Mindestsatz Elterngeld Nebenjob?

Darf man in der Elternzeit einen Nebenjob annehmen um den Mindestsatz von 300€ Elterngeld aufzustocken oder wird mir das Einkommen von den 300€ abgezogen?

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Ja das Elterngeld wird abgezogen, da du ja praktisch 300€ dazu verdienst!

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Kommt drauf an, bei Elterngeld Plus wird es dir nicht abgezogen
Glg Babsi

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Achso jetzt les ich gerade, dass du den Mindestsatz hast, da weiß ich es leider nicht.
Bei vorheriger normaler Vollzeitarbeit, darfst du bei Elterngeld nichts und bei Elterngeld plus, dazuverdienen.
Lg

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Auch das stimmt nicht! Man darf natürlich immer dazu verdienen und hat immer mehr, als ohne Zuverdienst. Nur wird es beim Elterngeld Plus anders angerechnet als beim Basiselterngeld, sodass hier im Endeffekt mehr bleibt.

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Hallo #winke

Verstehe ich das richtig, du würdest den Mindestsatz von 300 € bekommen? Dann wird meines wissens nach nichts mehr abgezogen. Ich werde in der Elternzeit auch arbeiten, bin derzeit auf 450€-Basis angestellt und würde etwa 360€ Elterngeld bekommen. Wenn ich im Elterngeldrechner ein Einkommen angebe wird mir das Elterngeld auf 300 € reduziert, egal ob ich 150€ oder 450 € als Einkommen angebe. Weiter eunter geht es aber nicht.

LG
Jessi

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Also wird mir das was ich dazu verdiene im Nebenjob nicht bei den 300€ abgezogen? Das habe ich dann mehr? Bin leider in der ss arbeitslos geworden und wurde gekündigt durch betriebsschliessung >.< gehe vom schlimmsten aus das ich nur den Mindestsatz bekomme überlege halt dann am we einen Job anzunehmen aber nur wenn ich das Geld dann zu denn 300€ dazu habe.

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Ja, der Mindestsatz bleibt immer.