Mutterschaftsgeld für Studentinnen ?????

Vielleicht könnt ihr mir helfen, die Sprechstundenhilfe hat behauptet ich hätte Anspruch auf Mutterschaftsgeld...

Ich bin Studentin und gehe keinem Nebenjob nach. Ich bin Bafög berechtigt.... Meines erachtens habe ich damit keinen Anspruch auf MG! Denn in der Anspruchsnorm steht, dass man einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung nachkommen muss (Ausnahmen sind Frauen die Hartz IV beziehen (schon wieder haben Menschen, die ALG II beziehen Vorteile- das macht mich sauer!!!!!!!!))!

Kennt sich eine aus??

LG

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Hey,

Eine genaue Antwort kann ich dir leider nicht geben, aber evtl meinte sie Kindergeld bzw elterngeld? Frag doch einfach in deiner FH nach, wirst ja nicht die erste schwangere Studentin sein. Wenn die dir nicht weiterhelfen können, frag bei Caritas nach, die helfen dir auch mit den ganzen Formularen und Anträgen (du kannst bestimmt die Erstlingsausstattung beantragen)
Hoffe, ich konnte dir etwas helfen. Grüße

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Danke dir für die Tipps!

"Leider" verdient mein Mann zuviel, sodass uns eine Erstlingsausstattung nicht zusteht. Bafög erhalte ich auch nur noch, weil das Gehalt von vor 2 Jahren berechnet wird. Damit habe ich wenigstens noch ein wenig Anspruch! ^^

LG

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Das würde meine Theorie ja bestätigen!

Danke!

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Also eine ganz sichere Antwort kann ich dir leider auch nicht geben.. Ich bin auch Studentin und erhalte Mutterschutzgeld, da ich neben dem Studium einem Nebenjob nachgehe. Jedoch meinte meine Krankenkasse, dass ich keinen Anspruch darauf hätte, wenn ich keinen Job hätte. Aber wie gesagt, ich kann es leider nicht zu 100 % beantworten :-/

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Das würde meine Theorie bestätigen!

Ich habe offiziell als Ehrenamtliche gearbeitet und daher keinen Vertrag!

LG

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Soweit ich weiß, steht jeder Mutter ein mindest Betrag von 300€ zu, welcher aber zb beim Alg2 Bezug komplett angerechnet wird.

Solche Fragen, kann dir profamilia beantworten.

LG und alles Gute.

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DAs ist das Elterngeld ;)

Achso und da wird es auch nicht immer komplett angerechnet!

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Oh ok, hab ich dann doch glatt die Begriffe verwechselt. Sorry!

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Du hast Recht, du hast keinen Anspruch, weil du gar keinen Mutterschutz hast, da du keine AN bist!

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Mutterschutz habe ich schon (neue Regelung, auch Studentinnen betreffend)- nur es bringt nichts!^^

Danke

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Kommt denn dein Kind erst 2017? Vorher gilt ja die Änderung gar nicht.

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Hallo!
Das Mutterschaftsgeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung, die erbracht wird, um Deinem Verdienstausfall zu begleichen. Da Du als Studierende ohne Angestelltenverhältnis keinen Lohn erhältst und somit auch nicht auf Lohnersatz angewiesen bist, kannst Du kein Mutterschaftsgeld beziehen. Du bist dem Grunde nach noch immer Bafög-Berechtigt, sodass für dich der eigentliche Mutterschutz entfällt, da dieser nur Arbeitnehmerinnen zusteht.

Über die ALGII-Sache solltest du dich nicht ärgern, die bekommen ja nicht mehr Geld, sondern nur welches aus einer anderen Kasse.
Elterngeld kannst du meines Wissens nach aber trotz des Studiums beantragen, solange die Betreuungszeiten gewährleistet sind. Dies wäre zB der Fall, wenn du den Wurm mit zur Uni nehmen kannst.
Von Herzen alles Gute!

Andralu

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Elterngeld ist doch nicht abhängig von irgendwelchen Betreuungszeiten!

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Jupp- Danke dir!!!

Leider falsch!! ALG II Bezieher bekommen mehr Geld als Bafög Berechtigte!! Und zusätzlich an vielen Stellen Ermäßigungen die uns auch nicht zustehen!!!!

Dazu müssen dann viele Studenten neben einem Vollzeitstudium nebenbei arbeiten um sich die Miete etc. zu leisten! Dazu kommen Studiengebühren, Bücher etc..... UND es handelt sich beim Bafög um einen Kredit!

