Elternzeitbeginn Ende Schutzfrist oder Geburt?

Hallo liebe Mitschwangeren😊,

für den Mutterschaftsgeldantrag muss ich die Elternzeit angeben.
Nehme ich da den vorauss.ET als Beginn (also 7.12.17 - 06.12.19)oder ab den 8 Wochen danach?

Vielen Dank schon Mal vorab.

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Die Elternzeit geginnt nach dem Mutterschutz.

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Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, dessen Länge Wird nur mit eingerechnet, sodass bei ganzen Jahren im der Geburtstag des Kindes dein erster Arbeitstag ist.

Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld brauchst diese Angabe nicht, da du die Daten nicht kennst und Elternzeit erst nach der Geburt anmelden kannst.

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Ok.Danke für die schnelle Rückantwort.
Ist nur komisch das ich das extra auf dem Formular angeben soll.
Ich frag dann mal meine KK ob ich das auslassen kann.

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Kann es sein, dass du mit dem falschen Formular unterwegs bist und gerade versuchst das Mutterschaftsgeld für nach der Geburt zu beantragen?

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Was hat denn das Mutterschaftsgeld mit der Elternzeit zu tun? Ich kann mir gerade nicht vorstellen, warum du das da angeben solltest. Ich musste nur das Attest vom Arzt an die Krankenkasse schicken und meine Kontonummer dazuschreiben.

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Keine Ahnung was die damit jetzt schon wollen.
KK sagt ich soll es angeben.

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Was ist, wenn ich nach den acht gar keine Elternzeit nehmen möchte oder wenn ich mich umentscheide und ganz anders nehme, als geplant? Kann mir absolut nicht vorstellen, dass die Kasse das braucht bzw wissen will.

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Äh, für mutterschutzgeld füllst du doch nur den Zettel aus, welchen du vom Frauendoc bekommen hast und da kommt nur deine Versicherten-Nr. rein und deine Bankverbindung.
Was hat die Kasse mit der Elternzeit zu tun? Was bist du denn für KK?

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Den Wisch habe ich auch vom FA bekommen.Den soll ich dem Antrag, der mir von der KK zugesandt wurde, dann beilegen.
Keinen Plan was die mit der Angabe wollen.
Bin bei der Barmer.
Ich schätze mal, dass da wohl jede KK anders ist.Oder meine ist einfach eine komische Ausnahme.

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Hab mich mal auf den Seiten der gängigen KK's umgeschaut.
Meine scheint da wirklich eine Ausnahme zu sein.
Merkwürdig.

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Hallo

Meine Krankenkasse möchte das aber auch wissen, also so ungewöhnlich ist das gar nicht.
Ich kann das mutterschaftsgeld online beantragen und da wird auch nach der Elternzeit gefragt.

Welches Datum hast du nun abgeben ? Ab dem ET oder 8 Wochen danach ?

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Die 8 Wochen danach sagte man mir.