Beschäftigungsverbot alles eine Art der Auslegung

Hallo, ich bin gerade in einer echt doofen Situation und möchte gerne eure Meinung dazu hören.
In der 23. Ssw wurde bei mir eine Gebärmutterhalsverkürzung festgestellt.( 3cm) noch nicht wirklich tragisch, aber mit Vorsicht zu genießen, gerade da es so früh aufgetreten ist. Daraufhin wurde ich krank geschrieben. Durch Schonen und Magnesium hat sich auch alles normalisiert.
Dann bin ich 1,5 Tage arbeiten gewesen, hatte aber immer einen sehr harten Bauch. Also wieder eine Krankschreibung Gebärmutterhals wieder auf 3 cm verkürzt.
So nun habe ich noch 5 Wochen bis zum Mutterschutz. Mein Gyn will mich weiter krank schreiben, da mir arbeiten scheinbar nicht gut tut. Natürlich falle ich jetzt ins Krankengeld.
Hab ihn dann wegen Beschäftigungsverbot angesprochen, da eine Weiterbeschäftigung für das Baby eine Gefahr darstellen würde, da das Risiko einer Frühgeburt besteht.
Mein Gyn möchte aber kein BV ausstellen, da er meint, dass es sich um eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung handelt.
Ich versteh es nicht. Wann würde denn ein medizinisches (Individuelles Beschäftigungverbot dann überhaupt ausgesprochen werden?
Im Grunde soll doch das Mutterschutzgesetz mich und mein Kind schützen.
Ich könnte ja auch sagen, dass ich arbeiten muss, damit ich kenne finanzielle Einbußen habe und bringe dadurch mein Kind in Gefahr. Ich dachte genau für soetwas ist das Gesetz da?
Ich bin ja im Grunde nicht arbeitsunfähig, da ich ja keine Schmerzen habe und es noch nicht mal bemerke, wenn sich der Gebärmutterhals verkürzt.
Also irgendwie finde ich, dass da wieder mal Gesetz und Auslegung/Vorgehensweise sehr auseinander klaffen.
Vielleicht irre ich mich auch. Was sagt ihr dazu?

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Für mich wäre das auch ein klarer Fall für ein BV. Kannst du denn einen anderen Arzt um eine 2.diagnose bitten? Oder frag deinen Arzt mal was für ihn ein Grund wäre, wenn es das jetzt nicht ist #kratz ich würde schauen wen ich mir da zu Hilfe holen kann. Noch einen Arzt oder Krankenkasse vielleicht?

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Hey! Soweit ich weiß ist eine schwangerschaftsbedingte Au und darauf gegründetes Krankengeld eine sondersituation und nicht aufs Elterngeld gerechnet. Ich würde an deiner Stelle mal eure zuständige Elterngeldstelle kontaktieren und fragen ob das wirklich so ist. So hast du wohl 2 Wochen krankengeld und trotzdem volles mutterschafts- und Elterngeld.

LG und alles Gute :-)

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Soweit ich weiß, sollten mir bzgl. Elterngeld und Mutterschschaftsgeld keine finanzielle Nachteile entstehen.
Aber die 5 Wochen jetzt, bekomme ich Krankengeld. ( das ist ja auch nicht mein komplettes Gehalt und ich bin mir nicht sichter wie sich das dann auch mich mit den ganzen Lohnnebenkosten z.b. Sozialversicherung etc. verhält) Es ist jetzt alles nicht so tragisch, da ich Rücklagen habe, aber es zieht alles einen extremen Rattenschwanz hinter sich her und es geht mir hier erstmal grundsätzlich um die Rechtslage.

