Zwangsurlaub vor Beschäftigungsverbot?

Hey ihr lieben.

Ich Frage mich wie es rechtlich aussieht.
Eine Kollegin von mir ist schwanger. Sie kann aufgrund der Arbeitsverhältnisse nicht mehr arbeiten. Jetzt muss sie ihren ganzen Jahresurlaub nehmen und danach geht sie ins Beschäftigungsverbot.
Ist das rechtlich so ok?
Denn ich Frage mich was wäre wenn sie denn in 3 Wochen ihr Kind verliert ? Dann hat sie ja gar kein Urlaub mehr das ganze Jahr. 😣😣😣

Und natürlich weil ich mich nächste Woche auch evtl outen werde und zuvor die rechtliche Grundlage brauche.

Danke euch

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Ich kenn mich zwar damit nicht aus, kann mir aber nicht vorstellen, dass das rechtlich ok ist 😳 Wenn sie ihren Urlaub nicht nehmen möchte, muss sie das normal auch nicht

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Nein ein BV gilt ab sofort!

Sie sollte sofort zum Arzt ein holen wenn es so ist mit der Tätigkeit.
Während der BV hat sie vollen Anspruch auf Urlaub für die komplette Zeit.
Dieser ist auch noch ein Jahr bach wieder kommen (Elternzeit) gültig.

Sie sollte zu einen Anwalt und nicht drauf eingehen.

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Hi. Den gleichen Ärger hatte ich gerade auch. (McDonald's Inc.)Ich habe mich jetzt wegen der Angst mit meiner Chefin so geeinigt das ich nicht alles nehme, sondern nur 10 Tage von 25. Normal ist es glaube aber nicht rechtliche das sie einen zwingen den Urlaub vorher zu nehmen. Vlg und alles gute.

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Bei McDonalds gibt es Filialen wo man BV bekommt und andere die einen weiter beschäftigen. Es kommt auch immer auf die konkrete Tätigkeit an. Nicht alles bei McDonalds ist gefährdend.

Was wenn der AG statt BV die Weiterbeschäftigung anbietet? Das ist jetzt nicht an dich gerichtet, schmusimausi, sondern an alle.

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Wenn es noch zu früh für US ist reicht das hcg im blut auch aus für das BV.

Ja macht man ja oft erst an 7ssw.

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Keiner kann dich zwingen deinen Urlaub zu nehmen - schon garnicht wenn ein BV bevor steht.
Ich würde keinen Urlaub nehmen und mir direkt das BV holen.

Liebe Grüße

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Das BV kann man sich nicht "holen". Man kann aber mit der Gewerbeaufsicht telefonieren, wenn es diesbezüglich Probleme gibt.

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Nein ist es nicht!!!haben sie bei uns auch schon paar mal versucht!wenn man nicht zustimmt können die nichts machen und man bekommt den Urlaub nach der elternzeit!würde mich nicht darauf einlassen!habe ich auch nicht ;)

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Sie können schon was machen: sie können dir eine Ersatztätigkeit anbieten, dann gehst du eben weiter arbeiten. Und dann bekommst du irgendwann auch Lust auf Urlaub.

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so sicher wie sich hier alle sind wäre ich mir aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht. grundsätzlich kann ein AG den Urlaub seiner AN schon bestimmen. Er soll sich an den Bedürfnissen des AN orientieren, muss das aber nicht, wenn es arbeitstechnisch erforderlich ist. man kann zum Beispiel auch AN in den Urlaub schicken, damit sie keinen Resturlaub behalten. Ich würde beim BV vermuten, dass es hier darauf ankommt, was es für ein BV ist. Kommt es vom Arzt greift es vermutlich sofort. bei einem Bv aufgrund eines untauglichen Arbeitsplatzes steht es dem AG frei einen tauglichen Arbeitsplatz zuweisen. Daher würde ich vermuten, dass er auch erst in den Urlaub schicken kann und dann das BV startet. Genaueres sollte man aber einen versierten Arbeitsrechtler fragen.
Für die These, dass es auf keinen Fall geht einen zum Urlaub zu zwingen finde ich zumindest keine Grundlage.

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Aber wenn der AG das BV ausstellt, weil er keinen geeigneten Arbeitsplatz hat, dann muss er das sofort aussprechen. Er kann von ihr nicht verlangen, zuvor Urlaub zu nehmen.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach sie den Urlaub jetzt noch nehmen muss.
Ich würde mich auf keinen Fall darauf einlassen und, sofern der AG das BV ausspricht, darauf bestehen, dass er dies sofort tut. Schließlich ist er in der Pflicht, einen geeigneten Arbeitsplatz anzubieten.
Kann er das nicht, hat er ein BV auszusprechen. Und zwar sofort, nicht wann es ihm beliebt.
Ich denke rechtlich muss sie keine Angst haben.
Sofern das BV vom Arzt kommt, hat der AG eh keine Handhabe mehr.

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stimmt so auch nicht ganz.
bei und in Ö ist es zB so, dass der AG nur 2wochen im jahr bestimmen darf (zB betriebsurlaub), den rest darf man selbst entscheiden und da kann er nix erzwingen.

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nein, muss sie auf keinen fall..ab zum anwalt 👆🏼
ich bin auch im BV und habe inkl mutterschutz 37urlaubstage.
ich habe mir den urlaub ausbezahlen lassen, aber das war kulanz meiner firma. theoretisch könnte der urlaub auch "stehn" bleiben und sie müsste/könnte ihn nach der elterzeit/karenz aufbrauchen.
Lg nini mit sophia inside 31+5 💕💕

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Wenn ich ihr Arbeitgeber wäre, dann würde ich ihr einen Ersatzarbeitsplatz anbieten, auf dem sie zumindest stundenweise noch arbeiten kann, z.B. irgendwas im Büro. Das schreibt das neue MuSchG auch so vor. Es gibt ein Recht auf Weiterbeschäftigung, nicht ein Recht auf ein BV.
Und dann wird sie Urlaub nehmen, wenn sie wegfahren will. So erledigt sich das Problem Urlaub von alleine.