Gefährdungsbeurteilung nicht richtig ausgefüllt

Hallo ihr lieben hier meine "kleine" Geschichte

Ich habe folgende Situation auf der Arbeit...

Ich bin Physiotherapeutin im Bereich Pädiatrie & Neurologie und arbeite in einer mittelgroßen Praxis. Meine Tätigkeit ist also in erster Linie die Säuglingsbehandlung ( nach Bobath, also auf dem Fußboden durchführbar in gehockter, gebückter Haltung, ) die Behandlung von schwer-& mehrfachbehinderten Kindern im Rolli (heben aus dem Rolli auf die Matte, da turnen und wieder zurück heben ... ) die Behandlung von querschnittsgelähmten, Patienten nach Schlaganfall oder anderen neurologisch erkrankten Erwachsenen... Ich habe vor kurzem erfahren, dass ich schwanger bin. Dies teilte ich so schnell wie möglich meinem Arbeitgeber mit, dieser sollte laut meiner Frauenärztin eine Gefährdungsbeurteilung ausfüllen.

Als ich ihm gesagt habe er müsste dies tun, zeigte er sich wenig begeistert und meinte dies würde meine Berufsgruppe gar nicht betreffen, sondern nur die Angestellten, welche beruflich mit Chemikalien zu tun haben... ( da wurde ich etwas skeptisch und sagte, ich würde diese Beurteilung gerne mal persönlich sehen) .
Am Montag dieser Woche hab ich diese auch in meinem Fach liegen gehabt und sie mir durchlesen können und wie befürchtet wurde diese Beurteilung NICHT wahrheitsgetreu ausgefüllt!!!

Hatte jemand schon mal diesen Fall?!

Im nächstmöglichen Zeitpunkt habe ich ihn darauf angesprochen und gesagt, dass ich meine Tätigkeit hier anscheinend etwas anders sehe als er...

Es waren alle Fragen mit " nein" oder " entfällt" angekreuzt

Z.b. Heben von Lasten über 5kg regelmäßig Heben von 10 kg gelegentlich Arbeiten in gehockter und/ oder gebückter Haltung Erhebliches Strecken Langes stehen ( ich stehe unter Belastung, während ich bettlägrige Patienten mobilisiere) Mehrarbeit über 8,5 Std. ( hier komme ich mindestens 2x wöchentlich drüber )

Auf meine Ansprache hin, sagte er "wir können uns ja nicht ins eigene Fleisch schneiden" und wenn ich doch darauf bestehen würde er die Kreuzchen anders setzen ... Dies ist bis heute nicht geschehen ...

Habe ihn erneut angesprochen was nun mit meiner Gefährdungsbeurteilung ist, war seine Antwort, dass er sich beim zuständigen Amt erkundigen möchte was passiert, wenn er die Kreuzchen bei "ja" setzt ...

Also normalerweise würde ich ja sagen, ich gehe so lange arbeiten wie ich es kann, weil ich meine Arbeit echt gern mache ... Allerdings geht es mir täglich nach der Arbeit wirklich schlecht... Habe schmerzen im Unterleib und Rücken vor allem nach meinen langen Tagen (von 9-19 uhr) kann ich mich nach der Arbeit kaum noch bewegen! Und ich bin sonst echt sportlich und habe selten mal irgendwas ...

Hatte mir die Schwangerschaft etwas anders vorgestellt .... :-(

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Das kann doch nicht sein, dass es so läuft und der Chef das einfach so zulassen darf?

Die Ärztin sagt sie kann da nichts machen, das ist die Aufgabe des Arbeitgebers, aber dieser zögert das schon seit Wochen hinaus ...habe Anfang des Jahres meine schwangerschaft mitgeteilt und es hat sich nichts an der Taktung und auch nichts an der Patienten Auswahl verändert, was das ganze etwas schwangerengerechter machen würde ...

Bin ziemlich in Sorge um mein Baby und würde mich wirklich um antworten freuen

Viele Grüße kolibri

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Dein Chef bekommt die anfallenden Kosten für sich ersetzt, wenn du aufgrund der Gefährdungsbeurteilung ins BV gehst. D.h. er kann umgehend Ersatz für sich einstellen ohne Mehrkosten.
Diese Information wird es ihm leichter machen, die Kreuzchen bei "ja" zu setzten. :-)

Alles Gute für dich

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Immer diese unwissenden AG... :-/

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hi,

deine ärztin kann ein vorläufiges bv ausstellen. dies ist so lange gültig, bis der ag die gefährdungsbeurteilung wahrheitsgemäß durchgefüht hat.
ansonsten wende dich an das gewerbeaufsichtsamt. dein ag muß dir ja einen entsprechenden platz zuweisen.
das er sagt, erstmal fragen was passiert, wenn ich die beurteilung richtig ausfülle geht natürlich nicht!

liebe grüße

http://www.aerzteblatt.de/archiv/134526

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Sie braucht auch kein temporäres BV von der Ärztin.

