Schwangerschaft und Scheidung

Hallo an euch,

Habe mal eine dringende Frage:
Ich bin jetzt ende 15 ssw und Wohne bei meinem Freund der auch der Vater unseres Krümelchens ist.
Bin aber noch Verheiratet aber schon seid Oktober 2005 von meinem noch Ehemann getrennt.Und habe mir gleich eine Anwältin genommen.Jetzt hat sich mein noch Mann gegen eine scheidung gestellt und mein Baby soll im Januar zur Welt kommen.Möchte aber nicht das mein kleines den Namen meinen noch Ehemann bekommt.Wie ist das ..habe gehört das wenn ich noch verheiratet bin und das kind nicht von meinem noch Ehemann ist das mein Freund sein eigenes Kind adoptieren muss??
Wie läuft das von gesetz her ab?

Freu mich auf Antwort

LG Mimimaus+#baby ende 15ssw

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soweit ich weiss kannst du deinem kind gleich den namen deines Freundes geben.

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Hi,

das Kind kann bei der Geburt den Namen des Vaters annehmen. Wie das jetzt genau ist weiß ich nicht, vielleicht solltest du sich da mal beim Standesamt erkundigen. #kratz


Sabrina + Fabian Pascal inside #baby 34+2

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Rechtlich gesehen ist es das Kind deines Ehemannes, der sogar Unterhalt zahlen müsste.
Das Trennungsjahr muss meines Wissens nach angemeldet sein.
Ich würde mich nochmal ganz genau bei meinem Anwalt erkundigen.
Auch warum dein Ehemann gegen eine Scheidung ist.
Gruss und alles Liebe Susanne

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Hallöchen, guten Morgen,

ich weiss das von meinem Bruder, der in der selben Situation war, aber beide die Scheidung wollten. In solchen Situationen gibt es so genannte Eilverfahren ;-)

Sprich nochmal mit deiner RA oder wechsel den RA.

Mein Bruder hat sich im März getrennt und im darauffolgenden Jahr im Juni war die Scheidung durch....

Ich wünsch dir viel Glück #pro:-)

Liebe Grüße

Kris (11. SSW)

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Also es ist tatsächlich so, solltest du nichts unternehmen ist dein noch Ehemann der rechtliche Vater des Kindes incl Unterhalt (vielleicht verdeutlicht man ihm das mal...dann stellt er sich vielleicht nicht mehr dagegen)

Selbst wenn dein Freund die Vaterschaft anerkennt könnte es schwierig werden, da nach § 1594 Abs 2 BGB eine Anerkennung keine Gültigkeit hat wenn noch ein Vaterschaft eines anderen Mannes besteht und das wäre eben wie oben genannt nach §1592 Nr 1 BGB so.

Auf Deutsch... ihr erspart euch viel Theater wenn vor alles geklärt ist, denn sonst braucht man die Anerkennung und vorher muss die rechtl. Vaterschaft erst angefochten werden und und und... das ganz genaue Verfahren weiß deine Anwältin sicher besser!!
Bei der Anfechtung sind auch wieder Fristen zu berücksichtigen.

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Ich meine mich zu entsinnen, dass bei Schwangerschaft von einem anderem als dem angetrauten Gatten auch Grund für eine Blitzscheidung besteht.

Aber das beste ist wirklich, wenn Du so schnell wie möglich einen Anwalt mit Schwerpunkt Familienrecht zu Rate ziehst.

Viel Glück!!!!!

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Hallo,

ihr solltet am besten gleich eine Vaterschaftsanerkennung machen.

Weitere Schritte kannst du auch auf dem Jugendamt erfragen.

Der Kindesvater kann die Vaterschaft notfalls auch irgendwie einklagen - wie genau weiß ich allerdings nicht.

Den Nachnamen deines Freundes kann das Kind nur bekommen, wenn er als Vater anerkannt ist.

Lieben Gruß Marion

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Hallo Mimimaus,

ich bin in der selben Situation wie du.
Bei uns war das so, wir drei, sprich "Noch-Ehemann", Lebensgefährte und Mutter, mussten zusammen zum Jungendamt. Dort wird dann eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung durchgeführt.
Dafür muss allerdings ein Nachweis vorliegen das die Scheidung eingereicht ist, wenn das der Fall ist, ist es für alle Beteiligten das einfachste.
Dein "Noch-Ehemann" ist doch sonst Unterhaltsverpflichtet, warum weigert er sich denn gegen die Scheidung?
Na ja, manchmal kann man die Männer nicht verstehen.

Wenn die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung durchgeführt wurde bekommst du ein Dokument für das Standesamt, in dem alles niedergeschrieben ist. Wenn dein Baby dann auf der Welt ist meldest du es ganz normal beim Standesamt an, und dein Lebensgefährte steht als Vater auf der Geburtsurkunde.
Alles ziemlich kompliziert, aber sinnvoll, da sonst dein "Noch-Ehemann" als Vater deines Kindes gilt, da das Kind in einer rechtskräftigen Ehe geboren wurde.

Ich hoffe ich konnte dir wenigstens etwas helfen, und wenn du noch fragen haben solltest kannst du dich gerne noch mal bei mir melden, könnte dir auch gerne "dieses" Dokument mal per email schicken, dann kann man das vielleicht besser verstehen.

Gruß
Christiane + Cathy-Lee #baby (35+5 ssw)