Update Akte anfordern Wie

Ich hatte ja gestern schon geschrieben, dass ich meine Krankenakte von meinem damaligen Gynäkologen (ist jetzt im Ruhestand) , ich war bis 2010 bei ihm, angefordert habe.
Die Praxis hat eine Gynäkologin übernommen bei der ich niemals Patientin war.
Ich musste also persönlich vorbei
und erstmal irgendwelche Datenschutzerklärungen unterschreiben. Die Arzthelferin wollte meine Versichertenkarte, da die Ärztin das so angewiesen hat. Als ich ihr erklärte, dass ich hier nicht Patientin bin, sondern nur meine alte Akte abholen möchte, sagte sie, dass es ohne die Karte nicht geht, wegen der Daten.

O.k. Die Ärztin hat mich dann nach 1 Stunde Wartezeit sehr pampig empfangen und sagte mir, dass die Akte ihr Eigentum sei und ich kein Recht habe diese zu erhalten. Sie könne mir lediglich 2,3 Kopien der nötigsten Laborbefunde machen, die sie aber bezahlt haben möchte.

Toll. Für 4 Seiten aus 2010, die ich vorher nichtmal ansehen durfte, habe ich dann an der Anmeldung 10 Euro bezahlen müssen. In die Akte durfte ich nicht hineinschauen, obwohl ich gerne gewusst hätte wann mir welche Medikamente verordnet wurden.

Ich möchte nicht, dass eine Ärztin bei der ich niemals Patientin war im Besitz meiner Akte ist. Was kann ich dagegen tun?

Sie braucht die Akte nicht und mir würde sie bei weiteren Behandlungen sehr helfen. So muss ich bei Null anfangen 😭
Warum ist diese Ärztin so gemein? Ich habe ihr erklärt, wie wichtig das für me

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Also zunächst einmal war es verboten das sie deine Karte wollten ! Das ist Geldmacherei so können wie was abrechnen und zum anderen sind sie Verpflichtet dir deine Unterlagen auszuhändigen das sind deine Unterlagen du kannst jederzeit Einsicht darauf haben das ist gesetzlich vorgeschrieben! Ich würde bei der Ärztekammer anrufen und sagen was da abläuft.
P.s. ich bin MFA und kenne mich diesbezüglich ziemlich aus

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Es kommt drauf an, ob sie die KVK eingelesen hat oder die Karte nur zum Abgleich der Daten benötigt hat. Das wäre auch nochmal interessant zu wissen.

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Ups. Zu früh abgeschickt.


Ich habe ihr erklärt wie wichtig das für die jetzige Schwangerschaft und Weiterbehandlung ist. Ich hätte bereits 2 sehr komplizierte Schwangerschaften.

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Konntest du im internet etwas finden zu diesem thema? Ansonsten vielleicht bei der krankenkassa fragen oder deinen neuen arzt?

Keine ahnung ob es das wert ist und etwas bringt da einen anwalt einzuschalten? 🧐

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Wende dich an die Ärztekammer. Patientendaten und Diagnosen sind immer Eigentum des Patienten. U.a. können Kopien abgerechnet werden, selbst wenn man diese privat bezahlt sind 10 Euro zu viel.

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Also das ist schon echt ne Frechheit und auch überhaupt nicht rechtens. Ich habe schon einige male meine Akten angefordert weil ich zb einen Arzt gewechselt hab und niemals solche Probleme gehabt . Zumal 10€ echt viel für 4 Blätter sind . Das sind deine Daten , du hast ein gutes Recht darüber Bescheid zu wissen und auch diese einzufordern.

Ich würde mich da mal an die KK wenden wie du weiter fortfahren könntest, ggf an die Ärztekammer und auch an deinen neuen Arzt. Vllt würde er ja deine Akte einfordern und dir damit helfen.

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Und dein neuer Arzt kann die Akten nicht anfordern?
So kenn ich es nämlich, also wenn man den arzt wechselt fordert dieser die Akten vom alten an.

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Hast Du das Problem mit deinem aktuellen Arzt besprochen? Wenn sie die Akte verlangen, läuft es nochmal anders, glaube ich.

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Huhu.
Ich kann das sehr gut nachvollziehen und du hast immer ein Anrecht auf Einsicht. Frage bitte bei deiner Krankenversicherung oder bei der Ärztekammer nach.

Ich bin sicher, dass es nicht korrekt abgelaufen ist.

Viel Erfolg 🍀

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Hej!
Soweit ich weiss, ist die Ärztin verpflichtet deine Akte 10 Jahre aufzubewahren und darf diese im Original nicht weitergeben, bzw nur wenn sie vom neuen Arzt schriftlich oder telefonisch angefordert wird und dieser ist dann widerum verpflichtet sie wieder zurück zur anderen Ärztin zu geben.
Das Akten frühzeitig ausgehändigt werden, dürfte meines Wissens nach nicht rechtens sein.

Kopien muss sie aber auf Wunsch anfertigen, dafür gibt es Abrechnungspositionen und dies ist keine kassenleistung und dann kommen am Ende die 10€ bei rum, ist soweit ich weiß auch rechtens.

Auch wenn die Praxis übernommen wurde, ist die neue Inhaberin verpflichtet die Akten zu archivieren und ufzubewahren...

Aber um dein Problem zu lösen sollte es ja reichen, wenn dein neuer Gyn die alten Akten anfordert. In der Regel, je nachdem, ob das ganze per Mail oder Post läuft, sind die Daten sehr zügig beim Arzt.

Alles Gute für dich.

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Schau mal im Paragraph 630g BGB nach, da solltest du eine Rechtsgrundlage finden. Viel Erfolg.

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Ich danke euch allen sehr für die Antworten. Meine Gyn ist ab nächster Woche im Urlaub.
Ich habe erstmal die Krankenkasse angeschrieben. Diese Ärztin wollte mir einfach nur zeigen , dass sie die Macht hat. Meine Akte ist für sie wertlos. Nur für meine Weiterbehandlung ist sie von Bedeutung. Jetzt muss ich halt bei Null anfangen und wieder alle Medikamente durchprobieren, anstatt alles so zu machen wie es am effektivsten wäre. Gemein. 😭

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Also ganz im Ernst, du rufst am Montag bei der alten Ärztin an und sagst du willst deine Akte und zwar komplett! Sag denen das die Akte Patienteneigentum ist. Die haben kein Recht dir die Akte vorzuenthalten! Wenn du den "Mut" hast da noch mal hin zu gehen dann mach das und sag denen die sollen dir deine Akte geben, dann kannst du sie dir selbst für kleines Geld kopieren (oder einfach behalten wie ich es in diesem Fall machen würde). Die MÜSSEN dir die Akte geben! Lass dich nicht ab wimmeln! Und bei der Krankenkasse würde ich bescheid geben das du bei der Praxis warst um die Akte zu holen, die sich angestellt haben und du das Gefühl hast die wollen nun zu Unrecht Behandlungen bei der Krankenkasse abrechnen die nicht erbracht worden sind. Da wird die Ärztin sich noch wundern! Bitte gib in diesem Fall nicht nach, die darf damit nicht durchkommen! Zur Not drohe denen mit einem Anwalt, sag du hättest einen Rechtsschutzversicherung!

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Ich lasse nicht locker, ich werde denen erneut schreiben. Vielen Dank! Zur Not muss ich tatsächlich zum Anwalt.