins freistellen und kann mir dafür dann auch keine Minusstunden eintragen?

Danke!!!

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Also ich kann glaube ich nachvollziehen warum die Betriebsärztin vom BV ausgeht. Habe an einer Förderschule, wo ebenfalls beeinträchtigte Kinder waren, sowohl seelisch, sozial, geistig oder auch körperlich als Teilhabeassistenz gearbeitet und auch gleich ein BV bekommen nach Bekanntwerden der Schwangerschaft. Mein Chef hat das damit begründet, dass die Kinder nun mal nicht berechenbar sind und die Gefahr besteht, dass eben etwas passieren könnte. In dem Fall haftet der Arbeitgeber, weil er dich der Gefahr ausgesetzt hat. Vorsorglich wird daher lieber ein BV erteilt. Der Arbeitgeber hat so ein Risiko und auch keinen finanziellen Schaden, da er das Gehalt, dass du weiterhin beziehst von der Krankenkasse erstattet bekommt.
Also zumindest wäre das aus meiner Erfahrung heraus die Erklärung. Fand es damals auch irgendwie blöd, da ich von einem auf den anderen Tag plötzlich weg war und man doch eine wichtige Bezugsperson für die Kinder ist.

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Sobald du die SS mitteilst muss dein AG nach dem MuschG handeln, das heißt auch dich bezahlt Und ohne Abzug von Stunden für die Zeit der Arztbesuche von der Arbeit freizustellen.

Liebe Grüße und alles Gute

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Achso sorry zur Freistellung... sag doch einfach deinem Arzt das du arbeiten musst und du nur den Vormittag kannst . Ich lege meine Termine auch um meinen Dienstplan (habe Früh und spätschichten )

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Das habe ich versucht. Leider gab es kein rankommen. Man könne mir wegen Urlaub dann erst einen Termin im neuen Jahr anbieten und das ist mir dann doch zu lange. 😔

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Ich sehe das recht entspannt... Sehr wahrscheinlich bist du ja schwanger, dann greift auch das Mutterschutzgesetz und du bist ohne Abzug von Stunden freizustellen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich da ergibt dass du nicht schwanger seist, soll sie dir halt Stunden oder einen halben Tag Urlaub abziehen (oder wie eben bei euch die Regel für Arztbesuche ist).

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Für Facharztbesuche die du nicht anders legen kannst, weil du sonst keinen Termin bekommst, muss dich der AG meines Wissens nach sowieso freistellen.

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Natürlich sollte man seine Termin so gut es geht um die Arbeit herum legen.
Ich gehe oft mittags oder vorher/nachher.

Aber das ist ja oft so schwierig mit zeitnahen Arztterminen ....

So weit ich weiß, muss der AG dich für alle Termine, die im Zusammenhang mit der SS stattfinden und von deiner Kasse bezahlt werden, freistellen.#pro

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Grundsätzlich muss dich der AG freistellen. Aber es gibt Ausnahmen. Ich werde nicht für Arzttermine freigestellt, da wir Gleitzeit haben ohne Kernzeit. Lt.unserem Betriebsrat habe ich da keine Chance, weil ich genug Flexibilität habe meine Arbeitszeit len einzuhalten. Anders wäre es bei einem z. B. halbtägigem Arzttermin. Dann könnte ich meine 8 Stunden nicht arbeiten und würde frei gestellt werden.