BV vom Arzt oder Chef ?

Guten Morgen ihr Lieben,
wie sieht das aus ,wenn man an der Tankstelle arbeitet? Dort hat man täglich mit Sprit Geruch zutun und vielen Abgasen von Autos ,da sie an ner Schnellstraße liegt. Außerdem wird hinten auch immer geraucht ,sodass Zigarettenqualm auch dazu kommt. Sowie Nachtarbeit und der Punkt ,dass wir immer allein arbeiten, sprich keiner wäre im Notfall da.
Der Arzt sagt der Arbeitgeber muss das Bv aussprechen und der Arbeitgeber schiebt es auf den Arzt, wer hat denn nun recht oder darf eine schwangere dort ohne Probleme arbeiten?
Liebe Grüße

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Hey der Arbeitgeber ist dafür zuständig und muss dich ins BV schicken . Ggf kannst du dich beim Gewerbeamt melden und den das schildern . Bei Verstößen gegen das MuschG kann dein Chef erhebliche Strafen kriegen und bei Tankstellen gibts sofort ein BV. Dein Arzt wäre nur zuständig wenn du gesundheitliche Probleme hättest .

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Definitiv dein AG und das ist auch wirklich notwendig, du darfst da ss nicht mehr arbeiten, dass ist überhaupt nicht gut für dich und dein Baby. Wenn dein AG nicht nach erneuter Aufforderung reagiert sofort beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen und bis zur Klärung vom FA ein Überbrückendes BV erwirken bis die Angelegenheit geklärt ist.

LG #winke

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Hallo

Vorweg....dein Arzt darf dir nur ein BV austellen, wenn auch wirklich ein medizinischer Grund vorliegt.
In jedem anderem Fall, wäre es dein AG. Der muss ein Gefährdungsbogen ausfüllen. Kann er dir kein anderen Arbeitsplatz anbieten, muss er dich ins BV schicken.

Sprich dein Arzt, handelt völlig richtig!

Rede nochmal mit deinem Arbeitsgeber, hilft dies nichts, wende dich an Personalrat, Gewerkschaft, Betriebsarzt oder Gewerbeamt.

LG Yvi mit Racker im Bauch 40ssw und 3 Sternchen im Herzen

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In deinem Fall der Arbeitgeber da er deinem Arbeitsplatz nicht MuSchG-konform gestalten kann.
Tut er nicht kannst du dich an deine zuständige Aufsichtsbehörde wenden, in NRW ist dies die Bezirksregierung.

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Nein, nur FAllS er dem Arbeitsplatz nicht mutterschutzgerecht gestalten kann.
Allein die Tatsache, dass es eine Tanke ist, genügt schon mal nicht und Nachtarbeit usw. sind im Mutterschutzgesetz eindeutig geregelt, daran muss sich der AG halten bzw. der AN kann es einfordern und unzulässige Arbeiten ablehnen.
Es muß eine Gefahrenbeurteilung gemacht werden und dann gehandelt, sei es durch Änderung der Gegebenheiten (Tür zu beim Rauchen nebenan z. B.) oder durch Umsetzung der AN und wenn gar nichts möglich ist, eben ein BV aussprechen.

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Das ist jetzt schon ein wenig Haarspalterei oder? ;) für mich hat sich der Post schon so angehört als wäre eine MuSchG-konforme Umgestaltung des Arbeitsplatz nicht möglich.
Sollte dem doch so sein besteht natürlich auch kein Grund für ein BV. Ich glaube aber im Grunde ging es der Thread-Erstellerin darum, WER zuständig ist. Und das ist im genannten Fall der AG.

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Wie gut, dass ich erst schwanger wurde als ich in einer ruhigen Seitenstraße und nicht mehr an einer viel befahrenen Hauptstraße wohnte. Wer hätte mir denn da ein Wohnverbot ausgestellt? :-D

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Auf die abfälligen Kommentare, die zwingend unter jedem Beitrag bezüglich Berufsverbot stehen müssen ,habe ich schon gewartet.🙄

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*Beschäftigungsverbot

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