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Achso. Ja so ne ganze weile überbrücken zu müssen ist doof.
Wie ist denn dein Arbeitsplatz gestaltet? Habt ihr (du und Fa) eine Vorstellung, was da diese Verkürzung begünstigt? In dem Fall hast du die Chance, das muschu auf der arbeit im Sinne eines mutterschutz gerechten Arbeitsplatz zu gestalten. Wenn der AG dies nicht kann ist es seine Aufgabe. Lässt sich die Ursache nicht definieren und es ist gesundheitlicher Natur, steht dies eigentlich deinem Fa zu, ein bv oder Teil-bv auszusprechen. Du könntest ja theoretisch halbtags arbeiten ohne finanzielle Verluste. Es liegt halt echt am ermessen des Arztes...
Ich würde es so machen: - mit Arzt besprechen was die Ursache sein könnte - mit AG evaluieren ob das veränderbar ist - wenn nicht dies nochmal mit Fa besprechen und den Vorschlag eines teil- oder voll BV vom Fa erfragen (aber nur weil ich prinzipiell nichts fordere ;-) )

Ohje...ich hoffe das wird noch was!

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Das ist definitiv ein Grund für ein individuelles Bv!!!!! Ruf beim Regierungspräsidium an, die helfen dir weiter. Alles gute für die restliche Zeit 🌸
Lg Tashi mit Cameron 19 Monate und Mäuschen inside 29+2

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Hallo, ich bin prinzipiell immer eine von "denen", die finden, dass ein BV zu schnell und ungerechtfertigt ausgestellt und somit das System ausgenutzt wird.

Aber bei dir bin ich tatsächlich mal für ein BV, da ja scheinbar, so muss ich es ja aus deinem Text entnehmen, dein Job, was auch immer du machst, dafür sorgt, dass dein Gebärmutterhals sich verändert.

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Hey, da bin ich ganz deiner Meinung. Teilweise werden bv ausgesprochen, die ich wirklich nicht verstehe. Ich arbeite in einem Labor mir einigen Gefahrstoffen. Habe mich zu Anfang meiner Schwangerschaft mit meinem Chef hingesetzt und zusammen eine Gefahrenbeurteilung erstellt. Hab dann nicht mehr mit den Sachen gearbeitet, die eine Gefahr für das Kind darstellen. Jetzt ist es scheinbar so, dass durch das Stehen/Sitzen oder auch der Arbeitsbelastung (ich lasse mich scheinbar sehr schnell stressen) mein Gebärmutterhals reagiert. Ich würde ja auch gerne arbeiten, da mich das zu Hause "rumhängen" eher deprimiert.

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Ich denke nicht, dass es speziell an Deinem Job liegt, sondern Dein Problem immer dann auftaucht, wenn Du arbeitest und Dich eben nicht extrem schonen kannst.
In dem Fall bin ich der gleichen Ansicht wie Dein Gynäkologe, dass Du arbeitsunfähig bist (weil Du dann Probleme bekommst und somit ist eine AUB völlig korrekt.

Dein Argument, dass Du dann arbeiten müsstest, um Gehaltseinbußen zu vermeiden und somit das Kind gefährden würdest, ist nicht relevant. Ein BV dienst nicht dazu, finanzielle Einbußen bei Krankheit zu umgehen.

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ich kenne eine beschäftigungsverbot nur im Zusammenhang mit einer "gefährlichen" arbeit.
ich arbeite zb als Zahnarzthelferin und habe damals aus dem grund ein bv bekommen da die gesundheit von mutter und baby gefährdet ist( durch röntgenstrahlen , Kontakt mit blut spritzen etc..).

also ich vermute das ein bv nur aufgrund der art der Arbeit gegeben wird...

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Ich bin bzgl. Krankengeld in einer ähnlichen Situation und da seit gestern am rumrechnen. Meine FÄ will mir auch kein BV aussprechen, sagt aber, dass ich nicht mehr arbeiten soll :(
Seit gestern habe ich allerdings eine neue Diagnose auf der AU und mit der bekomme ich ja 6 Wochen mein volles Gehalt. Dann werde ich einen Tag in die Arbeit gehen um mich zu verabschieden, meinen Laptop abzugeben und meinen Schrank auszuräumen und habe dann meinen gesamten Urlaub (1 Monat) vorm Mutterschutz. Ideal ist es für meinen AG natürlich nicht, da er mich lieber im BV hätte, mir aber keins aussprechen kann (Bürotätigkeit mit verstellbaren Schreibtisch, Ruheraum etc.). Es ist aber so mit ihm abgesprochen und in Ordnung.
Ich würde an deiner Stelle vom Arzt verlangen, dass er wenigstens eine neue Diagnose auf die AU schreibt, wenn er Dir schon kein BV ausstellt.

