Schwanger mit 2. Kind, Reduzierung Kitazeit während Elternzeit für 1.Kind

Ihr Lieben,
ich bin mit dem zweiten Kind schwanger, welches im April zur Welt kommt.
Mein Großer wird Anfang Februar zwei Jahre und besucht zur Zeit für 6 Stunden die Kinderkrippe, da ich berufstätig bin.
Die Kitaleiterin offenbarte mir nun, dass mein Sohn nach Ablauf des Muttschutzes (ca. Mitte Juli 2017) nur noch für 4,5 Stunden in die Krippe darf, da ich ja dann zu Hause bin. Und zwar auch nur im Zeitraum 7-11.30 Uhr.
Ich musste das erstmal verdauen, da es ja für mich eine zusätzliche Belastung darstellt, wenn ich ab Mittag beide Kinder zur Betreuung habe. Da wird wohl im Haushalt nichts mehr. War mit dem Großen damals auch viel unterwegs (Krabbelgruppe, Rückbildung, Still-Cafe), was ich nun zeitlich gar nicht mehr einrichten könnte.
Mein Vorschlag, ihn nur für vier Tage in die Krippe zu schicken und diese Stunden auf die anderen Tage aufzuteilen, wurde gleich abgeschmettert.
Ich kann einen Antrag beim Jugendamt stellen, mit Bitte um Erhöhung der Betreuungszeit auf 6 Stunden. Aber dafür brauche ich doch plausible Gründe. Der einizige der mir einfällt: mein Mann arbeitet Schichten, auch an den Wochenenden und kann mich kaum entlasten.
Kann mir jemand Tipps geben, was ich in den Antrag schreiben kann und ob ich sonst noch Möglichkeiten habe?

Vielen DanK!!

1

Ist Ihr Kind mindestens 1 Jahr aber noch nicht 3 Jahre alt?
Ist Ihr Kind 1 Jahr aber noch nicht 3 Jahre alt, so hat es einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Anspruch besteht unmittelbar ab dem Tag des ersten Geburtstags. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht. Insbesondere ist es auch nicht erforderlich, dass die Eltern beide berufstätig sind.

Hier der link:
http://kitaplatz-rechtsanspruch.net/#ist

3

Hallo

sowas hab ich tatsächlich noch nicht gehört. Ich kenne zb auch keinen der plötzlich arbeitslos wird dessen Kind deswegen nun weniger Stunden in die Kita darf.

Sprach sie von muß oder ob ihr das wollt? Vielleicht war das nur ein Missverständnis? Städtische Einrichtung?

8

Es ist ein freier Träger. Es gibt einen Beschluss von unserem Landrkeis, der besagt, dass Krippenkinder von Eltern, die in Elternzeit gehen nur 4,5 Std betreut werden dürfen

2

Hallo,

Ich bin schwer verwirrt, dass das die Kita-Leiterin entscheidet! Zahlt ihr denn nicht dafür? Oder Wo lebt ihr ( welches Land/Bundesland?)?

Wir leben in Baden-Württemberg beide Kinder ( 2 Jahre+4 Monate und grade 4 geworden) haben einen Ganztagspkatz, den ich in. Garten Zeuten auch ausnutze ;), in guten Zeiten (meistens!!) hole ich sie am frühen Nachmitrag (14:00). Da wir nen A*sch voll Geld für die Betreuung zahlen, würde ich da auf die Barrikaden gehen, wenn jemand vorschreiben würde, wie lang ich das Kind dort lasse...

Mit Haushalt wird's dann tatsächlich schwierig, gehe würde es natürlich schon.. Aber es ist ja auch schön, wenn das 2. Kind auch ein wenig exklusive-Mamazeit bekommt...

Grüße, nora

6

Hallo,
wir wohnen in Sachsen, Landkreis Bautzen. Wir zahlen ganz normal den Krippenbeitrag.
Es gibt aber einen Beschluss des Landkreises, dass Elternzeitler ihre Kinder nur 4,5 Stunden in die Krippe schicken dürfen. Ab dem Kindergartenalter von 3 Jahren dürfen sie sechs Stunden.
Was mich aber ärgert, dass man die Stunden dann nicht verteilen kann, sich die Kita da stur stellt.

4

Hallo.

Sowas habe ich ja noch nie gehört. Ich hatte vorhin kurz mit unserer kita Leitung gesprochen, weil mir das sehr komisch vorkommt. Sie meinte auch das die kita das eigentlich nicht dürfte. Du könntest selbst mit den Std. Runter gehen, aber nicht erzwingen. Da würde ich mich an deiner Stelle noch mal erkundigen.

Lg jule

5

4,5 h pro Tag oder insgesamt 4,5 h?

7

4,5 h pro Tag aber nur in der Zeit von 07-11.30

9

Ich möchte mit meiner Meinung niemanden zu nahe tretten oder angreifen, das vorab :)

Ich bin Erzieherin in einer kommunalen Einrichtung und sehe das etwas anders, wie viele hier.. Kindergarten/-krippe ist selbstverständlich wichtig für die kindliche Entwicklung, das steht natürlich außer Frage :)

