Schwanger während der EZ?

Hallo ihr Lieben,
Unser Sohn ist jetzt 6 Monate alt und wir wollen gerne das die kleinen einen niedrigen Altersabstand haben.
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus.
Ich wurde letztes Jahr in der 6 SSW ins BV geschickt von meinem Chef.
Bekam meinen vollen Lohn bis 6 Wochen vor der Geburt und dann kam mutterschaftsgeld von der kk...Und danach das EG.
Was würde jetzt passieren wenn wir "jezt" schwanger wären? EZ geht bis September 2018.
Bekäme ich dann nichts?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Ganz liebe Grüße an euch ☺

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Guten Morgen,

Doch du würdest etwas bekommen :)
Du bekommst ja für dein Kind1. 12 Monate Elterngeld, kommt nun Kind2 besteht die Möglichkeit

1.Nach § 2b Abs. 1 BEEG sind die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt eines Kindes für die Einkommensermittlung zu betrachten. Dabei handelt es sich um Kalendermonate. Der Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind und der vorherige Bezug von Mutterschaftsleistungen werden ausgeklammert, d.h. es wird auf die vorherigen Monate ohne Bezug zurückgegriffen. Damit würden die Bei Kind2 einige Monate mit deinem alten Lohn angerechnet und du würdest noch einen Geschwisterbonus bekommen.

Vorsicht bei der Wahl der halbierten Auszahlung: Durch die Wahl von halbierten Monatsbeträgen verlängert sich nur der Auszahlungszeitraum des Elterngeldes, nicht der eigentliche Bezugszeitraum. Nur Bezugsmonate mit Elterngeld für ein älteres Kind können ausgeklammert werden!

Quelle: https://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html

2.. Die Elternzeit von Kind 1 vorzeitig aufgrund von erneuten Mutterschutz zu beenden, um Mutterschsftsgeld mit Arbeitgeberanteil zu bekommen.

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Danke für deine Antwort.
Also wenn ich jetzt zb im Juni schwanger werden würde und meine EZ im September endet müsste mein Chef nochmal den vollen Lohn zahlen bis zum Mutterschutz??
Ich bekäme auf jeden Fall wieder ein BV.
Und das EG wird dann dadurch berechnet? Von den 12 Monaten vor der 1 SS?
Wir hätten so gerne noch ein 3.

Aber totale Angst das ich nachher in der Luft hänge....
Lg

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Guten Morgen,
Also bei der Planung mit dem ich bekomme auf jeden Fall wieder ein BV wäre ich insofern vorsichtig, weil sich zum 1.1.18 das Gesetz geändert hat und dein AG dich woanders einsetzen kann. Dies wird wohl mehr geprüft. Bedeutetet, dass du auf jeden Fall eine Betreuung für Kind nr. 1 haben solltest. Dann muss es natürlich auch mit der Schwangerschaft klappen. Was ich sagen möchte, plane auf jeden Fall jetzt schon für alle Eventualitäten und sorge rechtzeitig für eine Betreuung usw.

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Hallo,

dein Plan hat mehrere Fehler 🙈.

BV von deinem Arzt wegen dem KS? Nein, da wirst du keine Chance haben. Die Gesetze wurden auch geändert und man wird genau schauen ob du eine andere Tätigkeit übernehmen kannst.

Du hast keine Betreuung ab September? 😯 ähm...

Wenn du jetzt schwanger werden würdest wäre es finanziell besser, da jeder Monat den du schwanger über September '18 gehst wird mit Null gerechnet. Für diese leeren Monate bekommst du 300+75€ (Geschwisterbonus) Elterngeld.


Möchtest du wieder volles Geld musst du wieder 1 Jahr arbeiten gehen (die 12 Monate vor Geburt halt). Auf ein BV würde ich mich aufgrund der Gesetzesänderung nicht mehr verlassen.


Ein kurzer Abstand ist schön, aber man muss ihn sich auch leisten können. Das sollte man dabei nie vergessen.

VG

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Die leeren Monate werden mit 0€ Gehalt gerechnet. Die Berechnubg erfolgt dann so:
Gehalt für 12 Monate (Bezug von Basiselterngeld und Mutterschaftsgeld wird ausgeklammert, auch wenn Elterngeld Plus gewählt wurde) = X
65% von X (od evtl etwas mehr, wenn man davor sehr wenig verdient hat) = Y
Y beträgt mind 300€
Hinzu kommt der Geschwisterbonus

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Die Antwort war nicht für mich oder? 😁

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Darf ich fragen warum du in der 6ssw ins BV geschickt wurdest?