Unsicherheit durch wohnungsverkauf

In 5 Tagen beginnt mein Mutterschutz. Mein berufsbegleitendes Studium konnte ich noch rechtzeitig vor der Geburt beenden. Nun dachte ich, endlich tritt Ruhe ein. Zeit um die Zimmer umzuräumen und zu gestalten und um die Kleidung zu sortieren.
Letzten Montag ruft unsere Wohnungsverwaltung wegen eines Besichtigungstermins an. BBesichtigungstermin? Hä? Wieso das schon wieder? Unsere Wohnung wird verkauft. Ein Schlag ins Gesicht. Mitten in der Nestbauphase. Wir hätten unsere Wohnung auch selbst gekauft, aber wir wurden nicht gefragt und ein Vorkaufsrecht liegt nicht vor. Am Freitag fand die Besichtigung der Interessenten statt. Ich hatte meine letzte Studienprüfung und war nicht dabei.
Und nun die Ungewissheit. Wie geht es weiter? Kaufen die Interessenten? Wollen sie die Wohnung als Kapitalanlage oder zum Eigenbedarf? Wohnung für vier Köpfe ist in unserem Umfeld sehr schwer zu kriegen und dass gerade jetzt kurz vor der Entbindung. Die ganze letzte Woche ging es mir psychisch nicht gut. Über das Wochenende konnte ich meine Ängste etwas abbauen, aber seit gestern geht es mir Stück für Stück schlechter. Die zuständige Frau ist telefonisch nicht erreichbar, meldet sich auf unsere Mails nicht.

Ich fühle mich schlecht, schaue nach anderen Wohnungen. Muss bitter erkennen, dass diese meist über unserem Budget liegen und mache mir Sorgen, dass meine Sorgen auf meinen Bauchzwerg übergehen.


Ich hoffe, dass Warten hat bald ein Ende.

Danke fürs Lesen.

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Hallo, da ich selber Eigentumswohnungen habe, kenn ich mich ein wenig aus.
Wie lange wohnt ihr denn schon in der Wohnung? Ihr habt bei einem lange bestehenden Mietverhältnis auch eine längere Kündigungsfrist. Dass wäre schon mal gut für euch, weil ihr dann nicht gezwungener Maßen innerhalb 3 Monate raus müsstet.
Da ihr kein Vorkaufsrecht habt, habt ihr es leider nicht in der Hand..aber habt ihr eurem Vermieter schon einmal mitgeteilt, dass ihr selber stark an der Wohnung interessiert seid? Wenn euer Verhältnis gut ist, wird er doch sicherlich mit sich reden lassen. Im Endeffekt kann ihm ja egal sein, wer die Wohnung kauft..hauptsache er bekommt dein Geld. Ich würde ihn mal ansprechen und ihm eure Sorgen mitteilen. Ich als Vermieter würde da auf jedenfall mit mir reden lassen.
Wünsche euch alles Gute!

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*sein Geld.


Die Hausverwaltung ist doch eigentlich nur für die Vermarktung zuständig..ich würde den Vermieter direkt kontaktieren.

Ich finde ja, selbst wenn kein Vorkaufsrecht besteht, hätte man euch ja auch fragen können. Aber ist sicherlich ein Vermieter, der sich um nichts kümmert...da alles über Hausverwaltung abläuft..und nur kassiert.

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Hallo erstmal tut es mir leid mit der Wohnung.
Aber so einfach wie die sich das vorstellen geht es nunmal nicht..... wenn die Wohnung verkauft wird und auf Eigenbedarf bezogen werden soll...... stehen die in der Pflicht euch drei alternativ Wohnungen zu stellen.... das heißt die müssen sich umschauen das ihr eine Unterkunft habt..... kommt keins der drei Wohnungen in frage für euch, seit ihr in der Pflicht selber zu suchen das innerhalb von drei Monaten.
Ich hoffe ich konnte dich ein bisschen beruhigen.
Lg Jenny

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Ich danke euch.