Es genügt doch völlig, dass sie die Vorgaben des Mutterschutzgesetz einhält.
Dazu braucht sie keine Erlaubnis des AG.

Parallel sollte sie sich an die zuständige (Gewerbe)Aufsicht wenden, die sich um eine ordnungsgemäße Gefahrenbeurteilung kümmern.

Gruß,

W

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hi,

wie soll sie das machen? zum chef sagen: nee, mach ich nicht. ?! so tough ist halt nicht jede...

liebe grüße

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Ich habe so eine gefährdenbeurteilung oder wie das heisst noch nie gesehen.

Ich arbeite in der Altenpflege, schweres heben und so ist da normal. Bei meiner 1.ss musste ich ganz normal weiterarbeiten. Irgendwann hatte ich mich verhoben. Ein paar Tage später fragte mich meine Schwester was passiert bei einem Unfall auf dem Heimweg, lt. Mutterschutzgesetz 20 Uhr Feierabend, laut dienstplan 20:15. Versicherung könnte sagen, wenn man sich nicht an Gesetze hält zahlen Sie nix. Haben uns dann erkundigt, die rieten mir bei gewerbeaufsicht anzurufen. Die kamen dann ein paar Tage später zur Kontrolle, ab dem Zeitpunkt ging es dann doch. Pdl kam hoch zu uns und sagte, das die sich angekündigt haben und man müsse sich absprechen, was man sagt! Mich hätte mal interessiert, wie dort dieser Bogen aussah, hatte teilweise spätdienste mit einer 16-jährigen Praktikantin. Sollte ich zu der sagen, sie muss alle alleine ins Bett legen?

LG kleinmausi25

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"Sollte ich zu der sagen, sie muss alle alleine ins Bett legen?"

Ist doch nicht dein Problem. Schlimm für die Praktikantin, aber da muss er rechtzeitig eine Ersatzkraft einstellen! Gesetz ist Gesetz. :-)

Er hätte deinen Arbeitsplatz auch so gestalten können, dass du dich nicht verheben kannst und dein Arbeitsplatz als schwangerengerecht durchgeht! Wenn ihm das nicht möglich ist, sollte er ein BV ausstellen! Aufgrund vom Mutterschutzgesetz ist es verboten nach 20 Uhr beschäftigt zu werden. Daran muss er sich halten, auch wenn du "sowieso" 15 Minuten später Feierabend hättest. :-D

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Das oder so ähnlich bekam sie es von gewerbeaufsicht erklärt.
Das schlimmste daran fand ich, das sowohl pflegedienstleistung als auch Heimleitung Frauen waren, die selbst Kinder hatten.

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Ich würde sagen dein Chef hat selbst keine Ahnung und zögert es deshalb raus. Mal ganz davon abgesehen, dass er die Bestimmungen des Mutterschutzes komplett ignoriert! Bei dieser Art der Tätigkeit, nach Ausfüllen der Beurteilung steht dir theoretisch ein BV zu. Du darfst dann zu Hause bleiben und erhälst trotzdem das durchschnittliche Gehalt von 3 Monaten vor der Schwangerschaft. Das Geld/ den Lohn was/den er dir dann zahlt, bekommt er auch wieder. Also keine entstehenden Extrakosten für den AG und keine/nur sehr geringe Einbußen für dich. Es sei denn, er sorgt für einen Arbeitsplatz der schwangerengerecht ist! Da dies ja scheinbar nicht machbar ist, beschäftigt er dich unrechtmäßig weiter. Deine aktuelle Arbeitszeit solltest du auch nochmal überprüfen bezüglich Mutterschutz. Im Mutterschutz ist geregelt wie lange du pro Woche arbeiten darfst - und von wann/bis wann du arbeiten darfst. Hier mal ein Link mit allem was man wissen muss (Mutterschutzgesetz):

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/

Falls er sich nicht bald mal bewegt, kannst du dich an die zuständige Behörde wenden und angeben, dass du vermutest das er gegen das Mutterschutzgesetz verstößt(Gewerbeaufsichtsamt oder Staatliche Ämter für Arbeitsschutz). Das mögen die gar nicht. Oder du hast Rechtschutz...dann besorge dir einen Anwalt, der dir beisteht.

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so ist es nun auch nicht.

Der Chef kann sie umsetzen und noch mit unschädlichen Arbeiten beschäftigen. Das hat Vorrang. Einen Anwalt braucht man da nicht.

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"Es sei denn, er sorgt für einen Arbeitsplatz der schwangerengerecht ist!"

