Erzieherin im BV- trotz dem zum Streik?

Hallo,
Ich bin in der 26. Ssw u habe seit letzter Woche ein volles BV. Wir sind zum ganztägigen Warnstreik am Dienstag aufgerufen. Kann ich da trotzdem hin?
Mich trotzdem in die streikliste eintragen u mitstreike? Vor meinem BV war ich in die Verwaltung versetzt worden, da hab ich selbstverständlich mit gestreikt u dem Arbeitgeber Meine Arbeitskraft nicht zur Verfügung gestellt.

LG dani

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Äh - nein !!! Du gast das BV bekommen um dein Baby zu schützen / da finde ivh es vollig fehl am Platz, dass du überhaupt daran denkst, an einem Streik teil zunehmen...

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Ist bei mir so ähnlich. Ich würde nicht mitgehen.BV hast du aus bestimmten Gründen erhalten. Ist fast wie krankgeschrieben. Sollte etwas auf dem Weg zum Streik passieren ist fraglich ob du dann versichert bist

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Da müsst du deine Gewerkschaft mal fragen...möglich das es Probleme gibt sollte dir oder dem Baby wärend des Streikes etwas passieren.
Ein BV bekommt man ja damit du und dein Kind keiner Gefahr ausgesetzt wirst.
Von der Arbeit fern bleiben kann man ja bei einem Streik auch... ohne mit zu laufen...und das machst du ja eh.

I

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Ich würde sagen, klar kannst du mit. Beschäftigungsverbot ist nicht wie krankgeschrieben. Ich würde mich einfach nochmal beim Arbeitgeber informieren.

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Du darfst nicht streiken wenn du im BV bist

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Woher beziehst du diese Information?
Lg

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Hallo,
Warum nicht?

Also ich habe keine Ahnung, aber du scheinst dir ja sicher zu sein. Da würde mich interessieren, warum.
Aus meinem Gefühl heraus, hätte ich auch gesagt, ist doch super, wenn sie sich solidarisieren mag, auch wenn sie im BV ist. Geht ja um s Prinzip.
Oder hat es was mit der Lohnzahlung zu tun, die anders ist, wenn man streikt?

Viele Grüße,
#blume

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Wenn du das BV vom Arzt hast, dann musst du den Arzt fragen, ob das mit deinem Gesundheitszustand vereinbar ist.
Was macht man beim Streik? Herumstehen? Gehen? Laute Trillerpfeifen? Banner und Plakate halten? Meinst du das stundenlange Stehen ist deinem Bauch zuträglich? Kannst du dich zwischendurch hinsetzen? Hast du eine Schwangerenliege? Hast du eine Toilette?

Ich würde es nicht tun, schon gar nicht, wenn du ein Attest vom Arzt hast. Entweder es fehlt dir nichts, dann hättest du auch weiter in der Verwaltung arbeiten können, oder es gibt Komplikationen, dann ist der Streik fehl am Platz.

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Das BV habe ich bekommen, weil der dauerstress, nicht gut für mein Kind u mich waren u weil es einige brenzlige Situationen mit Kunden gab. So das mein Frauenarzt gesagt hat das dies kein schwangerschaftsgerechter Arbeitsplatz ist.

Liebe grüße

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Das steht aber normalerweise nicht auf dem Attest drauf. Dein AG muss von körperlichen Beschwerden ausgehen, da die arbeitsplatzbezogenen BVs nur vom AG ausgestellt werden dürfen.

Wenn du also trotz ärztlichem BV zum Streik gehst, könnte das schlimmstenfalls mit einer Abmahnung enden oder zu einer Anfechtung des BVs führen. Genau wie bei der Krankschreibung. Es zerstört das Vertrauensverhältnis und läßt Zweifel an der Rechtmäßigkeit des BVs aufkommen.

Stress hast du beim Streik auch, bei der aufgeheizten Stimmung. Und die Eltern werden sauer sein, da ihre Kids nicht betreut werden und sie nicht zur Arbeit können.

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Ich bin auch Erzieherin und würde nicht mitgehen,da du im BV bist.
Bei uns muss man sofort ins BV und darf dann auch bis vor der Geburt nicht mehr auf Arbeit zu Besuch kommen.
Ganz schön streng wa? :D

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Das ist nicht streng, sondern nur eine logische Konsequenz. Bei Erzieherinnen wird das BV oft gleich und sofort ausgesprochenen, wegen der Ansteckungsgefahr zu den auch in der Schwangerschaft sehr gefährlichen “Kinder“Krankheiten (Ringelröteln etc)...und da kann man/frau sich eben auch bei Besuchen anstecken. An der Arbeitsbelastung liegt das BV hier oft eben nicht...zur Frage TE-Schreiberin: Also grundsätzlich ist der Streik ja eine erlaubte versuchte Nötigung des Arbeitgebers: Vorenthalten Arbeitskraft, obwohl vertraglich verpflichtet, um Druck aufzubauen für arbeitsrechtliche Forderungen. Kosequenz ist aber, wer mitstreikt bzw. vom Arbeitgeber mitausgesperrt wird erhält auch keinen Lohn. Geld gibt es maximal aus der Gewerkschaftskasse, wer die Voraussetzungen erfüllt (Mitgliedschaft etc). Also ich an der Stelle des Arbeitgebers würde mich da fast schon freuen, wenn Du mitstreikst: 1. Könnte das (auch bei einem Rechtsstreit) durchaus Zweifel aufkommen lassen, dass wirklich die Voraussetzungen für ein BV bestehen, sodass ich auf eine Zweitmeinung bestehen könnte und zum anderen bin ich zumindest auf alle Fälle aus der Lohnpflicht raus ...zumindest für den Streiktag.

Ich würde mir das gut überlegen.

LG
Sidnex