Frage an die freiwillig gesetzlich Versicherten

Hallo ihr Lieben. Ich versuche mich gerade durch die Bürokratie der Gesetze und Regelungen zu kämpfen. Da ich nicht genau weiss, ob ich alles richtig verstanden hab, hoffe ich auf euch.

Mein Partner ist selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert. Ich bin aufgrund des Einkommends ebenfalls freiwillig gesetzlich versichert. Wir sind nicht verheiratet.

Ist unser Kind denn beitragsfrei bei mir mitversichert? Ich habe gelesen das ich meine Beiträge zur Krankenversicherung selbst übernehmen muss? Würde ich unter der Grenze verdienen wäre ich aber für die Zeit des Elterngeldes beitragsfrei?
Stimmt das so? Vielen Dank für eure Antworten!

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Hallo,

hast du denn eigenes Einkommen oder bist du bei deinem Partner mitversichert? Das hab ich nicht ganz verstanden.

Bei mir ist es so: ich bin selbstständig, gesetzlich freiwillig versichert und zahle aktuell den Höchstsatz. Mit Bezug von Elterngeld bin ich weiterhin freiwillig gesetzlich versichert aber zum Mindestsatz von etwa 180EUR im Monat. Das Kind ist automatisch Beitragsfrei bei mir mitversichert sobald es auf der Welt ist.

Liebe Grüße 🙋🏼‍♀️

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Nachtrag: habe es so verstanden, dass man während des Bezugs von Elterngeld unter keinen Umständen beitragsfrei versichert ist wenn man vorher FREIWILLIG versichert war. Leider!

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Hallo,

wenn man verheiratet ist und der Ehemann gesetzlich versichert, kann man sich in der Elternzeit über seinen Mann kostenlos familienversichern lassen. Unverheiratet geht das natürlich nicht und man muss auch in der Elternzeit den von Dir genannten Mindestbetrag zahlen.

LG Nenea

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auch ein Nachtrag, offensichtlich besteht die Möglichkeit der Familienversicherung nur für Angestellte die aufgrund eines hohen Jahreseinkommens freiwillig gesetzlich versichert sind. Für Selbstständige freiwillig Versicherte gibt es diese Möglichkeit wohl tatsächlich nicht.

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Da ihr nicht verheiratet seid ist es so als würde es ihn garnicht geben.

Das Kind ist bei dir mitversichert und du während der Elternzeit Beitragsfrei. Selbst wenn ihr verheiratet wärt wären die Kinder trotzdem beitragsfrei mitversichert und du beitragsfrei bei ihm.

Bei uns ist es leider anders. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, mein Mann privat versichert und wir sind verheiratet. Wenn ich in Elternzeit gehe wird sein Gehalt zur Hälfte heran gezogen für meine Beitragsberechnung und ich muss jedes meiner dann drei Kinder freiwillig versichern.

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Die TE ist nicht beitragsfrei versichert in ihrer Elternzeit, da sie freiwillig gesetzlich versichert.

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wir waren und sind in der exakt gleichen situation.
in meiner ersten elternzeit hab ich den höchstsatz elterngeld bekommen und ca. 180 euro krankenversicherung zahlen müssen. mein sohn ist beitragsfrei gesetzlich über mich versichert. im juni beginnt meine zweite elternzeit und ich schätze, es wird dann genau so laufen.
allerdings überlegen wir tatsächlich diesmal vorher noch zu heiraten.

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Vielen Dank für eure Antworten.

Also ich beziehe eigenes Einkommen und zahle aktuell den Höchstsatz. Ich denke, ich werde auch den Höchstsatz an Elterngeld bekommen.

Da wir nicht verheiratet sind, muss ich in der Elternzeit also doch meine Beiträge selbst zahlen und mein Kind ist bei mir mitversichert. Jetzt versteh ich es.

Danke 😘