Steht oben im Text. ;-) Der Anwalt für Arbeitsrecht steht ihr genauso als Möglichkeit zur Verfügung, wie das Gewerbeaufsichtsamt. Entweder geht sie alleine über das Gewerbeaufsichtsamt oder sie holt sich Unterstützung in Form des Anwalts für Arbeitsrecht - der am Ende zwar auch nur dasselbe macht, aber auch für solche Fragen wie von der TE gestellt zur Verfügung steht und sich auch mit ihr zusammen um den "Papierkram" kümmert. Da sie ja nun schon eine ganze Weile mit dem Chef spricht, damit er einen schwangerengerechten Arbeitsplatz für sie stellt und die Gefährdungsbeurteilung korrekt ausfüllt, kann man den Weg eines Anwalts also durchaus nehmen. Zwingend erforderlich ist er meiner Meinung aber auch nicht. Deshalb steht er auch an zweiter Stelle. :-)

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Ich arbeite als Zahntechnikerin und mit vielen Chemikalien. Als ich ss wurde meinte mein Chef nur naja so viel wird sich ja nicht ändern ;-)
Ähm da ich aber weiß das ich in diesen Beruf bzw bei meiner Tätigkeit ( kfo, prothetik..) nicht ss arbeiten darf, hab ich ihn das gleich so hin geknallt. Naja er meinte erst, es ist nicht so und am nächsten Tag hatte ich mein bv ;-) . Er wenn es von sich aus nicht gemacht hätte, hätte ich ihn das gewerbeaufsichtsamt aufn Hals gejagt.

Genau das gleiche rate ich dir. Entweder er ist ehrlich oder du rufst dort an und erklärst deine Lage. Ich würde ihn auch damit drohen.

Alles gute

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Denke auch, dass er dich mit dem "Info's bei der Behörde einholen" nir5 hinhält. -.-

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Das sollte "nur" heißen... ;-)

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Hallo erstmal,

Ich hoffe für dich, dass sich die Situation für sich schnell ändert. Das ist ja kein Zustand.

So wie du es schilderst hast du schmerzen durch die jetzigen Tätigkeiten. Hierbei darf und muss dein Arzt einschreiten. Er kann ein vorläufiges, wurde ja oben schon geschrieben, oder sogar ein volles Beschäftigungverbot ausstellen. Dies darf jeder Arzt! Das anzuzweifeln ist wirklich schwer. Hast du denn einen Hausarzt der dich besser kennt? Ansonsten einfach mal den frauenarzt absprechen, dass er es darf wenn sich der Arbeitgeber quer stellt. Zusätzlich das Gewerbeaufsichtsamt anrufen und zur Unterstützung hinzuziehen. Die werden sowohl mit deinem Arbeitgeber als auch mit deinem Frauenarzt sprechen.

Deinem Arbeitgeber kannste mal sagen, dass es für ihn weitaus schlimmere Folgen hat wenn dir und dem Kind was passiert anstatt wahrheitsgemäß seine Kreuzer zu setzen. Er schneidet sich so wesentlich tiefer ins eigene Fleisch.

Hoffentlich kannst du bald ganz in Ruhe deine schwangerschaftsgerechte Tätigkeit oder eben deine Schwangerschaft Zuhause genießen. Kämpfe für dich und dein kleines und zwar mit wesentlich mehr Nachdruck. Dein kleines hat nur dich und deine Stimme. Du schaffst das. Hab keine Skrupel notwendige Wege zu gehen. Es ist dein gutes Recht!

Lieben Gruß Janii mit Stella tief im Herzen, Bella fest an der Hand und Cookie munter im Bauch.

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Ich gehe davon aus, dass es ihr gesundheitlich gut geht. Also gibt es kein ärztliches BV. Da kann die Ärztin wirklich nicht helfen. Eventuell stellt sie eine vorübergehende AU aus...;-)

Das BV muss hier vielmehr vom AG ausgehen. Die Beschwerden hat sie von der Arbeit, weil sie keinen vernünftigen Arbeitsplatz für während der Schwangerschaft erhalten hat. Sollten diese Beschwerden jedoch noch zunehmen und das Wohl von Mutter oder Kind gefährden, kann die Ärztin einschreiten. Momentan halten sich die gesundheitlichen Beschwerden aber im scheinbar noch verkraftbaren Teil...

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Hallo,

also dem Arzt ist es nicht verboten das Bv auszustellen. Der Arzt darf keine AU austellen also bleibt ihm nur das BV um das Wohl von Mutter und Kind zu schützen. Klar ist es eigentlich Aufgabe des AG aber der verhält sich mehr als dreist.

Bei Fortdauer der Beschäftigung ist die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet. Denn sie sagt selbst sie hat durchaus Beschwerden. Warum sollte der Arzt nicht handeln dürfen.

Das Gewerbeaufsichtsamt sagt selbst man kann den Weg zur Not auch über den Arzt gehen. Vielleicht wurde ich da falsch informiert oder hier wird anders damit umgegangen.

