Antrag Elternzeit - für welches Datum beantrage ich?

Thumbnail

#baby Ich möchte ein Jahr Elternzeit nehmen #flasche
Nehmen wir an unser Knirps kommt am 1.9.16 zur Welt - beantrage ich Elternezeit vom 1.9.16 bis 31.8.17 oder 29.10.16 bis 31.8.17? #kratz

Also direkt ab Geburt beantragen oder nach Ablauf Mutterschutz? Weil im Mutterschutz bekomme ich ja einen Arbeitgeberzuscchuss, in der Elternzeit nicht und wenn ich ab Geburt Elternzeit beantrage gehen mir doch 8 Wochen Arbeitgeberzuschuss flöten oder?!

Sorry, aber ich bin absolut kein Typ für Anträge, Formulare etc... #klatsch

1

Hallo, ich habe Elternzeit beantragt nach!!!
Ende des Mutterschutzes... Also sprich 10 Monate bis zum ersten Geburtstag des Kindes...
LG

6

"Also sprich 10 Monate bis zum ersten Geburtstag des Kindes..."
Genau das stimmt eben nicht, denn 8 Wochen sind KEINE 2 Monate.

2

Du beantragst nicht, sondern meldest an.
Im Anschluss an die gesetzlichen Schutzfristen. Ende ist (wenn du Lebensjahre anmeldest) immer ein Tag vor dem Geburtstag.

LG

3

Hallo
Also eigentlich musst du nix beantragen sondern gibst nur eine Info an deinen Arbeitgeber er kann also nichts gegen deine vorstellung einwenden. Elternzeit beginnt immer mit der Geburt das ist auch beim elterngeld so.
Ich nehme 2 Jahre elternzeit ( nachträglich verlängern ist immer schwieriger) und nach einem Jahr komme ich in teilzeit mit 24h Woche wieder. Ich nehme auch nach dem ersten Jahr meinen gesamten Urlaub noch der mir zu steht.

Ist dem Arbeitgeber eh lieber.

LG mandy 37 + 5

4

Die Elternzeit beginnt nicht unbedingt mit der Geburt sondern wenn man Mutterschaftsleistungen beziehen möchte erst nach den Schutzfristen da ansonsten der Arbeitgeber den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld streichen könnte.
Bei der Länge der Elternzeit werden die Schutzfristen aber ab Geburt mit eingerechnet daher hat man bei 1 Jahr Elternzeit auch nur Elternzeit bis zum 1. Geburtstag. http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html Absatz(1) Satz 3

7

"Elternzeit beginnt immer mit der Geburt das ist auch beim elterngeld so."
Nein, tut sie in vielen Fällen nicht, nur sehr selten beginnt sie mit der Geburt, z.B. bei Vätern, die die ersten Monate zu Hause bleiben.

"Ich nehme 2 Jahre elternzeit ( nachträglich verlängern ist immer schwieriger) "
DAs kommt auf die angemeldete Länge an von zwei auf drei Jahre z.B. ist gar keine Problem, von einem auf zwei Jahre geht eigentlich nicht.

5

"Nehmen wir an unser Knirps kommt am 1.9.16 zur Welt - beantrage ich Elternezeit vom 1.9.16 bis 31.8.17 oder 29.10.16 bis 31.8.17?"

Die zweite Variante stimmt, denn deine Überlegungen sind genau richtig dazu.

Aber du beantragst nicht, sondern meldest nur an, der Ag darf also nicht ablehnen, sondern nur zur Kenntnis nehmen.

8

:-D DANKE! #pro

Wäre das hier dann die richtige Formulierung? (für den ET am 1.9.16)
Unter Wahrung der gesetzlichen Mutterschutzfrist, möchte ich die Elternzeit ab Samstag, den 29.10.16 beginnen. Nach Ablauf der 10- monatigen Elternzeit, stehe ich dem Unternehmen ab dem 01.09.2017 wieder voll zur Verfügung.

9

Nein, du hast damit eine einjährige Elternzeit genommen, schrieb also besser.

"Hiermit melde ich form- und fristgerecht Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz bis zum 31.8.2017 an und stehe dem Unternehmen somit ab dem 1.9.2017 wieder voll zur Verfügung. Bitte bestätigen Sie mir die Anmeldung schriftlich"

Das bedeutet aber wirklich, dass du dann deine Stundenzahl laut Vertrag ab dem 1.9. wieder erfüllen musst.