Arbeitsvertrag endet kurz nach Beginn des Mutterschutz, welche Schritte sind zu tun??

Guten Abend,
Wie oben schon geschrieben endet mein Arbeitsverhältnis 4 Tage nach Beginn meines Mutterschutz! Mir wurde von der Krankenkasse gesagt, dass ich dann Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld bekomme! Muss ich dafür noch irgendwie was tun, mich evtl. beim Arbeitsamt melden, der Krankenkasse bei Beantragung des Geldes dies noch einmal sagen o.ä.?
Wäre toll wenn die ein oder andere hierüber Bescheid weiss und mir die Erfahrungen berichtet!

Viele Grüße
Madefe 28+2ssw

PS.: ich bin bei der TK versichert

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Also beim Arbeitsamt kannst du dich nicht melden da du dem Arbeitsmarkt Ja nicht zur Verfügung stehst..
ich bin nicht in der Situation aber ich würde sagen stelle einen Antrag auf Krankengeld und wenn dieses Krankengeld nicht zum Leben ausreicht wird dir das Jobcenter was aufstocken.. wenn nicht das Jobcenter kannst du möglicherweise Wohngeld beantragen.
Je nachdem wie viel du und dein Partner zusammen habt.
Lg und alles gute

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Huhu,
Ganz ehrlich🙈
Ich hatte es vor 4 Jahren ähnlich oder vor 3,5.
Mein Vertrag lief zum 28.2 aus mein Et war der 11.3.
Ich hab einfach gar nix gemacht 🙈
Mein Sohn wurde am 3.3 geboren also nur wenige Tage nach dem Ablauf des Vertrags, deswegen ist mir auch nix aufgefallen.
Aber ich wäre auch nicht auf die Idee gekommen irgendwas zu machen

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Ganz einfach: du rufst bei der TK an und schilderst deine Problematik. Und die erklären dir ganz genau was zu tun ist.
In meiner ersten SS ist mein Arbeitsvertrag kurz vor Ende des Mutterschutzes ausgelaufen und die TK hat mich total nett beraten.
Für Krankengeld gibt es keine Grundlage, du bist nicht krank und bekommst ja auch keinen Lohn mehr für den das KG eine Ersatzleistung darstellt. Du bekommst aber Mutterschaftsgeld IN HÖHE des Krankengeldes. Außerdem wirst du anschließend ja Elterngeld beantragen, während des Elterngeldbezugs bist du auf jeden Fall auch weiterhin versichert ohne dass du selbst aktiv werden musst.
Alles Gute!

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Hallo,
beim Arbeitsamt solltest du dich auf jeden Fall melden, auch wenn du erstmal nicht arbeiten kannst/willst/darfst. Dann hast du aber nach deinem Mutterschutz wenigstens Anspruch auf ALG 1, falls du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Sonst bekommst du halt Elterngeld.
Auf der Bescheinigung vom Arzt für das Mutterschaftsgeld kannst du angeben, dass dein Vertrag endet, dann wissen die schon Bescheid. Du bekommst dann, wie schon geschrieben, Mutterschaftsgeld in Höhe vom Krankengeld