Hilfe bei Formulierung der Elternzeit des Kindesvater beim AG

Hallo zusammen.

Ich hoffe ihr könnt mir bei der Formulierung für die Elternzeit des Kindesvaters helfen.

Der ET ist der 20.2.2018. Mein Partner hat noch 5 Resturlaubstage, die er so zu sagen direkt nach der Geburt nehmen möchte. Ist es möglich den 1. Monat Elternzeit ab einem bestimmten Datum zunehmen? Zum Beispiel 01.03.18- 31.03.17 und den zweiten dann später oder muss man das immer mit 1. Lebensmonat und zb. 8. Lebensmonat formulieren?

Sorry ich steh echt grad wie vor einer Wand und stell mich grad ziemlich doof an wegen der Formulierung 😉

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Hallo,
das würde ich an eurer Stelle nicht tun mit dem Resturlaub. Lieber nach der Elternzeit.

Hier ist das ganz gut erklärt:

https://www.vaeter-zeit.de/elterngeld-elternzeit/stolperstein-lebensmonat.php

Lg Änni

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Hey :-),
würde elternzeit immer nach Lebensmonaten des Kindes nehmen, damit man mit dem Elterngeld nicht durcheinander kommt. Klar , es sind zwei verschiedene paar Schuhe , aber wenn euer Kind z.b am 25.02.18 geboren wird kann dein Mann bzw sollte dein Mann ,wenn er den 1LM zu Hause sein möchte vom 25.02-25.3 elternzeit beim AG einfordern. Sonst werden mehr Tage angerechnet beim EG. Urlaubstage würde ich dann je nachdem wie ihr das wollt nach der elternzeit (z.b nach dem 1LM) einfordern .. wird dann ja bezahlt (?!?!?) und dann kann er wieder normal arbeiten gehen.
Eltenzeit kann, sollte 7 Wochen vor Antritt schriftlich beim AG vorliegen, deswegen kann dein Mann bzw langt es wenn dein Mann 7 Wochen vor Antritt der elternzeit im 8 LM dies nochmal beantragt (anders sieht es dann beim Elterngeld aus,da schreibt man dies vorher rein).
Hoffe es ist verständlich 😃😃
Wenn was offen ist an Fragen , Gerne schreiben ;-)

LG, josili1516
...noch 14 Tage bis zum ET...💙❤️

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Elternzeit muss für die ersten 2 Jahre festgelegt werden, also muss der 2. Monat auch schon beim AG angemeldet werden.

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Achso ok. Danke für die Info :)

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Er kann seinen Urlaub ja auch nach der Elternzeit nehmen.

Die Elternzeit nach Lebensmonaten zu nehmen hat übrigens auch den Vorteil, dass für angebrochene Arbeitsmonate der volle Urlaubsanspruch besteht, dieser aber für ganze Monate gekürzt werden kann.

Wenn er also von 20.-19. macht hat er 2,x Tage mehr Urlaub in dem Jahr als wenn er vom 01.-31. macht.