Ich habe hier nur die Infos weitergegeben die mir gegeben wurden. Dies bestätigte die Krankenkasse, der Arzt und das Gewerbeaufsichtsamt. Solltet ihr andere Angaben haben, verlasst euch auf eure oder hackt nochmal nach :) nicht das meine Infos euch in Schwierigkeiten bringen. Das ist nicht gewollt.

Einen schönen Abend dir.

Lieben Gruß

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Ich hoffe, deinem Arbeitgeber ist klar, dass er sich strafbar macht. Im Mutterschutzgesetz steht drinnen, was eine schwangere leisten darf und was nicht. Wenn er sich nicht daran hält git's ärger. Und diese gefahrenbeurteilung muss er wahrheitsgemäß ausfüllen.

Ich würde ihn daraufhin weisen.

Er muss übrigens dafür sorgen dass deine Arbeit deinem Zustand angepasst wird.

Ich würde außerdem nochmal um Rat bei deinem Arzt bitten, was du tUn kannst, wenn er nicht diese Beurteilung wahrheitsgemäß ausfüllt.

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Hallo zusammen,

Ein grosses Dankeschön für die schnellen und zahlreichen Antworten.

Habe dann jetzt mal einen Plan wie ich mich verhalten kann und soll ...

Ich hab mich da in der Situation etwas allein gelassen gefühlt.

Gute Nacht :-)

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Sag Bescheid, was am Ende bei raus gekommen ist. Würde mich freuen! ;-) Ich drück dir jedenfalls die Daumen, dass es nun zügig zu einer Lösung kommt!

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Dein Chef hat das einfach nicht verstanden dass er für deine Gefährdungen haftbar ist und dieser Fragebogen ihm helfen soll diese Gefährdungen auszuschließen. Er beschäftigt dich wie bisher und dadurch macht er sich strafbar.

Der Fragebogen ist also keine Bedrohung sondern eine Hilfe. Allerdings nachteilig fürs Geschäft. Aber das ist eigentlich nicht der Fragebogen, sondern die Schwangerschaft.
Und die kann man nun mal nicht ungeschehen machen.

Kopf in Sand hilft jetzt nicht. Am besten du meldest dich bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz und läßt den Arbeitsplatz überprüfen.

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Er braucht eigentlich nur die Lohnkosten für die Ersatzarbeitskraft zu zahlen. Geld wegen BV bekommt er wieder. Also ich sehe da nicht sehr viele Nachteile... Wenn er nicht so rumtrödeln würde, hätte er schon längst jemanden um sie zu ersetzen bis sie wiederkommt! Für mich klingt es stark nach Unwissenheit, aber die schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht... Ich bin der Meinung, dass Unternehmer eine Schulung "Schwangerschaft und was man als AG beachten muss" oder Ähnliches besucht haben müssen. Und wenn sie dann falsch handeln, gleich eine fette Strafe erhalten...

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Er braucht eigentlich nur die Lohnkosten für die Ersatzarbeitskraft zu zahlen. Geld wegen BV bekommt er wieder. Also ich sehe da nicht sehr viele Nachteile...

Diese Sicht ist jedenfalls sehr praxisfern. Die Realität sieht noch ganz anders aus. Es hat natürlich viele Nachteile und auch zusätzliche Kosten wenn eine wichtige Mitarbeiterin schwanger wird und auf diese Weise eingeschränkt ist. Das wirst du vielleicht eines Tages ganz anders sehen wenn du selber die Lohnkosten für deine Ersatzmitarbeiterin zu tragen hast, die du am Arbeitsmarkt erst mal lange nicht findest.

Trotzdem, schwanger ist schwanger und das hat nun mal Konsequenzen.

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Ich würde an deiner Stelle selbst beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen und die Sachlage schildern. Die werden dich sicher beraten wie du dich weiter verhalten sollst.

Soweit ich weiß kann der AG ja alleine keine Gefährdungsbeurteilung ausfüllen, sondern du musst das gegenzeichnen. Gibts das als Internetformular? Dann würde ich an deiner Stelle mal das ausfüllen wie du es siehst und zum gegenzeichnen hinlegen.

Im Zweifel würde ich mich auch krank schreiben lassen bis die Beurteilung fertig ist.

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Mal abgesehen davon, dass es Betrug ist, sich eine AUB zu erschleichen, ohne krank zu sein....warum muss sie jetzt zwingend Zuhause bleiben?
Es genügt doch, wenn sie die Mutterschutzrichtlinien einhält.

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Ja wenn aber Aussage gegen Aussage steht. Dann müsste sie sich erst mal genau informieren was sie darf und was nicht. sonst kann es ihr ja als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden und das ist ein Kündigungsgrund.

Und ja in so einem Fall würde ich mir eine AUB "erschleichen".

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