Ich bekomme weder Krankengeld noch Mutterschaftsgeld

ich bin seit 22.11.1976, auf Grund von Problemen in meiner Firma, krank geschrieben und bekomme von meiner Krankenkasse Krankengeldzahlungen. Die Arbeitsunfähigkeit wurde zuletzt am 21.11.2017 bis zum 08.12.2017 bescheinigt.
Nachdem ich zwischenzeitlich schwanger geworden bin, hat mir mein Frauenarzt ein Attest gem. § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz ausgestellt. Demnach ist mir mit Wirkung ab 05.12.2017 ein individuelles Beschäftigungsverbot attestiert worden, da Leib oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
Ich habe daraufhin das ärztliche Attest (Beschäftigungsverbot) meinem Arbeitgeber am 05.12.2017 (vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung) vorgelegt und Antrag auf Mutterschutzlohn gem. § 11 MuSchG gestellt. Eine erneute Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe ich nicht mehr beantragt, da ich der Meinung war, dass das Beschäftigungsverbot die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Daraufhin habe ich weder von meinem Arbeitgeber noch von der Krankenkasse Lohnzahlungen bzw. Krankengeld erhalten.
Mein Arbeitgeber vertritt die Auffassung, dass ich arbeitsunfähig bin. In diesem Fall würde kein Anspruch auf Mutterschaftslohn gem. § 11 MuSchG bestehen.
Meine Krankenkasse vertritt die Meinung, dass die Arbeitsunfähigkeit am 08.12.2017 endet (letzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) und ab 05.12.2017 ein Beschäftigungsverbot besteht. Auf Grund dessen kann keine Zahlung von Krankengeld ab dem 05.12.2017 erfolgen. Die Krankengeldzahlungen wurden zum 04.12.2017 eingestellt.
Ich bekomme somit kein Geld mehr - weder von meinem Arbeitgeber noch von der Krankenkasse.
Was soll ich tun??
Ich brauche die finanzielle Unterstüzung, gerade im Hinblick auf unser erstes Kind, sehr dringend.
Soll ich mich wieder krank melden? Was habe ich falsch gemacht??
In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

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Was wäre gewesen, wenn du nicht schwanger geworden wärst?
Dann wärst du heute noch im Krankengeld, stimmts?

Die Schwangerschaft kann nun auch nicht herhalten, um das Krankengeld gegen vollen Lohn zu tauschen. Genau das ist die Absicht bei "BV gegen AU".

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Das liegt wohl daran, dass du aus der Au ins BV gegangen bist. Mein Frauenarzt hatte so einen Fall schon mal und wurde deshalb gerügt. Ihm war auch ganz wichtig dass ich nach der AU ein paar Tage arbeiten gegangen bin, damit weder er noch ich Probleme bekommen. Hast du mal bei der Kasse nach gefragt?

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Sehe ich eigentlich genauso. Die Frage ist ja, weshalb der Frauenarzt ihr ein BV gegeben hat. Ich unterstelle jetzt mal, dass sie einen Job macht, bei dem es grundsätzlich schwer ist, in der Schwangerschaft weiter beschäftigt zu werden..wegen Gefahren. Dann würde das BV nämlich vom AG ausgestellt werden müssen. Wenn das BV was mit der Ausgangssituation der Arbeitsunfähigkeit zu tun hat, dann ist das ja keine durch die Schwangerschaft hervorgerufenen Symptomatik. Die TE bräuchte in dem Fall eine weitere AU. Seh ich genauso..

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Hey. Ich habe dasselbe "Problem". Meine Anwältin klagt es gerade von meinem Arbeitgeber ein. Ich rate dir auch den Gang zum Anwalt weil dein Arbeitgeber weiter zahlt muss. Allerdings bekommt er es von der Umlagen Kasse 2 auf Antrag zurück.

LG

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Das BV zählt und folglich kommt dein Arbeitgeber auf. Da kann er sich querstellen wie er will. Bist du in einer Gewerkschaft? Wenn ja gehe über die andernfalls ein Anwalt. Würde ihn aber nochmal drauf hinweisen, dass er zahlen muss. Das Geld kann er sich ja dann wieder holen...

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Das ist gar nicht so sicher, wenn man davon ausgehen muss, dass die Frau noch immer arbeitsunfähig ist.

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Eine erneute Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe ich nicht mehr beantragt, da ich der Meinung war, dass das Beschäftigungsverbot die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.

Das ist leider ein Irrtum! Eine AU ist immer vorrangig vor einem Beschäftigungsverbot. Voraussetzung für ein BV ist, dass man wieder arbeitsfähig ist.

Du kannst das nur auflösen, wenn der behandelnde Arzt, der die AUs ausgestellt hatte, dich "gesundschreibt".

Hast du dich am Anfang verschrieben? "ich bin seit 22.11.1976, auf Grund von Problemen in meiner Firma...."

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Sorry,
das muss 22.11.2016 heißen.

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Ah ok alles klar

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Hallo

Sorry aber mich irritiert das Datum 22.11.1976 bzw das dort steht seit dem Datum krank.
Ist das so richtig???

Sorry für meine Frage nicht böse gemeint.

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Das war ein Tippfehler,
das muss 22.11.2016 heißen.

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Das ist vollkommen korrekt so.

Aus welchem Grund hat dein FA das BV ausgestellt? Ich finde die Frage von meiner Vorschreiberin berechtigt:

Was wäre, wenn du nicht schwanger geworden wärst?

Und warum hast du dir nicht längst nen neuen Job gesucht, wenn du so viele Probleme mit deinem AG hast?

Aber ich vermute, du wirst keine dieser Fragen beantworten!

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Woran macht ihr das fest, dass sie so Probleme mit dem AG hat?

Wenn das ein größeres Unternehmen ist, kümmert sich meist die Perso um solche Angelegenheiten und die kennt einen meistens nicht sondern handelt nach Richtlinien. Das ist dann nichts persönliches.

Das die TE so lange krank geschrieben ist kann ja viele Gründe haben. Ich kann jetzt nicht rauslesen, dass da ein Konflikt mit dem AG besteht.

Und in dem Falle wechselt man doch nicht die Stelle, sondern wartet bis man wieder gesund ist.
Eine Freundin von mir hatte Krebs und war auch zwei Jahre krank. Nachdem sie wieder gesund war, hat sie ganz normal im Unterbehmen weitergearbeitet. Deswegen kündigt man doch nicht.
Oder habe ich etwas überlesen?

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Die TE schrieb „auf Grund von Problemen in meiner Firma“

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