Wer kennt sich aus? Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen Inanspruchnahme des Mutterschutzes

Kennt sich jemand aus?

Dies hab ich im Internet gefunden und einfach meine Daten eingesetzt.

Ist das denn richtig so? Ich will die Elternzeit vorzeitig beenden und in Mutterschutz gehen.

Sehr geehrte Frau XY,

zunächst möchte ich Sie hiermit über meine erneute Schwangerschaft in Kenntniss setzen. Der errechnete Entbindungstermin ist der 26.06.2017. Dementsprechend ist der letzte Arbeitstag der 14.05.2017. Der Mutterschutz würde daher am 15.05 2017 beginnen. Daher möchte ich entsprechend Paragraph 16 Abs. 3 BEEG meine Elternzeit nur bis einschließlich dem 14.05.2017 in Anspruch nehmen und mit diesem Tage, zur Inanspruchnahme der Schutzfristen nach Paragraph 3 Absatz 2 und des Paragraphen 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes, vorzeitig beenden.

Passt das mit der Formulierung und den Paragraphen?

Lieben Gruß und vielen Dank

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Ich hab das auch gemacht. Den Brief habe ich aber viel simpler gehalten.

Ich habe nur den neuen Geburtstermin mitgeteilt und geschrieben, dass ich die aktuell bestehende Elternzeit mit Beginn des neu einsetzenden Mutterschutzes unterbrechen möchte. Die Fristen und auch die Paragraphen habe ich weggelassen, weil hier die Fehlerquote für Laien wie uns zu groß ist. Ein Freund von mir ist Rechtsanwaltsfachangestellter, der hat dazu geraten. Der Brief ist ohne das alles genauso gültig, der AG ist verpflichtet sich entsprechend zu informieren und die Fristen zu berechnen, nicht der AN.

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Danke für deine Antwort.

Ich hatte eigentlich nicht vor die Paragraphen ins Schreiben zu setzen.

Allerdings würde mir dazu geraten. Habe kein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber. Man dachte halt, es würde einer Diskussion den Wind aus den Segeln nehmen.

Aber ich denke vorsichtshalber werde ich die Paragraphen erstmal raus machen.

Danke nochmal

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Nicht beendet die Elternzeit - unterbrechen!! Nach dem Mutterschutz nach Geburt (also Geburt plus 8 Wochen) läuft dann auch erstmal die alte Elternzeit weiter.
Ich hatte beim Servicetelefon des Bundesministeriums für Frauen, Familie und co. angerufen. Die haben mir das ganz toll und super nett erklärt.

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Falsch, vorzeitig beenden ist natürlich richtig, schau dir mal entsprechenden Abschnitt im BEEG an!

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Ruf einfach beim Servicetelefon an... Beendigung is falsch, weil du die Restzeit nach dem MuSchu fortführen kannst. Mach ich grad schon... Insofern werde ich es wohl wissen. Aber is mir wumpe!! Die beim Servicetelefon können individuell Auskunft geben, war bei mir so kompliziert, weil Elternzeit von insgesamt 3 Kindern, da hat niemand anderes durchgeblickt.