Hallo ihr lieben,
kann mir jemand sagen, wann man von der Arbeit freigestellt wird? Arbeite vollzeit im Büro, Oder muß ich einen Antrag stellen? Keine Ahnung,
sorry für diese blöde frage, hab erst in der 9 SSW erfahren,das
ich schwanger bin, jetzt bin ich in der 12 SSW. Termin ist Anfang Februar 2007.
Freue mich auf eure antworten.
Gruß Sabine
Freistellung, wann von der Arbeit???
Bin auch in der 12. SSW, habe aber Termin am 13.01.2007... hm.. ich gehe ab 01.12.2006 in den Mutterschutz. 6 Wochen vorher beginnt dieser.
Hallo,
das ist meine erste Schwangerschaft,
was heißt das, 6 Wochen vorher werd ich vom meinem Chef
endlich los, sein?! Muß ich einen Antrag stellen???
Oder ist das so selbstverständlich, sorry für die blöde frage,
aber ich hab mit meiner FA noch über nix gesprochen, hab
erst in 2 wochen einen Termin zu dieser Toxoplasmose-
untersuchung.
Wenn du auch in der 12. SSW bist und schon im Januar entbindest, dann muß ich ja schon in der 13. oder 14. SSW sein.
Aber meine FA sagte mir ich bin in der 12 SSW???
Gruß Sabine
Bist du dir sicher, dass das stimmt? Ich bin in der 14 SSW und mein ET ist der 6.1.2007. Wann war denn dein erster Tag der letzten Mens?
Liebe Grüße
Conni
Hallo!
Du gehst in den mutterschutz 6 Wochen vor dem ET und 8 Wochen danach! Ich mußte meinem arbeitgeber eine Bescheinigung geben, worin steht das ich schwanger bin und wann der ET ist! Mehr nicht!
Gruß SAndra
Hallo Sabine,
was meinst Du mit "Freistellung" - ein Beschäftigungsverbot?
Das wirst Du mit einem Bürojob nur schwer kriegen - denn dort tut man ja nichts, was die Schwangerschaft gefährden könnte.
Da müsstest Du einfach mal mit Deinem FA sprechen.
Gruß
Karen
Hallo Karen,
also Beschäftigungsverbot meine ich nicht, aber hab
schon ein paar antworten gelesen, Mutterschutz, 6 Wochen vorher, dachte wären 4 wochen.
weißt du ob ich man da einen antrag machen muß und dem
chef vorlegen?
Lieben gruß
Sabina
Hallo Sabina,
für den MuSchu bekommst Du irgenwann so in der 32.SSW eine Bescheinigung vom FA, die bekommt die Krankenkasse.
Die würden dann alles mit Deinem AG regeln, da sie ja dann einen Teil des MuSchu-Geldes zahlt.
Wenn es um eine Bestätigung der SS geht - verlangt der AG etwas Schriftliches vom Arzt (kann vorkommen, war bei mir auch) und es kostet etwas, so hat der AG dieses zu bezahlen - nicht DU!
Gruß
Karen