Wir sind wenige Monate vor der Geburt unseres ersten Kindes in die Wohnung gezogen. DAs war vor 3 Jahren. Wir haben uns bewusst für eine 4-Zimmerwohnung entschieden, da bereits zu dem Zeitpunkt fest stand, dass wir ein zweites Kind wollen.
Unser Verwalter hat zum Januar nun bereits das dritte mal innerhalb von 2,5 Jahren gewechselt und uns direkt mit einem Anwaltsschreiben begrüsst. Unsere Wohnung sollte Vermessen werden. Da der Brief aber weder vom Besitzer noch von der alten oder neuen Verwaltung kam, hatten wir uns erst rückversichert. Nach der Vermessung kam dann die Mieterhöhung, die so nicht zulässig war, da ein falscher Grundriss als Grundlage basierte. Eine erneute Besichtigung sollte stattfinden. Wir haben widersprochen, da es mir in der Schwangetschaft anfangs sehr schlecht ging und eine genaue Ausmessung stattgefunden hatte.

Unsere Interessensbekundung haben wir weiter gegeben und auch unsere Situation geschildert. Die Wohnung ist aber bereits reserviert. Ich wäre nur dankbar zu wissen, wann eine Entscheidung fällt. Ich mag das neue Zimmer gerade gar nicht mehr einrichten, wenn es wömöglich umsonst ist.

Wir haben damals Wert darauf gelegt keinen privaten Eigentümer zu haben, sondern eine Firma mit vielen Immobilien und nun wird unsere abgestoßen. Unsere Versuche den Eigentümer zu kontaktieren sind alle gescheitert.

Es zerrt nur so an den Nerven :(

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Das stimmt so nicht

Eine Pflicht des Vermieters, seinem Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen, besteht nur dann, wenn er selbst über Wohnraum verfügt, den er vermieten kann. Eine umfassende Pflicht, für den Mieter auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt nach Ersatzwohnraum zu suchen oder dem Mieter bei dieser Suche zu helfen, besteht nicht. Selbst wenn der Vermieter Kenntnis von zur Vermietung stehendem Wohnraum hat, trifft ihn ggf. eine moralische, aber keine rechtliche Verpflichtung, seinen Mieter hierauf hinzuweisen.

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ISt eure WOhnung schon eine Eigentumswohnung? Oder wird die jetzt erst umgewandelt. Wenn die jetzt erst umgewandelt wird hätten sie euch ein Vorkaufsrecht einräumen müssen laut unserem Anwalt. Wenn es schon eine Eigentumswohnung war als ihr eingezogen seid dann entfällt das Recht.

Weiter hatten wir 3 Jahre Kündigungsschutz weil wir 5 Jahre in der WOhnung gewohnt haben. Das erhöht sich mit den Jahren die ihr da wohnt. Wir haben den Scheiß damals auch mitgemacht.

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Das mit der Frist stimmt nicht. Es gibt gesetzliche Vorgaben...auch wenn es in ihrem Fall echt mies ist.. dennoch muss ein Vermieter ja doch die Möglichkeit haben, seine eigene Wohnungen benutzen zu können.. ziemlich zeitnah. Drei Jahre Frist für fünf Jahre Mietverhältnis ist utopisch. Da hattet ihr entweder Glück oder einen unwissenden Vermieter. Wie lang soll eine Frist denn dann bei einem Mietverhältnis von über 15 Jahren...20 Jahre?
Hier mal die richtigen Fristen:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Bedeutet bis fünf Jahre die gewohnten drei Monate...ab fünf Jahre sechs Monate und ab acht Jahre neun Monate.

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Hallo,

Na das sind ja ganz doofe Neuigkeiten, die würden mich ebenfalls aus der Bahn werfen.

Paragraph 574 BGB regelt die sogenannte "Sozialklausel", nach der eine Wohnungskündigung wie in eurem Fall eine anerkannte Härte ist. Beispiele für anerkannte Härten sind u.a. die Kündigung der Wohnung, wenn die Mieterin sich in einer fortgeschrittenen Schwangerschaft befindet.

Der Mieter kann der Kündigung der Wohnung widersprechen, wenn ein anerkannter Härtefall wie bei euch greift.

Gefunden unter "Kündigungswiderspruch/Sozialklausel" bei Google.

Alles Liebe und eine schöne Geburt und Kuschelzeit wünscht Connykati 🙂