Elternzeit verkürzen wegen erneuter Schwangerschaft

Hallo ihr lieben :)
Ich bin aktuell noch in Elternzeit (bis 09/18,habe 2 Jahre Elternzeit genommen)
Bin jedoch aktuell wieder schwanger (ET 05/18)
Nun meine Frage...mein AG weiß natürlich schon von der erneuten SSW aber soll ich jetzt schon meine Elternzeit bis zum Mutterschutzbeginn verkürzen oder soll ich das erst kurz davor machen ?
Bekomme ich wirklich dann Arbeitgeberanteil des Mutterschutzgeldes obwohl ich in Elternzeit bin ?
Hat da jemand zufällig die gleiche Erfahrung gemacht 🤔

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Du sollst deine Elternzeit nicht kürzen sonder sie unterbrechen und ja das kannst du jetzt schon schriftlich bei deinem AG angeben.
Du musst die Elternzeit zu dem Tag vor Beginn des Mutterschutzes unterbrechen, so stehen dir wieder die 13€ pro Tag von der Krankenkasse zu und dein AG muss wieder auf dein nettogehalt von vor der SS aufstocken.
Das ist Gesetz ist noch relativ neu ich meine irgendwann im Laufe des Jahres 2013 ist es in Kraft getreten, demnach kennen es nicht alle AG's. Aber müssen tut er es.

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Elternzeit unterbrechen geht nicht, sie kann nur vorzeitig beendet werden!

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Unterbrechen is vielleicht der falsche Begriff aber schreib dem AG, Du möchtest die restlichen Monate für die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag von Nr 1 aufheben. Das geht und Du kannst Z.B. in der 1. Klasse nochmal daheim bleiben.

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Wenn du willst, kannst du deine Elternzeit schon jetzt zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. Bei meinem AG ging das. Du bekommst dann auch wieder den AG-Anteil als hättest du gearbeitet. Zumindest was das Mutterschaftsgeld angeht. Beim Elterngeld weiß ich es nicht.

LG Nona mit einem Sohn an der Hand, einer Tochter im Herzen und Wuzerl im Bauch

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Falsch ausgedrückt. Natürlich wie meine Vorrednerin geschrieben hat, nur unterbrechen. Nicht kündigen.

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Bei mir ähnlich, ich bin gespannt... Ich wollte heute mal meinen AG in Kenntnis setzen... Ich hoffe dass das dann wenn man auch der Personalabteilung schreibt so seine Wege geht. Ich könnte das Geld gut gebrauchen... hoffe nicht dass es auf Diskussionen hinausläuft...fühl mich auch unwohl das einzufordern, aber steht einem sicher zu?
Vlg

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Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen.Schwangere sollen dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen. Die Neufassung des Gesetzes schreibt hier weder eine konkrete Form noch Frist vor. Betroffene Frauen sollten sich deshalb an der Mutterschutzfrist orientieren und den Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor dem Geburtstermin, keinesfalls aber später, informieren. Denn der Zuschuss wird erst mit dem Tag fällig, an dem die Mitteilung zugeht. ( Quelle : Verdi Arbeitsrecht - Vorzeitige Beendigung der Elternzeit)


Rechtzeitig ist nicht genauer definiert, das heißt du könntest jetzt schon ein Schreiben aufsetzen oder erst später - Hauptsache vor Beginn des neuen Mutterschutzes.

Ich bin in der selben Situation und werde das Schreiben zusammen mit einer Schwangerschaftsbestätigung meiner Frauenärztin schon nächste Woche verschicken - mit der Anmerkung, dass sich der Mutterschutz durch eine Frühgeburt verschieben könnte und die Elternzeit dann dementsprechend früher endet. ( Habe ich aber nur drin, da mein Sohn in der 30.SSW kam)

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Hallo!
Schau mal hier rein.
http://www.finanztip.de/mutterschaftsgeld/
LG