Um nur einige Ungerechtigkeiten zu nennen (es treten im Gesetz noch so einige andere auf!)

Nicht falsch verstehen, ich bin keineswegs gegen eine Grundsicherung!!!!!! Ich finde es nur unangemessen, dass es denen schwer gemacht wird (es gibt auch Studenten die Deshalb ihr Studium abbrechen!!) die später in die Kassen einzahlen. Und Wir haben einen Vollzeitjob mit dem Studium, auf den man sich eigentlich konzentrieren müsste!

Dennoch bin ich natürlich dankbar für die Möglichkeit des Bafögs ....

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Hallo,

Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse. Deshalb frag dort nach ob du einen Anspruch hast. (Die haben mir dann die Nr. vom Versorgungsamt gesagt) Das Versorgungsamt zahlt das Elterngeld, dass kannst du erst nach der Geburt beantragen und du benötigst eine Geburtsurkunde, Bescheinigung der Krankenkasse das du (kein) Mutterschaftsgeld bezogen hast, letzter aktueller Steuerbescheid, usw. Hoff hab dir bissl weiter geholfen.

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Ah ja!! Das wusste ich tatsächlich nicht, dass man nachweisen muss, dass man kein MG bezogen hat!

Danke!

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Hallo,

wie bist du denn krankenversichert? Bist du Familienversichert (sprich über Eltern oder Ehemann), freiwillig pflichtversichert (du zahlst selbst einen Betrag X ein) oder Studienversichert oder hast du eine Anstellung(Nebenjob) oder gar privat versichert?

Sofern du freiwillig pflichtversichert oder über einen Nebenjob kannst du Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Am besten dazu bei der KV nachfragen, denn in dem Moment zahlst du ja selbst Beiträge ein und wärst evtl. berechtigt, da dies einem Angestelltenverhältnis gleich kommt.

Wenn du privat versichert bist kommt es auf den geschlossenen Vertrag mit der KV an. Würden Entfeltersatzleistungen (Krankengeld oder Mutterschaftsgeld) im Vertrag berücksichtigt oder nicht.

Wenn du aber Familienversichert oder Studienversichert bist dann nicht, da die Beiträge durch 3. (Familie oder die Versicherungsgemeinschaft) gezahlt werden. Du somit also nicht selbst versichert bist, sondern im Krankheitsfall gewährleistet wird, dass du zum Arzt etc. kannst. Mutterschaftsgeld dient jedoch nicht der Begleichung von Arztkosten.

Der Unterschied zu einem Alg II Empfänger ist dabei auch leicht erklärt (wenn auch vielleicht nicht für alle nachvollziehbar). Sie stehen in der Regel dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und können Erwerbstätig sein. Was du als Studentin leider nicht bist. Du könntest dich höchstens exmatrikulieren lassen und dann ebenfalls Antrag auf Alg II stellen (ob das aber alles so noch möglich ist um Mutterschaftsgeld zu erhalten sei dahingestellt).

Ich hoffe ich habe jetzt alles aufgezählt. Ruf am besten deine KV an Sie können dir zu 100 % sagen was bei dir letztlich gilt. Grundsätzlich solltest du wegen des Versicherungsschutz trotzdem die Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung dort einreichen.

LG

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Hier ist doch einiges sehr wirr oder falsch.

"Wenn du privat versichert bist kommt es auf den geschlossenen Vertrag mit der KV an. Würden Entfeltersatzleistungen (Krankengeld oder Mutterschaftsgeld) im Vertrag berücksichtigt oder nicht. Wenn du aber Familienversichert oder Studienversichert bist dann nicht, da die Beiträge durch 3. (Familie oder die Versicherungsgemeinschaft) gezahlt werden. Du somit also nicht selbst versichert bist, sondern im Krankheitsfall gewährleistet wird, dass du zum Arzt etc. kannst. Mutterschaftsgeld dient jedoch nicht der Begleichung von Arztkosten."

Das ist so komplett falsch, sobald man einen Job hat, hat man Anspruch auf Mutterschaftsgeld, je nachdem, wie man versichert ist, nur von unterschiedlichen Stellen. Familienversichert ist dann das BVA, sonst die KK (auch bei Studenten), Ausnahme Privat ohne Krankengeldbezug.