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Sind Deine unterschiedlichen Diagnosen nicht schwangerschaftsbedingt?
Nur dann bekommst Du wieder Lohnfortzahlung, schwangerschaftsbedingte Diagnosen werden addiert.

"Ich würde an deiner Stelle vom Arzt verlangen, dass er wenigstens eine neue Diagnose auf die AU schreibt, wenn er Dir schon kein BV ausstellt."

Sie hat genau das gleiche Problem wie bei der vorangegangenen AUB, auf welcher Basis sollte sie vom Arzt verlangen, sich strafbar zu machen, um Lohnfortzahlung zu erschleichen?

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Irgendwie verstehe ich nicht warum man immer erwartet dass andere sich strafbar machen weil einem irgendeine Situation nicht passt....oder die ungeschickt ist

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Hallo
Ich war selber in der Situation hab selben Beschwerden gehabt..., sogar MUmu Fingerdurchlässig wurde darauf hin 2 Wochen krankgeschrieben, dann hat es sich beruhigt und kaum war ich in der Arbeit ging es wieder los - ich wieder zum Frauenarzt - dieser hat dann gleich ein BV ausgestellt.
Weil das eine Gefährdung für Mütter / Kind ist , muss dazu sagen war da auch erst in der 22SSW



Liebe Grüße

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Huhu,

doofe Situation. Bauchmäßig würde ich auch denken, das wäre ein Fall fürs BV.

Aber Frage dazu. Du hast jetzt noch 5 Wochen bis Mutterschutz. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld, wenn man LÄNGER ALS 6 Wochen krankgeschrieben ist. Da du jetzt nochmal arbeiten warst, müsste das doch dann neu anfangen zu zählen, also passt das doch eigentlich? Der Krankenschein ist schließlich nun nicht mehr durchgehend.

Ansonsten:
https://www.elterngeld.net/anrechnung-einkommensersatz.html
"Wurde Krankengeld im Bemessungszeitraum auf Grund einer ärztlich attestierten schwangerschaftsbedingten Erkrankung bezogen, können die hiervon betroffenen Monate auf Antrag ausgeklammert und weiter in die Vergangenheit verlagert werden."

Gute Besserung und eine schöne Restschwangerschaft!

LG

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Musste ich jetzt auch lernen. Der Arbeitgeber fragt bei der Krankenkasse an, ob die Krankschreibungen die gleiche Diagnose haben. Wenn man innerhalb eines halben Jahres über 6 Wochen mit der gleichen Krankheit arbeitsunfähig war, wird vom Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung gezahlt sondern man bekommt dann krankengeld von der kv.
Ich wurde jetzt einmal wegen zervixinsuffizuenz (3 Wochen) und einmal wegen vorzeitiger wehen (2,5 Wochen)krank geschrieben. Ob das jetzt alles unter schwangerschaftsbedingte Erkrankungen läuft oder 2 verschiedene Diagnosen sind: keine Ahnung.

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Hmm, das ist natürlich echt doof.
Aber wenn die Diagnosen eindeutig voneinander abweichen, sollte das ja dann separat zählen.
Nichtsdestotrotz müsste das ja dann als "Schwangerschaftsbedinge Krankheit" ausgeklammert werden können.

Ätzend, dass man sich in so einer eh schon spannenden und nervenaufreibenden Zeit noch mit so nem bürokratischen Unsinn rumschlagen muss (auch wenns natürlich doch viele Länder gibt, wo es nicht so viel Unterstützung gibt)

LG

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Geh einfach zum Hausarzt oder (wenn du Privatpatient bist) wechsel den gyn. Ich hab ganz locker ein BV beim richtigen Hausarzt bekommen. Alles Gute!