Veränderung der Mutterschutzfrist bei Korrektur des ET?

Hallo zusammen,
ich überlege gerade, wie es wohl mit meinem Mutterschutz ist. Dieser berechnet sich ja nach meinem errechneten ET. Sollte dieser sich im Verlauf der Schwangerschaft nochmal verändern, ändert sich dann auch “ jedes Mal“ der Beginn des Mutterschutzes? Das ist für den Arbeitgeber ja etwas schwer zu kalkulieren?!
In meinem Fall, ich bin Lehrerin und müsste momentan eine Woche vor Sommerferienbeginn in den Mutterschutz gehen.
Hat da jemand Erfahrungen und kann mir weiterhelfen?
Danke euch

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In der Regel wird am Anfang der Schwangerschaft ein wenig korrigiert, wenn man unregelmäßige Zyklen hat und vllt mal später, wenn die Kleinen sich anders als erwartet entwickeln.

Aber es wird nicht laufend korrigiert.
Mein Kleiner war bisher immer 3-4 Tage weiter als errechnet und mein ET wurde noch nicht einmal korrigiert.

Es ist also nicht die Regel, dass da laufend der ET korrigiert wird.

Vg Skyler mit Prinz 28+0 inside 💙

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Hey
Also bei mir war es so:
Erst war der ET der 16.4 laut US
Dann würde er geändert auf 12.4 und nun bleibt der 15.4 bestehen
Der MuSchu- Beginn war aber jedes Mal der 4.3

Hoffe konnte dir damit helfen

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Dein Arzt wird dir eine Bescheinigung mit voraussichtlichem ET und Beginn des Mutterschutzes für den Arbeitgeber ausstellen. Das wird aber wenn nicht vorher gefordert erst gemacht, wenn dein Arzt gemessen und den ET dadurch bestimmt hat. Manchmal wird auch noch ein Termin abgewartet, bis der Arzt sich ungefähr sicher ist. Im Nachhinein wird der ET eigentlich nur noch selten verändert, da das Wachstum "individueller" wird. Veränderungen von einem Tag oder so, werden da auch nicht mehr berücksichtigt.
Es reicht vorerst, wenn du deiner Schulleitung von der Schwangerschaft berichtest und sagst in welcher Woche du dich in etwa befindest, damit die Gefährdungsbeurteilung gemacht werden kann.
Du darfst ab dann zum Beispiel auch keine Aufsichten auf dem Pausenhof mehr machen. Gebäudeaufsichten sind meist noch erlaubt (da es dort ruhiger zugeht).
Die Bescheinigung vom Arzt reichst du dann nach. Du hast ja noch etwas Zeit.

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Bei uns waren und sind auch Hofaufsichten weiterhin ok... 😉 Schön wärs, wenn das wegfallen würde.

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Bei uns werden Schwangere nur zur Frühaufsicht, Gebäudeaufsicht oder an einer ruhigen Bushaltestelle eingesetzt. Bei Hofaufsichten ist das Risiko angerempelt zu werden zu groß.

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Hallo,

ja der Mutterschutz ändert sich dann auch. Normalerweise ändert der FA den Termin aber eher zu Beginn der SS, da die Kinder später individuell wachsen und man es dann nicht mehr so gut anpassen kann. Deinem AG brauchst du nicht von jeder einzelnen Änderung (wenn dein FA öfters mal ändert) unterrichten, da du eh hinterher eine Bescheinigung vom FA bekommst mit dem korrigierten ET wonach er den Mutterschutz berechnet. Vorher ist es für deinen AG nett zu wissen, muss sich aber erst nach dieser Bescheinigung richten.

LG

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Super, danke euch!!!

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Normalerweise wird der ET bis maximal zur 12. Woche geändert. Danach ist die Entwicklung zu individuell.

Bis dahin wird sich deine Schulleitung gedulden müssen. ;-)

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Danke :-)