Elternzeit + Mutterschutz

Hallo ihr Lieben,

Ich hätte da ein paar Fragen und hoffe jemand könnte mir helfen.

1. Wann würdet ihr die Elternzeit beim AG beantragen??
Noch vor der Entbindung oder erst wenn das Kind geboren ist damit man gleich den genauen Termin angeben kann?? Man hat ja nur eine Frist von 7 Wochen wo wir zur zweiten Frage kämen verlängert sich der Mutterschutz eigentlich wenn das Kind z.B. 10 Tage nach dem errechneten Termin kommt?? Also rechnet man ab dem Tag dann erst die 8 Wochen und dann den Beginn der Elternzeit??.
Ich hoffe jemand kann verstehen was ich meine ich bin grade echt überfragt nicht das ich die 7 Wochen Frist schon verpasst habe?!! 😱

Lg Blue

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Hallo,

1. erst nach der Geburt ankündigen.
2. ja, der MuSchu verlängert sich entsprechend und gehört bereits zur Elternzeit.

Alles Gute
Hummel

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Du hast ab der tatsächlichen Entbindung 8 Wochen Mutterschutz und somit also genügend Zeit die Elternzeit zu beantragen. Ich persönlich habe sie beide Male vor der Geburt beim Arbeitgeber beantragt, für den ist es aber auch nur wichtig wann genau ich wieder arbeiten komme und dieses Datum lässt sich nicht durch den tatsächlichen ET beeinflussen, da ich da etwas variiere. Wichtig ist das mit dem Mutterschutz in meinen Augen nur fürs Elterngeld, diese 8 Wochen nach der tatsächlichen Entbindung werden angerechnet. Also wenn du über Termin gehst, entstehen dadurch keine Nachteile für dich. Ich hoffe das war jetzt auch alles richtig was ich gesagt hab. Alles Gute :)

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Hallo,
Der Mutterschutz nach der Geburt sind immer 8 Wochen, auch wenn du nach dem ET entbindest. Somit hast du immer mindestens eine Woche Zeit die elternzeit anzumelden.
Ich habe das aber vorher schon mit meinem AG besprochen, wie wir es machen wollen. Dann kann er sich drauf einstellen.

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Hallo,
Also ich werde es noch vor dem ET einreichen.
Damit ich dementsprechend meine Elterngeld papierkram sachen, dann auch erledigen kann rechtzeitig, ohne stress zu haben.

Da man sowieso im Mutterschutz ist, herrscht sowieso Kündigungsschutz, daher ist das ja für uns Mütter egal , wenn wir es auch vorher ankündigen.


Die Frist zur Beantragung der Elternzeit beträgt sieben Wochen.
Der Antrag / Der anspruch , muss dem Arbeitgeber also „spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Antrittstermin vorliegen“

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Hallo,
endgültig anmelden kannst du die Elternzeit erst, wenn das Kind da ist. Da wird mit dem genauen Geburtsdatum gerechnet - beim Elterngeld genau so.
Natürlich macht es Sinn, mit dem AG vorher zu besprechen, wie lange du Elternzeit planst und ob du ggf. in Teilzeit wieder kommen willst. Vielleicht kannst du schon mal ein Schreiben vorbereiten in das du dann nur noch das Datum eintragen musst.

Und ja, der Mutterschutz verlängert sich, du hast auf jeden Fall die 8 Wochen nach der Geburt. Meine Erste kam 13 Tage nach ET, damit war ich insgesamt fast 16 Wochen im Mutterschutz ;-)

Alles Gute und eine schöne Rest-SS#klee

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Ich danke euch vielmals für die Antworten, habe mich heute schon verrückt gemacht.
Dann kann ich die letzten Tage/Wochen ja entspannt genießen.

Danke Mädels und allen die noch Kugeln eine schöne Rest Ss 🍀

Lg Blue 37+6 ssw 💜