"Der Unterschied zu einem Alg II Empfänger ist dabei auch leicht erklärt (wenn auch vielleicht nicht für alle nachvollziehbar). Sie stehen in der Regel dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und können Erwerbstätig sein. Was du als Studentin leider nicht bist. Du könntest dich höchstens exmatrikulieren lassen und dann ebenfalls Antrag auf Alg II stellen (ob das aber alles so noch möglich ist um Mutterschaftsgeld zu erhalten sei dahingestellt)."
ALGII Empfänger kriegen genau nach den selben Regeln wie oben genannt nur Mutterschaftsgeld. Sonst nicht!

"Ich hoffe ich habe jetzt alles aufgezählt. Ruf am besten deine KV an Sie können dir zu 100 % sagen was bei dir letztlich gilt."
Können sie in ca. 50% oder mehr der Fälle nicht.
"Grundsätzlich solltest du wegen des Versicherungsschutz trotzdem die Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung dort einreichen."
Warum, was hat das für einen Sinn, das ändert am Versicherungsschutz nichts!

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Ich glaube du hast meinen Beitrag nicht verstanden. Zumindest deine versuchten Zitate sind falsch zusammengefasst worden. Also der erste. Das sind 2 verschiedene Absätze unabhängig voneinander. Dementsprechend kann ich deine Frage hierzu nicht beantworten.

Die TE hat zumindest keinen "Job". Studenten und Schüler gelten nicht als Berufstätig und somit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Jedoch kommt es noch immer auf die Art der Versicherung an. Siehe die einzelnen Absätze zu den verschiedenen Arten der Krankenversicherung.

Zu dem Thema Alg II Empfänger. Seit diesem Jahr werden Alg II Empfänger selbst über die Gemeinde/ Jobcenter versichert und die Beiträge durch Gemeinde/Jobcenter übernommen. Heißt jeder Alg II Empfänger hat eine eigene KV-Versicherung und keine Familienversicherung mehr. Wenn du das gemeint hast mit den Regeln.

Warum man die Bescheinigung einreichen sollte? Weil unter Umständen eine Meldung an die KV erfolgt, dass das Studium ruht und man verpflichtet ist nachzuweisen was der aktuelle Status ist. Einer Freundin passiert.

Da du der Meinung bist, dass die KV die Fragen zu 50% und mehr nicht beantworten kann, dann hast du wohl schlechte Erfahrungen gemacht. Jede KV hat speziell Sachbearbeiter für das Thema Mutterschaftsgeld. Dann einfach mal um Rückruf von dort bitten. Teilweise bekommt man auch die Durchwahl. Von da aus bekommt man die richtigen Antworten. Aber wenn man nach einem Telefonat mit der Hotline aufgibt dann ist man auch nicht schlauer

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Hallo!

Ich bekomme das dritte Kind im Studium. Du wirst den Sockelbetrag Elterngeld von 300 Euro ab Geburt bekommen. Das bafög Amt wird versuchen dir diese 300 Euro nachträglich komplett vom bafög abzuziehen. Wir haben grad eine Anwältin drauf angesetzt...

Liebe Grüße

Ninly

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Uii echt??? Das dürfen sie nicht!!! Danke dir für die Vorwarnung!!

Ihr bekommt dann noch 2x 190€ und fürs dritte Kind 196€?

Bekommst du von Bafög-Amt noch weitere Leistungen für die Kinder? Diese sind dann kein Darlehen, richtig?

LG

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Laut Anwältin ist das eine Grauzone und es kommt auf den Richter an wie er entscheidet. Dasselbe gilt leider beim Kindergeld. Wir sind extrem gut rechtsschutzversichert und gehen damit auch gerne vor Gericht. Es gibt ja Freibeträge. Die sollten klar geschützt sein. Als wir nun vor ein paar Monaten den Brief erhielten, bin ich vom Glauben abgefallen. Es wurde sogar angekündigt, dass die das Pflegegeld der Großen (sie ist behindert) nachträglich anrechnen. Das ist verboten... Sagte die Anwältin auch schon. Aber sie probieren es natürlich trotzdem.

Ich bekomme einen Betrag für die Kinder drauf. Um die 100 Euro meine ich. Ob das Darlehen ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Liebe Grüße

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Die meisten Unis haben inzwischen einen Familienservice der zu solchen Fragen berät und dir auhc erklären kann wie du mit Kind weiter studieren kannst und was es da für Angebote gibt. Oder an das Studentenwerk kannst du dich auch richten.

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Danke, meine Uni ist da leider nicht so fit! Da war ich vor Monaten! Und eigentlich ergab sich die Frage auch gar nicht! Bis die Dame es beim Arzt behauptet hat! ^^

LG