Gehalt bei Freistellung durch den Arbeitgeber

Hallo!
Es geht um folgendes ich arbeite in einer Tierklinik. Bislang waren meine Arbeitszeiten zum Großteil auf die Wochenenden und Nachtdienste verteilt. Unter der Woche hatte ich weniger gearbeitet wegen meiner Tochter.
So nun ist es so das ich Schwanger bin und diese Dienste nicht mehr machen darf. Was zu dem Problem führt das ich gucken muß wie ich meine 35 Stunden von Mo-Fr verteilt bekomme.
Da mir durch die SS ja kein finanzieller Nachteil enstehen darf müßte ich ein durchschnittsgehalt der letzten drei Monate bekommen.

Jetzt ist es so das ich die 35 Stunden schwer zusammen bekomme und gerne noch Samstag arbeiten gehen würde hatte ich das vorgeschlagen, abe das möchte mein Chef nicht. Er würde mich dann lieber komplett Freistellen.

Darüber war ich total verwundert. Und frage mich jetzt natürlich wie das denn dann mit dem Gehalt aussieht zumal ich auch noch meinen Resturlaub nehmen soll.

Lieben Dank schon einmal.

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Komplett freistellen wäre für dich dann super! Du bekommst weiterhin dein Durchschnittsgehalt. Resturlaub wird ja auch weiter bezahlt wie normaler Urlaub. Schlag bei diesem Angebot zu :-) Es wundert mich zwar das er das lieber macht aber bitte :-)

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Ja ich war auch total perplex als mir das gerade gesagt wurde. Ich hatte mit allem gerechnet aber nicht damit.

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Vielleicht ist ihm das zu kompliziert mit deiner Stundenaufteilung ; -)

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Er spricht dir dann ein Beschäftigungsverbot aus. Das hat finanziell keinerlei Nachteile für dich! Du nimmst deinen Urlaub und danach darfst du bezahlt daheim bleiben. Ein AG ist dazu verpflichtet deinen Arbeitsplatz so zu gestalten, dass du deiner Arbeit Nachkommen kannst, kann er das nicht, spricht er dir ein BV aus. So zumindest im Idealfall, es gibt leider auch massenhaft Negativbeispiele.

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Hallo,

ich gebe Caddylein Recht.

es ist das Beste was dir passieren kann. Ich kann es mir auch nur so erklären, dass es für deinen AG zu kompliziert ist die Unternehmensstruktur entsprechend umzuplanen, denn es beeinflusst ja nicht nur dich. Außerdem bekommt er bei einem/r BV/Freistellung dein Gehalt komplett von der KK zurück, er macht also zumind. finanziell kein Minus.

Du musst nur darauf achten, dass dein AG die SS und das BV beim Gewerbeaufsichtsamt meldet. Er muss dann in dem entsprechenden Formular ankreuzen, dass er dir keine Beschäftigung gemäß MuSchuG anbieten kann und dich daher freistellt und dies ggf. kurz begründen. Dann Fax ans Amt und fertig.

Wenn dich dein AG frei stellt (was einem BV gleich kommt), dann muss er dies zum normalen Gehalt tun (bei Schichtarbeit zum Grundgehalt). Im MuSchu-Gesetz steht klar drin: "Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber mindestens den bisherigen Lohn, der dem durchschnittlichen Verdient der letzten 13 Wochen oder drei Monate entspricht, in denen Sie abgabepflichtig gearbeitet haben."

Du bist also auf der sicheren Seite und kannst dich vollkommen auf deine SS und deine Tochter konzentrieren - und auf dich natürlich.

Eine tolle Kugelzeit wünsche ich dir. #winke

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Hallo!
Danke für die ausführliche Antwort. Hatte jetzt irgendwie Sorge das eine Freistellung anders behandelt wird finanziell.

Aber jetzt bin ich beruhigt.

Wünsche noch einen schönen Tag :-)

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DAs Gehalt ist das, was du in den 3 Monaten vor den Eintreten der Schwangerschaft im Durchschnitt bekommen hast, inklusive aller Schichtzuschläge.

DAs mit dem Urlaub ist nicht so ganz rechtens, dass du den jetzt nehmen sollst, denn wenn er keinen Arbeitsplatz für dich hat, dann muss er dich bezahlt freistellen und nicht dir Urlaub dafür abziehen!

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Hallo!
Das mag sein das das mit dem Urlaub nicht ganz ok ist, aber ich bin ja froh das er mir das Angebot macht und da es nur noch 5 Tage Resturlaub für dieses Jahr sind die ich eh nächsten Monat genommen hätte würde ich deswegen jetzt kein Fass auf machen.

Liebe Grüße :-)

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Wenn du den Urlaub schon beantragt hast, dann ist es übrigens laut einigen Urteilen wohl ok, wenn der als verbraucht gilt.