Zu lange Arbeitszeiten - was tun

Hallo zusammen,

Ich arbeite sehr viel, das ist in meinem Beruf normal. Allerdings möchte ich das in der schwangerschaft nicht, und merke auch wie ich körperlich an meine erschöpfungsgrenze stosse. In Stunden ausgedrückt waren es diese Woche bisher 17 Stunden am Montag, 12 am Dienstag, und knapp 15 am Mittwoch, zum Glück ist in zwei Tagen Wochenende. Diese Stunden sind bei uns normal, sonst kann ich das auch. Jetzt habe ich schon in meiner Firma angesprochen dass ich das nicht kann und möchte, theoretisch gibt es dafür auch verständnis, aber in Realität werden mir dann Aufgaben gegeben die so lang dauern und ich und mein Team sitzen bis spät nachts da. Mein Arzt hat auch nur mit den Schultern gezuckt und gesagt er kann nichts machen solange ich kejne Komplikationen habe. Ich möchte aber nicht warten bis ich welche habe.

Ist jemand in einer ähnlichen Situation? Was habt ihr gemacht?

Danke für Ideen!

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Nachtrag: ich bin jetzt 19. Ssw

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Das ist ja eine blöde Situation. Werden denn die Überstunden bei Euch nicht irgendwo festgehalten? Ich meine, du hast doch sicher einen Arbeitsvertrag wo deine tägliche Arbeitszeit geregelt wird und wo vermerkt ist, wie mit Überstunden verfahren wird. Na ja Papier ist geduldig. Aber bei dir greift ja auch das MuSchG. Darin ist klar geregelt wie lange du höchstens pro Tag arbeiten darfst. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet deinen Arbeitsplatz so zu gestalten, dass er den Richtlinien des MuSchG entspricht. Kann er das nicht muss er ein Berufsverbot aussprechen und ggf. Ersatz für dich suchen. Ich würde da nochmal ein ruhiges Gespräch suchen und im die Sachlage erklären. Das MuSchG existiert ja nicht zum Spaß. Bei Nichteinhaltung kann es da richtig Ärger geben sollte Dir oder dem Krümel was passieren. Ich finde schon 9 Std Arbeit arg anstrengend im Moment. Hoffentlich findest Du eine Lösung.

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Dein Chef ist mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ans Mutterschutzgesetz gebunden. Am Besten du googelst es mal. Hab es nicht mehr genau im Kopf. Ich glaube du darfst in 2 Wochen maximal 90 Stunden arbeiten bzw. max. 8 1/2 Stunden am Tag. Du musst dich aber schon selbst dafür einsetzen, dass sich dran gehalten wird.

Viel Erfolg

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Lieben Dank für eure antworten. Ich muss dazusagen dass ich in der schweiz arbeite, aber auch hier gint es ein MuSchG nachdem schwangere nicht länger als 9h am tag arbeiten dürfen. Habe ich auch schon mal angesprochen, wurde ich aber nur belächelt. Ich weiß halt nicht wie ich meinen arbeitgeber dazu bringe sich zumindest halbwegs an das gesetz zu halten, kann die firma ja schlecht verklagen...

Unsere überstunden werden nicht festgehalten. Die sind laut vertrag mit dem gehalt abgegolten. Das gehalt ist auch gut und der deal eigentlich fair, aber eben nicht in meiner jetzigen situation...

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ah, dass du in der Schweiz arbeitest war mir nicht bewusst. Das ist eine ganz andere Sachlage. Soweit ich weiß gelten bei Euch wesentlich arbeitgeberfreundlichere Gesetze als hier in Deutschland auch was den Mutterschutz angeht. Ich glaube ein Berufsverbot wie es bei uns existiert ist bei Euch gar nicht vorgesehen oder? Schwierig, schwierig.

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Hallo,

ich war zwar noch nicht in so einer Situation (zum Glück!), aber ich denke, du solltest da wirklich kein Risiko eingehen. Sprich es noch einmal mit Nachdruck in deiner Firma an, vielleicht findest du auch Kollegen, die dich unterstützen und dir zustimmen. Es muss ja irgendwie eine Möglichkeit geben, die Arbeit anders aufzuteilen oder dir andere Aufgaben zu geben. Vielleicht kannst du auch selbst Ideen anbringen, welche Aufgaben du stattdessen erledigen könntest und wie man die Arbeit besser verteilen könnte. So sehen deine Vorgesetzten, das dir die Arbeit ja trotzdem immernoch wichtig ist, aber es eben nun auch so sein muss, dass du etwas kürzer trittst.

Liebe Grüße!

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Auch ohne Schwangerschaft ist die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit begrent. Ich glaube, täglich waren es max. 10 h, und max. 48 h in der Woche (max. 8 Stunen pro Tag bei 6-Tage-Woche), bin mir aber nicht sicher. Also das, was da bei euch abläuft, ist auch für nicht-schangere nicht zulässig, falls ihr normal 5 Tage arbeiten geht.

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Wie das in der Schweiz ist, keine Ahnung. Ich bin jetzt von Deutschland ausgegangen ... Aber ind er Schweiz gibt es besitmmt ähnliche Regelungen, oder?

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Stimmt, und meine branche ist dafür bekannt sich nicht an arbeitsgesetze zu halten. Für nicht-schwangere ist das i.d.r. auch kein problem, aber für schwangere sehe ich das anders. Ich werde es noch mal ansprechen. Zumindest eine reduktion auf 12 Stunden wäre ja schon was...

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Wenn der Arbeitgeber nicht einlenkt gibt es auch in der Schweiz entsprechende Aufsichtsbehörden:
Hier in der Broschüre ist das gut dargestellt und auch die Ansprechpartner benannt https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Broschuren/mutterschaft-_-schutz-der-arbeitnehmerinnen.html

"1. Auskünfte über das Arbeitsgesetz
Die kantonalen Arbeitsinspektorate erteilen Auskünfte über die Anwendung des Arbeitsgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen:
• www.iva-ch.ch
Auskünfte zu diesem Themenbereich finden Sie zudem auf
• www.seco.admin.ch (Arbeit > Arbeitnehmerschutz "

siehe auch die Arbeitszeitgestze: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20000832/index.html#a60 Artikel 60

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Hallo,

prinzipiell gilt das Mutterschutzgesetz:

Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit

(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
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von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2.
von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.

Diese hohe Stundenanzahl ist also gar nicht erlaubt.
Zu Ausnahmen der Regel steht dort folgendes:

6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.

....und die Begründung muss erstmal erbracht werden...

Ansonsten würde ich mir ein BV ausstellen lassen.

LG

a79

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Wenn du nicht geschrieben hättest daß du in der Schweiz wohnst, hätte ich gesagt das klingt nach dem alten Arbeitgeber meines Mannes. Wenn du dein Gehalt mal durch deine realen Arbeitsstunden rechnest, kommst du auf ein überhaupt nicht guten Stundenlohn. Ich würde an deiner stelle auch noch mal mit dem Chef sprechen. Wenn das bei dir aber so ist wie bei meinem Mann, dann wird denen das einfach egal sein. Ich würde mich an deiner stelle an die Aufsichtsbehörde wenden, die können dir sicher helfen. Dann muss dein Chef sich nämlich an das gesetz halten.