Kündigung in Kleinbetrieb unter 10 Mann

Weis jemand wie die Rechtslage ist wenn man in einem Kleinbetrieb arbeitet und schwanger ist ! ? Chefin kündigt momentan jeden wegen schlechter Auftragslage! Ich kann im Internet leider nichts finden!

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ich würde sagen mutterschutz ist mutterschutz. egal wie groß der betrieb ist.

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http://www.frag-einen-anwalt.de/Spezialist-fuer-Arbeitsrecht-Schwanger-in-einem-Kleinbetrieb--f75914.html

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Auch im Kleinbetrieb gilt der Kündigungsschutz. Für eine Kündigung in der Schwangerschaft muss die Genehmigung des Aufsichtsamtes eingeholt werden, diese wird aber in aller Regel nicht bei schlechter Auftragslage erteilt, da muss schon Insolvenz vorliegen/drohen. Zumal deine Chefin nachweisen muss, dass nicht die Schwangerschaft Grund für die Kündigung ist, was schwer fallen dürfte.

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Wenn die Chefin derzeit “jedem wegen schlechter Auftragslage“ kündigt, dann klingt das schon nach existenzbedrohend. Also für die Firma der Chefin. Zumal ich aus dem Ausgangsposting auch noch nicht lesenfertig konnte, ob der TE schon gekündigt wurde?!?

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Hallo ,
ich stehe gerade auf dem Schlauch TE?
Die Frau die gekündigt wurde hat nicht das höchste Gehalt gehabt ! Das die Firma kurz vor der Insolvenz steht das glaub ich nicht ! Oder weis es! Ist eine derzeitige Flaute ! Aber gut dann bin ich ja beruhigt wenn ich komplett Schutz habe !

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Wenn sie JEDEN kündigt (wie du schreibst), dann wird es dich auch treffen, denn dann ist das eine Betriebsschließung. Das ist auch in der Schwangerschaft ein zulässiger Kündigungsgrund.

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Hallo,
Also im Mutterschutzgesetzt steht :
§9 Abs. 1 MuSchG "Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. "

Das heißt eine Schwangere darf NICHT gekündigt werden. Da musst dir schon ganz schön was zu Schulden kommen lassen.
Hat dein AG Insolvenz angemeldet?

Auch im Insolvenzverfahren kann nämlich eine Schwange nicht ohne weiteres gekündigt werden, das geht nur wenn der Betrieb geschlossen wird oder deine Arbeitsstelle komplett entfällt und ein Versetzung nicht in Frage kommt. Das geht aber nur wenn der Insolvenzverwalter eine Genehmigung einholt.

Bei Kündigung gilt:
§9 Abs. 3 MuSchG "Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben."

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Schließe mich lilie93 an... dem ist nichts hinzuzufügen. ;-)