Schreiben Elternzeit vorzeitig beenden wegen erneuter SS

Hallo Zusammen,

ich bin eigentlich nur stille Mitlesen, aber nun drückt mir auch mal der Schuh.
Ich bin derzeit noch in EZ, gehe aber auf 30 Stunden arbeiten (mit befristeten Vertrag wären der EZ und danach würde mein VZ Vertrag wieder in Kraft treten). Nun bin ich wieder schwanger und werde nach meinem nächsten Termin, wenn mein MuPa ausgefüllt wird auch dem AG Bescheid geben.
Mein Problem nun, ich müsste meine EZ vorzeitig beenden, damit ich wieder vom Mutterschutzgesetz geschützt bin (denke mal das ich da richtig liege). Ich finde nirgends wie ich das am besten ausdrücken kann. Meist geht es nur darum, dass man EZ vorzeitig beendet wegen Mutterschutz.
Ich arbeite in der EDV in einem Klinikum mit mehreren Standorten, wo ich auch Bereitschaft machen müsste (7 Tage 24 h) was ich ja dann laut Beeg nicht machen mehr darf und mir geht es auch um die Freistellung zu Arztterminen, dass ich die Zeit dann ich nicht nacharbeiten muss. Kann mir wer irgendwie helfen? #bitte Ich stell mich einfach zu doof an #zitter

LG Lyn mit Mups an der Hand (15M) und Böhnchen im Bauchi (8 SSW)

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DAs Mutterschutzgesetz greift natürlich auch in der Elternzeit, dafür musst du nichts vorzeitig beenden. Sobald du die Schwangerschaft mitteilst sind die Bereitschaften weg, da du nachts ja nicht arbeiten darfst

Auch die Freistellung ist natürlich abgedeckt.
Vorzeitig beenden musst du wirklich erst zum Mutterschutz.

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Das wusste ich gar nicht, danke für die Antwort. Also brauche ich nur schreiben, dass ich die EZ vor dem MuSchu Urlaub beende. Das konnte mir die Tante aus der Perso nämlich nicht beantworten.

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Genau, du beendest die EZ vorzeitig für den EIntritt in den Mutterschutz.

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Ja, die EZ von Kind 1 müsste vorzeitig beendet werden, was du aber später wieder dranhängen kannst, geht also nicht verloren.

Für die Arzttermine, sofern es nach Feierabend nicht anders geht, kann man dich mit ärztlichem Beleg "freistellen". Am Besten vor Arbeitsbeginn oder kurz vor Feierabend.
Soviel weiß ich. Alles Gute

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ich bekomme die Termine meist nur früh legt, wegen BE´s und meine Hebi (die arbeitet mit in der FA Praxis) ist nur Vormittags da. War in der ersten SS auch schon so, was aber kein großes Problem ist mit meinem AG.

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Die EZ muss man (bzw. Sollte man) erst für den Mutterschutz der “neuen“ SS beenden. Vorher macht das in der Regel kein AG mit. Da ist man ja auf doe Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen.

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Frag doch mal am Gesundheitsamt an, zumindest bei uns gibt es dort eine Schwangerenberatung.
Beim Infoabend hat uns die Mitarbeiterin erzählt, dass sie Vordrucke für die Elternzeit haben welche man sich dort geben lassen kann. Vll haben die auch was bezüglich früherer Beendigung.
Das mit dem Elternzeit früher beenden ist uns so auch mitgeteilt worden, dann bekommst du nämlich in der Zeit vom Mutterschutz dein VZ Geht gezahlt.