Beschäftigungsverbot?!

Hallo zusammen,

Ich bin Busfahrerin und schwanger. Ich habe gelesen das man dann nur bis zum Ende der 12 ssw fahren darf. Vielleicht ist oder war ja jemand in der gleichen Situation und kann mir dazu etwas sagen?!
Würde mich freuen wenn wir jemand was dazu sagen kann. #danke

1

Du musst mit deinem Arbeitgeber reden oder mit dem Betriebsarzt das ist dann ein generelles Beschäftigungsverbot.

Personenbeförderung und Schichtdienst
Ab der 16. Schwangerschaftswoche dürfen werdende Mütter keine Fahrzeuge wie Busse, Taxis oder Bahnen steuern. Ebenfalls verboten für Schwangere sind Nachtschichten. So sollte die Arbeitszeit prinzipiell zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends liegen.

2

Ich hätte jetzt auch gesagt ab Ende 12. Woche darf sie nicht fahren.
Aber warum ein generelles BV? Sie darf nur kein Bus fahren. Vielleicht, je nach Stadt und Verkehrsbetrieb, könnte sie am Fahrkartenschalter oder im Büro eingesetzt werden.
Aber da hilft nur beim AG nachfragen und ggf bei der zuständigen Gewerkschaft nachhaken.

3

Mein Arbeitgeber weiß schon Bescheid. Ich hatte überall wo ich nachgeschaut hatte gelesen das es bis zum Ende der 12 tem Woche geht. Ich mein wenn man länger fahren dürfte fände ich super bin niemand der gern zuhause sitzt. Danke für deine Antwort auf das Thema :-D

weitere Kommentare laden
8

hallo Conny,

das war früher so und gilt so seit 1.1.2018 nicht mehr. Ob du dennoch weiter Bus fahren kannst oder evtl etwas anderes machst, hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab, die dein AG machen muss. Bei Fragen wende dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.

10

Ok. Heißt das denn jetzt das man länger als bis zim Ende der 12ten Woche fahren darf?

11

Es gibt nicht mehr die 12. SSW als Grenze und jeder Fall ist einzeln zu beurteilen ob es noch geht oder nicht.

Wenn du kurze Busfahrten machst, auf Toilette kannst, genügend Pausen dazwischen sind, spricht ja nichts dagegen. Aber in fremde Länder und ständig nach Fahrplan, das wären zu weite Strecken und zu viel Zeitdruck. Verstehst du? Es wird einzeln beurteilt. Frage deine Aufsichtsbehörde dazu.

weiteren Kommentar laden