Ich brauche einen Expertenrat!!!

Hallo,

ich habe folgendes Anliegen bezüglich Untersuchungen in der SS. Wie ihr alle wisst müssen wir ja im Normalfall alle 4 Wochen zur Routineuntersuchung zum FA. Ich persönlich versuche immer meine Termine auf den Nachmittag zu legen, ab 16 Uhr, da meine Arbeitszeit täglich von 7:30 Uhr bis 15:35 Uhr ist (wir müssen aber Stempeln wenn wir kommen und gehen und das muss ich dann 7.20 Uhr also 10 Minuten vor Beginn der Arbeitszeit und 15:35 Uhr - 5 Minuten nach Beendigung der Arbeitszeit. Sollte ich erst 7:21 Uhr einstempeln habe ich 15 Minuten minus gemacht bzw.wenn ich 15.34 Uhr ausstempel. Ich hoffe mir kann jemand folgen.)
So nächsten Freitag habe ich Termin zur Feindiagnostik um 11 Uhr - dauert ca. 1h, ich schätze also mit Fahrzeit würde ich 10.30 Uhr meinen Arbeitsplatz verlassen und ca. 12.30 Uhr wieder betreten. Heißt das jetzt für mich das ich diese Zeit wo ich fehle nacharbeiten muss oder greift hier der §16 im Mutterschutzgesetz???? Mein FA konnte mir aufgrund fehlender Kapazitäten keinen Termin am Nachmittag anbieten.

Vielen Dank und LG

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Meines Wissens nach muss dein AG dich für Arzttermine freistellen.

Mal abgesehen davon finde ich 15 Minuten abzug bei einer Minute zu spät kommen ganz schön heavy. Wahnsinn was die AG so treiben 🙈

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Ja das ist so ungefähr mal das dämlichste Zeiterfassungsmodell was ich je kennenlernen durfte....ohne Worte. Bis wir da alle durchgestiegen sind. Aber leider nicht zu ändern. Aber übel ist es.

OK, vielen Dank!

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Die Zeit für den Arztbesuch müssen sie dir nachbuchen, die Fahrtzeit nicht zwingend.
Wenn du ganz sicher gehen willst, lass dir beim Arzt eine Bescheinugung über den Besuch mit Angaben von Zeiten geben und reich das bei euch in der entsprechenden Abteilung ein, damit dir die Zeit nachgebucht wird, sollte dann problemos klappen (vielleicht sicherheitshalber vorher eine Kopie für dich machen, geht ja immer soooo viel verloren in der Hauspost, zumindest bei uns :-))

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Das ist auch eine gute Idee. Super das mache ich mit der Bescheinigung. #aha

Vielen Dank!

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Also ich kann jetzt nur von mir sprechen. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wir haben auch Gleitzeit. Ich habe auch immer alles versucht, auf nach Feierabend zu legen, was leider nicht immer funktioniert, weil ich aber auch 45 Minuten von Arbeit zu meinen Arzt gefahren bin. Aber der Arbeitgeber muss einen freistellen für die Arztbesuche. Ich habe Bescheid gesagt, ich muss eine halbe Stunde eher los und dann konnte ich auf Dienstgang gehen, heißt, ich musste die Zeit nicht nacharbeiten. Auch beim zuckertest, als ich 12 Uhr den Termin hatte, bin ich zu elf in etwa los auf Dienstgang und blieb danach auch zu hause, weil sich der Weg mit Zeit nicht mehr gelohnt hätte.

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Wenn der Termin nicht anders von Seiten des Arztes gelegt werden konnte, muss dein Arbeitgeber dich frei stellen.

Btw: Euer Zeiterfassungssystem ist wirklich bescheuert. Da lobe ich mir das von meinem Arbeitgeber. Arbeitszeitanfang und -ende ist genau dann wenn gestempelt wird.

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Also habt ihr eine Minutengenaue Erfassung. Hatte meine alter AG auch gehabt damals, dass ist echt ein Segen im Gegensatz zu diesem System. Man ist egal wie hier immer der angearschte bei dem System.

Nein, es ging wirklich nicht anders von seiner Seite aus.

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Dann fordere bei eurer Personalabteilung das Recht auf die Freistellung ein. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ihr kein Gleitzeitsystem bei euch auf der Arbeit habt oder?

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https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/mutterschutz/mutterschutz-arztbesuche.aspx

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Vielen Dank Yves, hab es gleich mal ausgedruckt. :-)

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Was mir jetzt erst auffällt - der Termin ist für die Feindiagnostik. Ist das mit Überweisung, also medizinischer Indikation? Wenn es Selbstzahler ist, einfach weil du's wissen willst, ist das gesetzlich tatsächlich nicht gedeckt sondern läuft genau genommen als Privatvergnügen... wobei man das ja auch schlecht nachvollziehen kann, bei welcher Mutterschaftsvorsorge du jetzt gerade bist.

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Ich bezahle dafür nichts, das ist ein festgesetzter Termin im Zeitraum zwischen 20.SSW und 22 oder 23 SSW. Es wird auch gleich der Zuckertest mitgemacht. Überweisung habe ich auch nicht, weil dies direkt bei meiner FA durchgeführt wird.

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Okay, also mehr oder minder 2. Organscreening. Dann gilt das MuschG auf alle Fälle.

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Der Arbeitgeber muss dich freistellen und du die Zeit nicht nacharbeiten. Lass dir eine Bescheinigung beim Arzt ausstellen.

Euer Zeiterfassungsmodell ist mir bekannt, das hat mit dem Arbeitszeitgesetz zu tun, meist wenn man in Produktionsbereichen arbeitet, müssen Pausen äußerst genau eingehalten werden. Wenn man also über die Arbeitszeit kommt, wrd automatisch die nächst fällige Pause abgebucht, weil die vorgeschrieben ist und genommen werden muss.

LG Ana

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Wir haben zwar Produktionsarbeiter, die allerdings wieder ein anderes System haben. Ich sitze in der Verwaltung. Bei uns steigt man da sehr schwer durch. :-/

Vielen Dank und LG

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Das kommt drauf an. Das Mutterschutzgesetz greift nur für die Untersuchungen die die Krankenkasse übernimmt. Machst du die Feindiagnostik also privat, dann gilt das nicht.

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Hast du deinen Chef schon über deine SS informiert? Wenn ja, greift das Mutterschutzgesetz und dein Arbeitgeber muss dich ohne wenn und aber - auch ohne jeglichen Gehaltsabzug - dafür freistellen!!!
Lieben Gruß und alles Gute 👶