Frage zur Bundesstiftung Mutter&Kind

Hallo,
ich gehe am Freitag zur Beratungsstelle, um einen Antrag auf Unterstützung der Bundesstiftung für Mutter und Kind zu stellen. Allerdings weiß ich gar nicht, ob ich Anspruch habe, da ich arbeite und auch erst im Januar ein Kind bekomme, also Elterngeld-Empfängerin sein werde.
Wissen wollte ich, ob ich meinen ebenfalls arbeitenden Partner dort verschweigen kann/soll? Wir sind nicht verheiratet und haben auch kein gemeinsames Konto. Muss ich normalerweise sein Einkommen mit angeben? Wer von Euch hat Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht und kann mir Rat geben?
Vielen Dank und ganz liebe Grüße,
antjea 18.SSW

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Hallo Antjea!

Wenn Ihr nicht gemeinsam gemeldet seit dann gib Deinen partner nicht an, seit Ihr gemeinsam gemeldet dann angeben, da Dir durch verschweigen ein strick draus gedreht werden kann!

Jeder werdenden Mutter steht die Unterstützung für die erstausstattung zu, nicht jeder bekommt den selben Betrag, kommt ja auch auf das vorherige Einkommen an!


Aber Unterstützung bekommst Du für die Erstausstattung Deines Baby's!




Gruß Jessy mit #baby inside 9+5 und #baby Jason 1 Jahr

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hallo antjea,

zu deinen ansprüchen kann ich dir leider nichts sagen.

aber zum verschweigen deines partners: wenn man bedenkt, dass diese geschichten für frauen in notlagen sind, hätte ich einfach moralische bedenken, gelder zu beantragen, die mir eigentlich nicht zustehen und die ich eigentlich nicht wirklich brauche, um zu überleben. :-(

meine persönliche meinung: wenn du nicht in einer notlage bist (klingt nicht so, bei 2 berufstätigen), finde ich es verwerflich, wenn du diese gelder beantragst.

lg morgda
33 ssw.

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Ich stimme dir in gewisser Art und Weise zu aber wenn beide arbeiten gehen, heißt das noch lange nicht das man genügend Geld hat.

Wir gehen auch beide voll arbeiten. Mein Freund zu einem Hungerlohn von 700€ und meine 900€ werden an mich in 200€ Raten gezahlt.

Also heißt es nicht wenn man arbeiten geht das man keine finanzielle Hilfe bräuchte.

Ich werde auch einen Antrag stellen.

lg
roma13 + Gummibärchen 11SSW

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hallo roma,

solange du deinen freund mit angibst (was ja bei eurem einkommen auch ok ist, weil das ja kaum für miete, strom etc. reichen wird), ist das ja auch legitim.

ich rede ja von "normal" verdienenden. da weiche ich auch nicht von meiner meinung ab. für ansprüche gibt es einkommensgrenzen. wenn die überschritten werden und man keinen anspruch hat, finde ich es nicht richtig, sich einen anspruch zu "erschleichen", weil man seinen partner nicht angibt.

machen tut ja eh jeder was er will, aber es geht auf kosten der frauen, die wirklich!! in notlage sind. und das fände ich schäbbig.

gibt genug leute, die gut verdienen, aber einfach nicht haushalten können. dafür sind diese stiftungen nicht gedacht.

lg morgda

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wir haben ebenfalls ein Antrag gestellt wegen Zwillingen.
solange du mit deinem Partner zusammenlebst musst du ihn angeben, bzw. seine Einkommensnachweise müssen ja mit hingeschickt werden, wegen der berechnungen ob euch was zusteht bzw. wieviel du bekommen wirst. (damals hatten wir Antrag gestellt , und waren auch noch nicht verheiratet)wenn Du deinen Partner verschweigst, die zahlen dir Geld und es kommt raus, dann ist es warscheinlich das Du eine 5 jährige Sperre bekommen kannst. d.h. bist du wieder schwanger und brauchst Hilfe von denen, dann brauchste nicht mit finanzieller Unterstützung rechnen. Aber bei der Beratungsstelle wird man dir das schon sagen was Du in Antrag reinschreibst.

lg Neboa+ Jonas 18 Mon.+15 SSW#baby+#baby

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Also wenn Du mit Deinem Partner zusammen lebst und von seinem Gehalt partizipierst, dann sag ich Dir eins:

Wenn Du ihn nicht angibst, dann find ich das mehr als SCHEIßE!!!!!!

Andere Frauen brauchen das Geld wirklich dringend, weil es eben an allen Ecken und Enden fehlt. Und wenn dann jemand kommt und sich das Geld erschleicht, dann fehlt es anderen!!!!!

Also stell hier nicht so dumme, provokative Fragen!!!
Also ehrlich.... Hat denn heute niemand mehr n bißchen Anstand im Kopp????

Jenni und Jake Vicent inside (ab morgen 26. SSW)

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Auweia, da muß ich das wohl deutlicher ausdrücken. Indem wir kein gemeinsames Konto haben, lebt auch jeder von seinem Gehalt, also keine Partizipation und erst recht keine Provokation!
War eher als Informationsbedarf gemeint!
antjea

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Aber lebt ihr zusammen in einer Wohnung?

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