Aber ich finde wenn man zu Hause ist und nicht arbeitet etc. gehört das Kind am Mittag nach Hause, vorallem, wenn noch ein Geschwisterchen da ist, gemeinsame Zeit in der Familie, Tagesabläufe in der Familie, Strukturen kennen lernen und auch lernen, dass Mama auch mal kurz keine Zeit hat und man sich selber beschäftigen muss, ist ebenso wichtig (wenn nicht sogar wichtiger).. wahrscheinlich werdet ihr iwann arbeiten gehen und habt dann nichtmal ne Wahl, ob das Kind in den Kiga muss oder zu Hause sein darf..
Ich sprech da nicht nur aus Sicht der Erzieherin, sondern auch als Mama.. ich musste mein Kind den ganzen Tag in den KiGa stecken, weil ich arbeiten musste und später musste er in die Nachmittagsbetreuung und mein Kind fand es nicht so prickelnd unf ich fand es auch nicht prickelnd, weil er einfach zurückstecken musste.. jetzt kommt das 2. und es graut mir schon davor, dass ich, wenn das Mäuschen 1 Jahr wird, es auch in die Krippe geben muss..
Mein Sohn ist übrigens seit dem ich zu Hause bin, zum Mittag daheim und es ist ganz andere Familienzeit.. bzw. Mama-Kind-Zeit und alles andere bekommt man trotzdem unter einen Hut, schafft man auch wenn man 100% arbeiten muss und schafft man auch mit 2 Kindern :)

Alles Liebe :)

weitere Kommentare laden
10

Hallo,

Das gleiche Problem hatte auch meine Schwägerin, die ebenfalls im Landkreis Bautzen wohnen. Sie musste auch während ihrer Elternzeit ihre Stunden reduzieren und konnte erst wieder mit Arbeitsbeginn wieder aufstocken. Mich wundert das ein bisschen, da gerade die freien Träger an möglichst vielen Stunden interessiert sind, um mehr Erzieher einstellen zu können. Wir wohnen in Dresden und da gibt es dieses Problem nicht. Hier bekommt man von den freien Trägern auch oftmals Betreuungszeiten von nur 9 oder 10 Stunden angeboten.

Viele Grüße

13

Ich würde den Antrag stellen beim Jugendamt und genau so begründen, wie du es hier machst und gucken, was sie sagen.

Tatsächlich hat dein Kind nur Anspruch auf einen halbtagsplatz und wenn das diese 4,5h zu der Zeit sind, dann kannst du nicht viel machen.

Aber diese Dreistigkeit immer gleich davon auszugehen, dass man ab dem Mutterschutz dann voll Zuhause ist, finde ich zum Kotzen. Haben sie bei mir auch versucht, blöd nur, dass ich im Nebenerwerb selbstständig bin und daher trotzdem den Anspruch auf die höhere Betreuungszeit hatte. Mal davon abgesehen, dass ich in Elternzeit ja auch wieder arbeiten gegangen bin, aber das hat hier die Kitaverwaltung eh vor unlösbare Probleme gestellt #schwitz

14

Huhu,
komisch sowas hab ich noch nie gehört.

Ich kenne das nur, dass Kinder von berufstätigen einen Platz über Mittag also mit Mittagessen bekommen. Ansonsten müssen die Kinder für das Essen heim und können Nachmittags dann wieder kommen.

16

Ich finde das absolut verständlich vom Landkreis. Ihr bezahlt zwar für den Platz, ein Krippenplatz kostet aber weit mehr als das was man bezahlt. Ihr bezahlt wahrscheinlihc irgendwas zwischen 50-500€, ein Krippenplatz kostet aber viel viel mehr, ca. €2.000 für einen Ganztagesplatz. Das heißt, wir bezahlen mit unseren Steuern dafür, dass Mütter zum Pekipkurs gehen und die Füße hochlegen, das kann ja wohl auch nicht Sinn der Sache sein.

So ein Kindergartenplatz ist einfach verdammt teuert und wird stark subventioniert, daher finde ich es vollkommen gerechtfertig den auf 4 Stunden zu beschränken wenn jemand eh zuhause ist.

Ihr verliert den Platz ja nicht. Selbst mit Bringen bleiben doch mindestes 2 Stunden in denen du den Haushalt machen kannst oder zum Sport gehen kannst.

Früher haben alle ihre Kinder selber betreut und auch den Haushalt geschafft...

Blöd ist natürlich, dass ihr die Zeiten nicht selber wählen könnt. Aber ich schätzde mal, es geht um 11:30 weil danach das Mittagessen ansteht?

17

Hallo.
Das ist doch ein Witz, oder?
Meine Tochter wird im Januar 2 Jahre und geht seit August zur Tagesmutter. Da ich nur 19,5 Std arbeiten gehe, darf die Betreuuungszeit nicht mehr als 25 Std überschreiten. Wenn ich 35 Std "buchen" möchte, möchte das zuständige JA vom Arbeitgeber einen Stundennachweis.

Wünsche Dir viel Glück.

18

Hallo!

Ich muss gerade ein bisschen schmunzeln. Meine Tochter ging noch bis vor kurzem in eine städtische Kita in Österreich ( inzwischen KiGa in derselben Einrichtung). Voraussetzung dafür ist Berufstätigkeit beider Eltern. Wird man in der Zeit schwanger, endet mit Beginn des Mutterschutzes der Anspruch auf den Kita-Platz und das Kind muss wieder zuhause bleiben.

Ganz ehrlich? Find ich absolut gerechtfertigt. Kita-Plätze sind knapp und arbeitende Mütter - wie ich - dringend drauf angewiesen. Wer den Luxus haben will, muss dann eben auf private und weitaus teurere Kitas setzen. Mitunter ein Grund, warum ich nicht früher wieder schwanger geworden bin.

Ich gebe aber zu, dass ich mich mit der Situation in Deutschland, Rechtsanspruch und so, gar nicht auskenne und daher das betreffend nicht urteilen kann...

Grüße, ondelia

19

Sorry, meine Antwort sollte natürlich an die TE! :)