Frage zum bv in ss

Hallo ihr Lieben, ich hätte mal eine Frage zum Beschäftigungsverbot.

Ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot von meinem Arzt ausgesprochen bekommen innerhalb der Krankschreibung.

Das Beschäftigungsverbot habe ich an meinen Arbeitgeber sowie als auch an meine Krankenkasse geschickt nun ist die Frage bekomme ich von meinem Arbeitgeber eine Rückantwort oder läuft dies automatisch ohne Rückantwort?

Zudem stellt sich mir die Frage ab wann das Beschäftigungsverbot gilt nach Ende der Krankschreibung oder direkt?

Lieben Dank schon im voraus für eure Antworten

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Die AU ist vorrangig vor dem BV. Für ein BV musst du erst wieder arbeitsfähig werden! Erst dann darfst dein AG ein BV abrechnen.

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Okay also das heißt dass das bv erst nach Ablauf der Krankschreibung rechtskräftig ist. Wie sieht es denn dann aus bekomme ich trotzdem eine Antwort von meinem Arbeitgeber oder läuft das automatisch?

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Welche Antwort brauchst du denn von ihm?

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Also ich kann dir nur erzählen wie es bei mir war. Meine Ärztin hat das bv erst aufgestellt als der Krankenschein zu Ende war, da die AU immer Vorrang hat. Das BV habe ich meinem Arbeitgeber abgegeben, aber keine Rückantwort bekommen, das läuft jetzt so seit 2.1.18 und ich bekomme mein Lohn normal weiter.

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Es muss doch auf der Bescheinigung drauf stehen, ab welchem Datum es gilt...hast du denn nicht draufgeschaut? Du musst sonst gar nichts machen. Deine Gehaltszahlungen regeln die KK und dein AG unter sich...

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Klar habe ich drauf geschaut allerdings steht da nur das Ausstellungsdatum wann das Beschäftigungsverbot geschrieben worden ist nicht wann es beginnt und da ich aktuell noch krankgeschrieben bin wollte ich dies halt wissen ich hatte sowas vorher noch nie, am besten ist es vielleicht wenn ich damit noch mal zu meinem Arzt gehe und dort Nachfrage denn mich wundert es schon dass kein direktes Datum drauf steht

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Ich habs damals per einschreiben mit Rückantwort an den AG geschickt und das wars. Der Rest lief automatisch und Antwort kam auch nicht.
Habs aber auch erst bekommen als die AU ausgelaufen war.

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Meinem Frauenarzt war das wichtig, dass ich nach der AU mindestens einen Tag arbeiten war..sodass es eben nicht zu Problemen mit der Krankenkasse kommen kann. Er hat deshalb schon einmal richtig Probleme gehabt. Normalerweise zählt das BV wenn nur das Ausstellungsdarum drauf steht, ab Zustellung beim AG. Und er regelt dann alles weitere. Du bekommst auch ganz normal deine Gehaltsabrechnungen..mit der Krankenkasse hast du nichts zu tun. Das ist AG-Sache.