Beschäftigungsverbot, wo beantragen??

Huhu!

Also Leute,ich weiß ja auch net.Ich bin examinierte Altenpflegerin und nun in der 9.ssw. Die letzten 21 Tage habe ich am Stück durchgearbeitet und jeden Tag bin ich mit Unterleibsschmerzen nach Hause gegangen.
Meine FÄ hat mich nun 14 Tage krank geschrieben weil sich auch ein kleines Hämathom gebildet hat.
Ich wollte eigendlich auf ein Beschäftigungsverbot hinaus weil wir ansteckende Krankheiten auf der Station haben (Herpes Zoster) und viele sehr schwere Patienten haben.Viele sind dement und schlagen und treten um sich.

Meine FÄ meinte da müsse ich zum Gewerbeaufsichtsamt!#schock

Habe aber schon oft gehört das JEDER Arzt das ausstellen darf.

Wie denn nun?#kratz
Oder soll ich zu einem Arzt gehen der Routiene Mäßig im Altenheim Visite macht?So ein Arzt weiß ja dann wie es abgeht.

Wer kennt sich aus?Danke schonmal!!#freu

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Hallo #freu

Hatte auch so ein Problem, bloß bei mir war es mobbing.
meine FA sagte auch ich soll mich nicht so haben und ansonsten soll ich zum Gewerbeaufsichtsamt gehen #schock

Habe auf viele anraten den FA gewechselt und dort wurde mir sofort ein Beschäftigungsverbot ausgestellt.

denk also mal über einen wechsel nach ;-)

LG sabine & Hailey 38 SSW

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Habe gerade eben gelesen,dass dich dein Arbeitgeber nur zumutbarer Arbeit aussetzen darf in der SS ansonsten muss man sich ans Gewerbeaufsichtsamt wenden,die die Sache mal überprüfen!?

Weiter kann ich jetzt leider auch nich helfen!?

Gruß Julia

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Kannst Du Dich nicht auf eine andere Station versetzen lassen auf der es ruhiger zugeht, bevor Du Dir ein BV ausstellen läßt???

LG Christina

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Hallo

Ich habe ein Berufsverbot ausgestellt bekommen von meiner FÄ.
Ich bin Examn. Altenpflegerin und bei uns wurde auch nich viel rücksicht genommen.
Spieleten aber noch andere Faktoren eine Rolle.
Wenn du darüber mehr wissen willst schreib mir eine Email über meine VK.

LG Melly und Würmchen 15 SSW.

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Halli hallo,

ich hab seit dem 8.07.06 ein BV, es wurde mir von meiner FA ausgestellt.

Wechsel den Arzt würde ich dir raten...

Alles Liebe und eine schöne #schwangerschaft

Katha und #baby 23.SSW

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Huhu,

also , das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Ausstellung eines BV nicht wirklich nötig, das kann Dir auch Dein Gyn ausstellen.
Es kann Dir sogar Dein Hausarzt austellen, hat meiner auch getan,(mein Hausarzt hat früher beim medizinischen Dienst der Krankenkasse gearbeitet und kennt sich somit rechtlich bestens aus.)

LG, Nicole

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Hi,
blöde Frage vorneweg: weiß Dein AG, dass Du schwanger bist? Hast Du mit ihm über Deine Befürchtungen und Probleme gesprochen? Viele warten ja bis zur 12. Woche mit der Eröffnung beim Chef, vielleicht also gar nicht so blöd, die Frage...

Es ist immer fair, dem AG die Chance zu geben, Dich auf einen schonenderen Platz zu versetzen. Dazu ist er auch verpflichtet, wenn Deine Arbeitsbedingungen gegen das Mutterschutz-Gesetz verstoßen. Das wäre so ein kleines Druckmittel, wenn reine Fairness nichts hilft.

Ein BV ist ein absolut letztes Mittel, wenn eine Versetzung nicht durchgeführt wird oder möglich ist oder jede Arbeit für Mutter und/oder Kind eine Gefahr darstellt. Nur dann kann und soll der Frauenarzt (und soweit ich weiß, darf nur der das) eins ausstellen, denn der Arbeitgeber kann vor Gericht dagegen klagen - da sollte das dann wirklich begründet sein.

Gewerbeaufsichtsamt kann Dir vielleicht weiterhelfen, wenn Dein AG gegen das MuSchu-Gesetz verstößt. Ein Beschäftigungsverbot können die, glaube ich, nicht ausstellen - aber sie können vielleicht Deinen AG zwingen, dich anders einzusetzen.

Viele Grüße
Miau2 mit #baby Maximilian *12.05.06

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Hallo,
Ich arbeite auch im Altenheim. Ich habe keine Probleme mit Schmerzen oder so.
Ich muß aber auch sagen, daß Kollegen sich ganz lieb um mich kümmern. Ganz im Gegensatz zu der PDL bzw Heimleitung #augen
Wir bekamen im Juli eine neue Stationsleitung, dem habe ich dann das Mutterschutzgesetz für die Pflege ausgelegt in die Hand gedrückt (findest entsprechendes über Google, ich habe dies bei verdi.de gefunden) ;-)
Er soll sich damit zurechtfinden. Ich werde nicht die einzige sein, die in seiner Dienstzeit schwanger ist, und dann weiß er danach auch was wie funktioniert.
Dort ist eindeutig geregelt, daß sie dich so einsetzen müssen, daß Mutter und Kind geschützt sind.
Viel Glück noch bei deiner #schwanger

Liebe Grüße
kleinmausi25 + Schatz (11.SSW)

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hallo,

also erstmal hast du schon ein teilweise beschäftigungsverbot! dein fa stellt die ein bv aus, wenn deine gesundheit oder die deines kindes in gefahr ist! da du aber beruflich einer besonderen zielgruppe gehörst, besteht schon ein bv für bestimmte tätigkeiten!! immer vorausgesetzt natürlich, dein ag weiß bescheid, andernfalls kann man die vorraussetzungen ja nicht umsetzen!!
verboten ist es zb auch 21 tage am stück zu arbeiten! oder schwer zu heben!!

kannste alles hier nachlesen:

http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/DownloadMutterschutz/mualt.pdf

und wenn das so nicht läuft, dann ist das amt für arbeitsschutz dein ansprechpartner und nicht der fa ;-)

ist zwar speziell für nrw, aber ich kann mir nicht vorstellen, das andere bl das anders handhaben!!

lg

dani