Mutterschaftsgeld nur einmalig 210€ für 14 Wochen, kommt noch etwas dazu?

Hallo ich bin familienversichert und arbeite auf 450€ Basis und bin jetzt wieder schwanger, eigentlich schön, aber ich habe gerade mit dem Bundesversicherungsamt telefoniert. Bekomme nur 210€ und das für insgesamt 14 Wochen. Das heißt ich muss kurz vor der Geburt und am besten gleich danach arbeiten, denn wenn ich nur 210€ bekomme, davon kann ich nicht leben. Und meinem Chef sage ich am besten nichts, denn ich verdiene nur Geld, wenn ich arbeite. Das heißt, ich darf nicht krank werden in der Schwangerschaft, sonst bekomme ich gar kein Geld. Mein Mann arbeitet auch, aber obwohl er Vollzeit arbeitet, verdient er nicht so gut.

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Huhu,

also du bekommst ja das Kindergeld das sind 190 Euro.

Das Mutterschaftsgeld von 210 Euro.

Und

Elterngeld 300 Euro.

:-)

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Elterngeld kann auch mehr sein als der Mindestsatz.

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Aber Elterngeld, bekommt doch erst nach den 14 Wochen

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Also du lässt dich ja ganz schön abzocken von deinem Chef! Informiere dich mal bei der Minijobzentrale über deine Rechte! Du hast nämlich die gleichen, wie sv pflichtig Angestellte. Sprich: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub etc.

Falls du mehr als eine bestimmte Summe monatlich verdienst muss derAG übrigens die 210€ aufstocken auf dein Gehalt. Ach ja, dein Mutterschaftsgeld ist nur für die 6 Wochen vor der Geburt, dafür bekommst du ja das Elterngeld ab Geburt.

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Im Vertrag steht drin, dass ich nur Geld verdiene, wenn ich arbeiten gehe. Außerdem arbeite ich im Hotelgewerbe, fast immer am Wochenende und bis 22:30 Uhr, wenn er erfährt, dass ich schwanger bin, dann darf ich nicht mehr bis nach 20:00 Uhr arbeiten, d. h. ich werde dann kaum noch eingeteilt, höchstens vielleicht am Wochenende zur Frühschicht ab 06.00 Uhr und dann verdiene ich nicht mehr bis 450€. In der Woche kann ich leider keine Frühschicht machen, weil mein Mann schon um 06.00 Uhr arbeitet und die Krippe erst ab 07:00 Uhr aufmacht. D. h. ich arbeite meistens spät. Ich suche auch schon eine andere Arbeit ( schon seit langer Zeit ), aber habe bisher Absagen bekommen, weil ich nicht so flexibel bin und wir haben hier auch keine Familie.

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Nochmal: du hast die gleichen Rechte, also wie ich oben aufgezählt habe.

Und wegen der Schichten: hierbei handelt es sich um ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz und somit muss dein Chef dir den Durchschnittslohn der 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft trotzdem weiterzahlen!

Mein dringender Rat: informiere dich schnellstens!!

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Du bekommst vor der Geburt einmalig 210 Euro plus einen AG-Zuschuss zu deinem durchschnittlichen Verdienst ausgehend von 390 Euro. Dann gibt es ab der Geburt Elterngeld.

Somit sind die 210 Euro nur für die 6 Wochen vor der Geburt und dein AG-Zuschuss von täglich ca. 2 Euro sollte die mit ca. 80 Euro dann auch noch mal weiter bringen.

Übrigens darfst du zwar vor der Geburt arbeiten (dann entfällt aber für die Tage der AG-Zuschuss) und dann erst wieder 8 Wochen nach der Geburt.

Bei 450 Euro Einkommen hast du übrigens ca. 360 Euro Elterngeld.